Betreff
Schulsozialarbeit an den Grundschulen;
hier: Bemessung der Stunden für die einzelnen Schulen
Vorlage
04 - 17 0526/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt,

 

1. die Stellen der Schulsozialarbeit an Emmericher Grundschulen ab dem Jahr 2022 orientiert an dem Sozialindex unter Berücksichtigung der Zügigkeit für Schulen zu bemessen,

 

2. die Bemessung der Stunden im Rhythmus der Anpassung des Sozialindex regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

 

Sachdarstellung :

 

Die Schulsozialarbeit an den Emmericher Grundschulen wird vom Träger Katholi-sche Waisenhausstiftung geleistet. Es besteht eine gute Kooperation sowohl mit dem Fachbereich Jugend, Schule und Sport als auch mit den Schulleitungen.

Die Schulsozialarbeit in Emmerich am Rhein wird zum Teil aus kommunalen und zum Teil aus Landesmitteln finanziert. Die Zuständigkeit bzgl. der Landesfinanzie-rung wechselt zum 01.01.2022 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zum Ministerium für Schule und Bildung (MSB). Damit ändert sich auch die Landesfinanzierung ab dem 01.01.2022. Bisher gab es einen Zuschuss im Verhält-nis 60:40 (Land: Kommune) und ab 2022 erhöht sich der Zuschuss auf das Ver-hältnis 80:20 (Land:Kommune). Die Mittelverteilung an die Kommunen erfolgt dabei über den Kreis Kleve. Die für die Stadt Emmerich am Rhein zugewiesene Förde-rung beträgt 71.780,26 €.

Bisher orientierte sich die Mittelverteilung an der Verteilung der BuT-Mittel und wird nun umgestellt auf die Orientierung nach dem neu entwickelten Sozialindex für Schulen. Der Sozialindex wurde seitens des Landes NRW entwickelt, um Ressour-cen zukünftig zielgenauer auf die Schulen zu verteilen. U.a. sollen nach dem So-zialindex Lehrerstellen verteilt werden. Dies findet für einen Teil der Lehrerstellen bereits im Schuljahr 2021/22 Anwendung. Entwickelt wurde der Sozialindex von Jörg-Peter Schräpler und Sebastian Jeruwutzki vom Zefir der Ruhruni Bochum (Zusammenfassung siehe Anlage).

 

Berücksichtigt werden bei der Ermittlung des Index folgende Indikatoren:

• Kinder- und Jugendarmt

• SuS mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache

• SuS mit einem Zuzug aus dem Ausland

• SuS mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt LSE

 

Für die Grundschulen in Emmerich am Rhein ergeben sich folgende Werte:

 

Rheinschule

6

Leegmeerschule

4

Liebfrauenschule

3

St. Georg

2

Michael

2

Luitgardisschule

2

 

 

In Emmerich findet sich somit der Sozialindex 2 - 6 bei den Grundschulen, wobei 1 den niedrigsten und 9 den höchsten Wert darstellt.
Wie oft der Wert angepasst werden soll, ist aktuell nicht bekannt.

Der Sozialindex soll nach der neuen Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit auch auf die Verteilung der Schulsozialarbeit angewandt werden. Dies macht Sinn, da nach diesem Index auch weitere Ressourcen des Landes auf die Schulen verteilt werden. Da der Sozialindex alleine kein ausreichendes Instrument zur Verteilung der Schulsozialarbeit darstellt, da die Schulen unterschiedlich groß sind, wurde zusätzlich die Anzahl der Klassen betrachtet.

 

Die Anzahl der Schulklassen an den Emmericher Grundschulen ist ziemlich stabil und wird dies in Zukunft auch bleiben. Für die Liebfrauen- und Leegmeerschule wurde bei der Berechnung von einer durchgängigen Dreizügigkeit ausgegangen für die Michaelschule von einer 1,5 Zügigkeit, da es Jahrgänge mit einer und wel-che mit zwei Eingangsklassen geben kann.

 

Es ergibt sich folgende Berechnung:

 

Sozialindex

(A)

Zügigkeit

(B)

Wert

(A x B)

Rheinschule

6

2

12

Leegmeerschule

4

3

12

Liebfrauenschule

3

3

9

St. Georg

2

2

4

Michael

2

1,5

3

Luitgardisschule

2

1

2

 

 

Die Verwaltung macht den Vorschlag für den Wert 10 eine halbe Stelle zuzuord-nen. Zudem sollen Schulen, an denen bisher mehr Stunden als die nun errechne-ten Stunden eingesetzt wurden, keinen Nachteil haben.

Folgende Verteilung der Stunden würde sich ergeben:

 

alt

neu

Rheinschule

25

25

Leegmeerschule

20

24

Liebfrauenschule

13

18

St. Georg

8

8

Michael

5

6

Luitgardisschule

5

5

76

86

Damit erhalten die Emmericher Grundschulen insgesamt 10 Arbeitsstunden mehr als bisher. Da der bisherige Verteilschlüssel alt ist und in den letzten Jahren nicht mehr verändert wurde und diese neue Verteilung sich am Sozialindex für Schulen erhöht und somit auch den Veränderungen bei den SuS Rechnung trägt und ver-schiedene Faktoren berücksichtigt werden, ist die Erhöhung gerechtfertigt.

 

Durch die Erhöhung der Landesfinanzierung von bisher 65.049,84 € auf 71.780,26 € und den eigenen kommunalen Mitteln, die bereits im Haushalt eingeplant sind, sind die veranschlagten Mittel weiterhin auskömmlich, so dass es nicht zu einer höheren Belastung des kommunalen Haushalts kommt.

Mit der Katholischen Waisenhausstiftung als Träger der Maßnahme wurde bereits im Vorfeld gesprochen. Er kann diese Umsetzung und stimmt der Erhöhung der Stunden zu.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahmen sind im Haushaltsplan berücksichtigt.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister