Betreff
19. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 05.06.2001;
hier: § 14 Beigeordnete
Vorlage
01 - 17 0532/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die als Anlage 1 beigefügte 19. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung des Rates am 14.12.2021 wurde die Verwaltung mit Beschlussfassung zu TOP 19 (Vorlage Nr. 01-17 0513 2021 „Neustrukturierung der Verwaltung“; hier: Antrag Nr. LVIII/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein) unter anderem damit beauftragt, die Voraussetzungen zur Besetzung der Stelle einer/s (weiteren) Beigeordneten (A 15 LBesG) zu schaffen.

 

 

§ 71 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestimmt, dass die Zahl der Beigeordneten durch die Hauptsatzung festgelegt wird.

Aktuell bestimmt die Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein in § 14 Satz 1:

 

„Der Rat wählt einen hauptamtlichen Beigeordneten“

 

Mithin setzt die Installation einer/s weiteren Beigeordneten zunächst die Änderung der Hauptsatzung in dem in der 19. Änderungssatzung abgebildeten Sinne voraus.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 GO NRW kann die Hauptsatzung und ihre Änderung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder beschlossen werden. Der Rat besteht aus den gewählten 36 Mitgliedern und dem Bürgermeister (Mitglied des Rates kraft Gesetzes; § 40 Abs. 2 Satz 2 GO NRW).

Die erforderliche (qualifizierte) Mehrheit zur Änderung der Hauptsatzung wäre bei 19 (Ja-) Stimmen erreicht.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister