Betreff
Nutzung des Schulpavillons der Luitgardisschule;
hier: Vermietung an den Kindergarten Elterninitiative Rappelkiste e.V.
Vorlage
04 - 17 0534/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses für die Erweiterung der Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. den Schulpavillon auf dem Gelände der Luitgardisschule in einem Mietverhältnis zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die aufgeführten Prüfaufträge durchzuführen und die damit in Zusammenhang stehenden Entscheidungen dem Jugendhilfeausschuss und Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.  

 

Sachdarstellung :

 

Beim Top 3 der Jugendhilfeausschusssitzung vom 18.01.2022 wird über den Ausbau der Kita-Plätze für den Ortsteil Elten beraten. Dazu werden weitere Räumlichkeiten für die Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. benötigt. Hier schlägt die Verwaltung aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Kindertageseinrichtung den Schulpavillon an der Luitgardisschule vor.

Ein Klassenraum des Pavillons wird derzeit vom Kneippverein Elten e.V. genutzt und sollte nach Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.05.2021 in Gänze an diesen vermietet werden. In der Vorlage für den HFA wurde bereits auf die ausstehenden Planungen für die beiden Kindertageseinrichtungen in Elten hingewiesen. Um dem nunmehr von der Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. angemeldeten hohen Bedarf nach U3 Plätzen sowie Ü3 Plätzen und dem hineinwachsenden Jahrgang gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung als Alternativlösung zu dem von der Elterninitiative vorgeschlagenen Gebäude „alte Näherei“ den an das Grundstück der Kita angrenzenden Schulpavillon vor.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen hier nachstehende Vorteile:

 

·         unmittelbare Nähe zum Bestandgebäude

·         Nutzung eines gemeinsamen Außengeländes; Kinder u. Personal aus beiden Gebäuden begegnen sich hier

·         Nutzung beider Gebäude für Kinder und Personal, Entzerrung der begrenzten Räumlichkeiten des Bestandsgebäudes durch zusätzliche Räumlichkeiten und Flächen

·         ein gebäudeübergreifendes Raumkonzept ist möglich

·         Eltern haben für gesamte Betreuungszeit ihrer Kinder eine Anlaufstelle

·         Personaleinsatz; einfacher bei Personalausfall und flexibler bei der Personaleinteilung

·         Entzerrung der Hol-, Bring und Park Situation; offizielle Nutzung über das Schulgelände (lt. Aussagen der Kita-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wird der Zugang über die Emmericher Straße aufgrund der unsicheren Verkehrssituation für Eltern mit Kleinkindern wenig genutzt. Aufgrund dessen wird derzeit als Alternativlösung der Zugang über die Bergstraße und somit über das Schulgelände genutzt)

·         flexiblere Zukunftsgestaltung bei Änderung der Betreuungsbedarfe

·         Nutzung des Schulgeländes insgesamt für die Betreuung von Kindern im Alter von 4 Monaten bis Ende Grundschulalter als Einheit

·         keine Problematik bei einer Umdeutung oder eventuellen Rückforderung der Zweckbindung für die bereits geschaffenen 6 U3-Plätze in der Bestands-Kita

Die Bausubstanz des Schulpavillons ist als gut zu bewerten. Hinsichtlich der Vorschriften für die Bauordnung ist ein Kita-Betrieb im Schulpavillon grundsätzlich mit verschiedenen Anpassungen lt. Rücksprache mit dem Fachbereiches 5 möglich.

 

Der Landschaftsverband Rheinland (Betriebsaufsicht) hält lt. mündlicher Zusage vom 14.12.2021 grundsätzlich eine Betreuung in den ehemaligen Klassenräumen für möglich. Hierbei ist das vorgeschriebene Raumprogramm des LVR zu beachten und vom Träger der Kindertageseinrichtung ein Raumkonzept sowie ein Konzept für die gemeinsame Nutzung beider Gebäude vorzulegen. Insgesamt kann ein gebäudeübergreifendes Raumkonzept erstellt werden, da die Gebäude in unmittelbarer Nähe liegen. Die Klassenräume müssen teilweise geteilt werden, um das notwendige Raumprogramm (Schaffung eines kindgerechten Sanitärbereiches, Gruppenraum, Gruppennebenraum, Ruheraum etc.) umsetzen zu können. Der Umbau sollte daher in Zusammenarbeit mit einem Architekten erfolgen, der auf Kindertageseinrichtungen spezialisiert ist.

 

Bis zur Vorlagenerstellung konnte aus zeitlichen Gründen noch kein Nutzungskonzept vorgelegt werden. Informationen hierzu werden in der Jugendhilfeausschusssitzung am 18.01.2022 gegeben. 

 

Die Verwaltung favorisiert den Ausbau der Kita Rappelkiste in den Räumen des Schulpavillons, entgegen dem von der Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. vorgeschlagenen Standort der „alten Näherei“. Daher ist aus Sicht der Verwaltung der Vermietung des Schulpavillons an die Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. den Vorzug zu geben.

 

Zur Zusammenfassung mit genanntem Grundsatzbeschluss ist die Verwaltung zu beauftragen:

 

Ø  ein Nutzungskonzept bzw. Raumprogramm für den Schulpavillon Nutzung vorzulegen

Ø  das sich aus dem Nutzungskonzept erforderliche Umbauprogramm und die damit einhergehende Kostenschätzung mit einem spezialisierten Architekten zu erarbeiten

Ø  unter Berücksichtigung des HFA-Beschluss vom 11.05.2021 zu klären, unter welchen Voraussetzungen dem Kneippverein Elten e.V. Räumlichkeiten in der Luitgardisschule zur Verfügung gestellt werden können

Ø  die Prüfungsergebnisse werden dem JHA u. HFA zur Entscheidung vorgelegt werden

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Umbaumaßnahme konnte bis zur Erstellung des Haushaltes 2022 nicht abgesehen werden. Die Kosten für den Umbau einschließlich der Kosten für den Architekten sowie die möglichen Mieteinnahmen müssen nach Erstellung des Raumkonzeptes noch durch eine entsprechende Beschlusslage freigegeben werden.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter