hier: Vermietung an den Kindergarten Elterninitiative Rappelkiste e.V.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses für die Erweiterung der Elterninitiative Kindergarten
Rappelkiste e.V. den Schulpavillon auf dem Gelände der Luitgardisschule in
einem Mietverhältnis zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird die
Verwaltung beauftragt, die aufgeführten Prüfaufträge durchzuführen und die
damit in Zusammenhang stehenden Entscheidungen dem Jugendhilfeausschuss und
Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachdarstellung :
Beim Top 3 der Jugendhilfeausschusssitzung vom 18.01.2022
wird über den Ausbau der Kita-Plätze für den Ortsteil Elten beraten. Dazu
werden weitere Räumlichkeiten für die Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste
e.V. benötigt. Hier schlägt die Verwaltung aufgrund der unmittelbaren Nähe zur
Kindertageseinrichtung den Schulpavillon an der Luitgardisschule vor.
Ein Klassenraum des
Pavillons wird derzeit vom Kneippverein Elten e.V. genutzt und sollte nach
Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.05.2021 in Gänze an diesen
vermietet werden. In der Vorlage für den HFA wurde bereits auf die ausstehenden
Planungen für die beiden Kindertageseinrichtungen in Elten hingewiesen. Um dem
nunmehr von der Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V. angemeldeten
hohen Bedarf nach U3 Plätzen sowie Ü3
Plätzen und dem hineinwachsenden Jahrgang gerecht zu werden, schlägt die
Verwaltung als Alternativlösung zu dem von der Elterninitiative vorgeschlagenen
Gebäude „alte Näherei“ den an das Grundstück der Kita angrenzenden Schulpavillon
vor.
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen hier nachstehende Vorteile:
·
unmittelbare
Nähe zum Bestandgebäude
·
Nutzung
eines gemeinsamen Außengeländes; Kinder u. Personal aus beiden Gebäuden
begegnen sich hier
·
Nutzung
beider Gebäude für Kinder und Personal, Entzerrung der begrenzten
Räumlichkeiten des Bestandsgebäudes durch zusätzliche Räumlichkeiten und
Flächen
·
ein
gebäudeübergreifendes Raumkonzept ist möglich
·
Eltern
haben für gesamte Betreuungszeit ihrer Kinder eine Anlaufstelle
·
Personaleinsatz;
einfacher bei Personalausfall und flexibler bei der Personaleinteilung
·
Entzerrung
der Hol-, Bring und Park Situation; offizielle Nutzung über das Schulgelände (lt. Aussagen der
Kita-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wird der Zugang über die Emmericher
Straße aufgrund der unsicheren Verkehrssituation für Eltern mit Kleinkindern
wenig genutzt. Aufgrund dessen wird derzeit als Alternativlösung der Zugang
über die Bergstraße und somit über das Schulgelände genutzt)
·
flexiblere
Zukunftsgestaltung bei Änderung der Betreuungsbedarfe
·
Nutzung
des Schulgeländes insgesamt für die Betreuung von Kindern im Alter von 4
Monaten bis Ende Grundschulalter als Einheit
·
keine
Problematik bei einer Umdeutung oder eventuellen Rückforderung der Zweckbindung
für die bereits geschaffenen 6 U3-Plätze in der Bestands-Kita
Die Bausubstanz des
Schulpavillons ist als gut zu bewerten. Hinsichtlich der Vorschriften für die
Bauordnung ist ein Kita-Betrieb im Schulpavillon grundsätzlich mit
verschiedenen Anpassungen lt. Rücksprache mit dem Fachbereiches 5 möglich.
Der
Landschaftsverband Rheinland (Betriebsaufsicht) hält lt. mündlicher Zusage vom
14.12.2021 grundsätzlich eine Betreuung in den ehemaligen Klassenräumen für
möglich. Hierbei ist das vorgeschriebene Raumprogramm des LVR zu beachten und
vom Träger der Kindertageseinrichtung ein Raumkonzept sowie ein Konzept für die
gemeinsame Nutzung beider Gebäude vorzulegen. Insgesamt kann ein
gebäudeübergreifendes Raumkonzept erstellt werden, da die Gebäude in
unmittelbarer Nähe liegen. Die Klassenräume müssen teilweise geteilt werden, um
das notwendige Raumprogramm (Schaffung eines kindgerechten Sanitärbereiches,
Gruppenraum, Gruppennebenraum, Ruheraum etc.) umsetzen zu können. Der Umbau
sollte daher in Zusammenarbeit mit einem Architekten erfolgen, der auf
Kindertageseinrichtungen spezialisiert ist.
Bis zur
Vorlagenerstellung konnte aus zeitlichen Gründen noch kein Nutzungskonzept
vorgelegt werden. Informationen hierzu werden in der
Jugendhilfeausschusssitzung am 18.01.2022 gegeben.
Die Verwaltung
favorisiert den Ausbau der Kita Rappelkiste in den Räumen des Schulpavillons,
entgegen dem von der Elterninitiative Kindergarten Rappelkiste e.V.
vorgeschlagenen Standort der „alten Näherei“. Daher ist aus Sicht der
Verwaltung der Vermietung des Schulpavillons an die Elterninitiative
Kindergarten Rappelkiste e.V. den Vorzug zu geben.
Zur Zusammenfassung
mit genanntem Grundsatzbeschluss ist die Verwaltung zu beauftragen:
Ø ein Nutzungskonzept bzw. Raumprogramm
für den Schulpavillon Nutzung vorzulegen
Ø das sich aus dem Nutzungskonzept
erforderliche Umbauprogramm und die damit einhergehende Kostenschätzung mit
einem spezialisierten Architekten zu erarbeiten
Ø unter Berücksichtigung des HFA-Beschluss
vom 11.05.2021 zu klären, unter welchen Voraussetzungen dem Kneippverein Elten
e.V. Räumlichkeiten in der Luitgardisschule zur Verfügung gestellt werden
können
Ø die Prüfungsergebnisse werden dem JHA u.
HFA zur Entscheidung vorgelegt werden
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Umbaumaßnahme konnte bis zur Erstellung des Haushaltes 2022 nicht abgesehen werden. Die Kosten für den Umbau einschließlich der Kosten für den Architekten sowie die möglichen Mieteinnahmen müssen nach Erstellung des Raumkonzeptes noch durch eine entsprechende Beschlusslage freigegeben werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter