Beschlussvorschlag
1.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beauftragt die Verwaltung, die planerischen Grundlagen hinsichtlich
Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu ermitteln.
2.
Um Nutzungskonflikte mit potenziellen
Windkraftausbauflächen zu vermeiden, soll hierzu ein Abgleich der beiden
Nutzungsarten stattfinden.
Sachdarstellung :
Eine
Bürgeranfrage (siehe Anlage 1) zur Planung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
und der damit verbundene Antrag zur Erteilung eines Sondernutzungsrechtes, wird
zum Anlass genommen, dieses Thema sowohl im ASE als auch im AUK zu debattieren.
Ziel ist, eine grundsätzliche Haltung zu diesem Thema zu definieren.
Wie
in Anlage 2 dargestellt hat die Freiflächen-Photovoltaik Vorteile gegenüber
anderen erneuerbaren Energieträgern. Aus diesem Grund soll über die Thematik in
Bezug auf das ganze Stadtgebiet beraten werden. U. a. forciert die
Bezirksregierung Düsseldorf die planerische Möglichkeit zur Errichtuing von
Freiflächen-Photovoltaik längs der Autobahnen.
Hier
ergeben sich auf Emmericher Stadtgebiet einige Potentiale. Diese liegen jedoch
u. a. auch in landschaftlich schützenwerten Bereichen. Insofern soll zunächst
ein grundsätzlicher Beschluss zur Beschäftigung mit der Thematik gefasst werden
Im Ergebnis kann anschließend ein FNP-Verfahren angestoßen werden, in dem Ziele
und Faktoren geprüft und festgelegt werden. Dies ist ähnlich dem Verfahren zur
Windkraft.
Die
Stadt Emmerich am Rhein möchte die in der Anlage dargestellten Inhalte zum
Anlass nehmen, das bestehende Windkraftkonzept und deren weitere
Bearbeitungsschritte - mit dem damaligen Ziel der Ausweisung neuer
Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan (FNP) - zu analysieren. Ziel ist,
zukünftig potenzielle Flächen für Windenergieanlagen (WEA) definieren zu
können.
Die
rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in diesem Zusammenhang oftmals
geändert. Dies erschwert die Integration der Konzentrationszonen in den FNP
erheblich, da beispielsweise aufgrund der Ermittlung der Potenzialflächen,
Erstellung von Gutachten, öffentlicher Auslegungen, etc. zwangläufig ein hoher
Zeitbedarf notwendig ist. Dabei war und ist nicht unwahrscheinlich, dass sich
vor Abschluss des Vorhabens bereits neue Regelungen ankündigen (siehe unten:
Anmerkungen zum Status Quo).
Um
dennoch der Windkraft und Freiflächen-Photovoltaikanlagen genug Raum zu geben,
ist bezüglich der Eruierung von möglichen Windkraftausbauflächen ein geeigneter
Ausarbeitungsstand umzusetzen, welcher die potenziellen Flächen für WEA zu
einem möglichst frühen Zeitpunkt definiert und schützt.
Im
zweiten Schritt können mögliche Flächen für den Ausbau von
Freiflächen-Photovoltaikanlagen definiert werden.
Konzentrationszonen
für Windenergieanlagen: Status Quo
Die
aktuelle Fassung des Flächennutzungsplans vom 11.7.2017 beinhaltet für
Windenergieanlagen ausschließlich eine ausgewiesene Konzentrationszone. Diese
Zone wurde im Jahr 2003 in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Nach damaliger
Bemessung wäre das Aufstellen von ca. 4 WEA möglich gewesen. Heute sind auf
dieser Fläche 3 WEA untergebracht. Insgesamt befinden sich derzeit im Raum
Emmerich 11 WEA.
Seit der
Aufnahme der Konzentrationszone in den FNP haben sich die Rechtsgrundlagen
mehrfach geändert. Die Stadt Emmerich am Rhein hat fortlaufend eine Anpassung
an die wechselnde Rechtssituation bestrebt, um dem Ausbau der Windenergie den
notwendigen Raum zu geben. Hierzu wurden beispielsweise in den Jahren 2013
sowie 2016 jeweils neue Konzepte zur Bestimmung von Konzentrationszonen für WEA
erstellt.
Im Jahr
2016 fand auf Grundlage des vorangegangenen Konzeptes die Aufstellung eines
sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ statt, welcher mehrfach zur
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung auslag.
Nach der
Beteiligung wurde seitens der Landesregierung eine Neuausrichtung der
Energie-und Klimapolitik verkündet. Folglich wurden die Änderungen des neuen
Windenergieerlasses abgewartet, welcher im Mai 2018 Rechtskraft erlangte. Im
Windenergieerlass wird ein Vorsorgeabstand von WEA zu Wohngebieten von 1.500m
verlangt, welcher die ohnehin geringen Potenzialflächen für Konzentrationszonen
von WEA in Emmerich am Rhein auf einen einzigen Standort im Hetterbogen
reduzieren würde.
Inwiefern
sich die Rechtssituation seitdem geändert hat und ob die Bindungswirkung des
Vorsorgeabstands mit genügend gewichtigen Gründen überwunden werden kann, ist
zu ermitteln. In dem zukünftigen Verfahren werden demnach parallel zu Untersuchung von
WEA Potenzialflächen auch Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
ermittelt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen sind noch nicht absehbar. Sie werden den Haushalt 2022 nicht belasten.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter