Beschlussvorschlag

 

1.       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die planerischen Grundlagen hinsichtlich Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu ermitteln.

2.       Um Nutzungskonflikte mit potenziellen Windkraftausbauflächen zu vermeiden, soll hierzu ein Abgleich der beiden Nutzungsarten stattfinden.

 

 

Sachdarstellung :

 

Eine Bürgeranfrage (siehe Anlage 1) zur Planung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage und der damit verbundene Antrag zur Erteilung eines Sondernutzungsrechtes, wird zum Anlass genommen, dieses Thema sowohl im ASE als auch im AUK zu debattieren. Ziel ist, eine grundsätzliche Haltung zu diesem Thema zu definieren.

 

Wie in Anlage 2 dargestellt hat die Freiflächen-Photovoltaik Vorteile gegenüber anderen erneuerbaren Energieträgern. Aus diesem Grund soll über die Thematik in Bezug auf das ganze Stadtgebiet beraten werden. U. a. forciert die Bezirksregierung Düsseldorf die planerische Möglichkeit zur Errichtuing von Freiflächen-Photovoltaik längs der Autobahnen.

Hier ergeben sich auf Emmericher Stadtgebiet einige Potentiale. Diese liegen jedoch u. a. auch in landschaftlich schützenwerten Bereichen. Insofern soll zunächst ein grundsätzlicher Beschluss zur Beschäftigung mit der Thematik gefasst werden Im Ergebnis kann anschließend ein FNP-Verfahren angestoßen werden, in dem Ziele und Faktoren geprüft und festgelegt werden. Dies ist ähnlich dem Verfahren zur Windkraft.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein möchte die in der Anlage dargestellten Inhalte zum Anlass nehmen, das bestehende Windkraftkonzept und deren weitere Bearbeitungsschritte - mit dem damaligen Ziel der Ausweisung neuer Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan (FNP) - zu analysieren. Ziel ist, zukünftig potenzielle Flächen für Windenergieanlagen (WEA) definieren zu können.

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in diesem Zusammenhang oftmals geändert. Dies erschwert die Integration der Konzentrationszonen in den FNP erheblich, da beispielsweise aufgrund der Ermittlung der Potenzialflächen, Erstellung von Gutachten, öffentlicher Auslegungen, etc. zwangläufig ein hoher Zeitbedarf notwendig ist. Dabei war und ist nicht unwahrscheinlich, dass sich vor Abschluss des Vorhabens bereits neue Regelungen ankündigen (siehe unten: Anmerkungen zum Status Quo).

Um dennoch der Windkraft und Freiflächen-Photovoltaikanlagen genug Raum zu geben, ist bezüglich der Eruierung von möglichen Windkraftausbauflächen ein geeigneter Ausarbeitungsstand umzusetzen, welcher die potenziellen Flächen für WEA zu einem möglichst frühen Zeitpunkt definiert und schützt.

 

Im zweiten Schritt können mögliche Flächen für den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen definiert werden.

 

 

Konzentrationszonen für Windenergieanlagen: Status Quo

Die aktuelle Fassung des Flächennutzungsplans vom 11.7.2017 beinhaltet für Windenergieanlagen ausschließlich eine ausgewiesene Konzentrationszone. Diese Zone wurde im Jahr 2003 in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Nach damaliger Bemessung wäre das Aufstellen von ca. 4 WEA möglich gewesen. Heute sind auf dieser Fläche 3 WEA untergebracht. Insgesamt befinden sich derzeit im Raum Emmerich 11 WEA.

 

Seit der Aufnahme der Konzentrationszone in den FNP haben sich die Rechtsgrundlagen mehrfach geändert. Die Stadt Emmerich am Rhein hat fortlaufend eine Anpassung an die wechselnde Rechtssituation bestrebt, um dem Ausbau der Windenergie den notwendigen Raum zu geben. Hierzu wurden beispielsweise in den Jahren 2013 sowie 2016 jeweils neue Konzepte zur Bestimmung von Konzentrationszonen für WEA erstellt.

Im Jahr 2016 fand auf Grundlage des vorangegangenen Konzeptes die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ statt, welcher mehrfach zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung auslag.

Nach der Beteiligung wurde seitens der Landesregierung eine Neuausrichtung der Energie-und Klimapolitik verkündet. Folglich wurden die Änderungen des neuen Windenergieerlasses abgewartet, welcher im Mai 2018 Rechtskraft erlangte. Im Windenergieerlass wird ein Vorsorgeabstand von WEA zu Wohngebieten von 1.500m verlangt, welcher die ohnehin geringen Potenzialflächen für Konzentrationszonen von WEA in Emmerich am Rhein auf einen einzigen Standort im Hetterbogen reduzieren würde.

 

Inwiefern sich die Rechtssituation seitdem geändert hat und ob die Bindungswirkung des Vorsorgeabstands mit genügend gewichtigen Gründen überwunden werden kann, ist zu ermitteln. In dem zukünftigen Verfahren werden demnach parallel zu Untersuchung von WEA Potenzialflächen auch Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ermittelt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen sind noch nicht absehbar. Sie werden den Haushalt 2022 nicht belasten.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter