Betreff
Erlass der Standgebühren für die Schausteller der Emmericher Kirmes 2022;
hier: Eingabe Nr. 4/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
02 - 17 0565/2022
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, die Standgebühren für die Schausteller der Emmericher Kirmes und der Eltener Kirmes für das Jahr 2022 zu erlassen.

 

Sachverhalt :

 

Das Schaustellergewerbe gehört zu den Branchen, die - wie auch die Gastronomie - erheblich von den Corona-Schutzmaßnahmen und den damit verbundenen Einschränkungen betroffen sind. Dadurch erleiden diese Branchen seit 2020 teils erhebliche Umsatzeinbußen, die existenzbedrohend sind. Teilweise wurde die Ausübung der Tätigkeiten über einen langen Zeitraum komplett untersagt oder erheblich eingeschränkt.

Während der Gastronomie in den Jahren 2020 und 2021 seitens der Stadt Emmerich am Rhein Unterstützung gewährt werden konnte, war das für das Schaustellergewerbe bisher nicht möglich. Im Rahmen der landesweit verordneten Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie konnten die Emmericher Kirmes und die Eltener Kirmes weder im Jahr 2020 noch in 2021 stattfinden. Wegen des Veranstaltungsverbotes hatten die Schausteller erhebliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen, konnten jedoch nicht von einem Gebührenerlass profitieren, wie er für andere Betroffene in 2020 und 2021 vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen wurde. In anderen Kommunen des Kreises konnten in 2021 Feste stattfinden, hier wurden die Gebühren in einigen Gemeinden erlassen (z.B. Uedem).

 

Diese Hilfe ist ein einmaliger Beitrag der Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Corona-Unterstützung, die dazu dient, unbillige Härten zu verhindern. Der Beschluss dazu ist jetzt zu fassen, da die Gebührenbescheide zeitnah erstellt werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Stadt Emmerich am Rhein verzichtet auf rd. 10 T€ (Emmericher Kirmes 8 T€, Eltener Kirmes 2 T€) Gebühreneinnahmen, die als coronabedingte finanzielle Aufwendungen im städtischen Haushalt isoliert und in 2025 ergebniswirksam abgeschrieben werden.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister