Betreff
Umstellung des städt. Fuhrparks auf E-Mobilität und Wasserstoffantriebstechnik;
hier: Antrag Nr. XXIII an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0575/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die SPD beantragt:

  1. Das Zecks Verbesserung der CO2-Bilanz Emmerichs der städtische Fuhrpark auf nicht-verbrennungsmotorbetriebene Fahrzeuge umgestellt wird. Es sollen sukzessive ein Austausch der Fahrzeuge vorgenommen werden. Dabei sollen Fördermöglichkeiten geprüft und berücksichtigt werden. 
  2. Die Neuanschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren soll angesichts der Anforderungen eines klimagerechten städtischen Handelns als obsolet betrachtet werden.
  3. Bei der Herstellung des Ladestroms für E-Fahrzeuge sowie die Herstellung des Wasserstoffes soll nicht auf fossile Stromquellen zurückgreifen werden.

 

 

Sachdarstellung der Verwaltung:

 

Die Energie- und Verkehrswende ist eine der wesentlichen Aufgaben für die kommenden Jahrzehnte und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Das Erreichen der Klimaziele ist insbesondere in diesem Sektor extrem gefährdet[1]. Dabei ist die Elektromobilität ein Baustein für ein nachhaltiges und ressourcenschonendes Mobilitätssystem – und bietet enorme Chancen. Städte und Kommunen haben verschiedene Möglichkeiten, eine (Elektro-)

Mobilitätsstrategie zu entwickeln und umzusetzen.

Dabei spielt auch die Elektromobilität der kommunalen Flotte eine Rolle. In diesem Fall nimmt eine Stadt gegenüber den Bürger*innen eine starke Position und eine Vorbildfunktion ein. Autohersteller und Regierungen setzen immer mehr auf E-Mobilität sodass die Stadt Emmerich am Rhein dem positiven Trend im Sinne des Klimaschutzes folgen möchte. So wird bereits daran gearbeitet, zwei E-Autos für den städtischen Fuhrpark anzuschaffen. Abgeschriebene und nicht mehr einsatzfähige Fahrzeuge werden in diesem Fall durch zwei E-Autos ersetzt. Zudem werden im gleichen Zuge bereits eine Ladeinfrastruktur für drei-Ladepunkte eingerichtet, welche mithilfe der Stadtwerke Emmerich GmbH angeschlossen werden sollen. Somit wird der verwendete Ladestrom größtenteils aus alternativen erneuerbaren Energien bestehen.

 

Für diese Umsetzung werden Fördermittel der sogenannten Billigkeitsrichtlinie NRW verwendet. Die Richtlinie sieht Kommunen als wichtige Akteure an, um die Klimaschutzziele – Treibhausgasneutralität 2045 - zu erreichen.


Wichtige Klimaschutzmaßnahmen haben sich in der Pandemie verzögert oder sind ganz ausgeblieben. Somit leistet, das Land NRW durch die Billigkeitsrichtlinie Kompensationsleistungen, damit die Kommunen auch jetzt Klimaschutzinvestitionen anstoßen können. Die nach Beantragung und Bewilligung gezahlten Kompensationsleistungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Stadt Emmerich hat bereits einen Antrag gestellt und wartet auf die Bewilligung. Nach der Bewilligung sind die beantragten Maßnahmen grundsätzlich bis spätestens zum 31.12.2023 umzusetzen. Daher arbeitet die Verwaltung bereits an der Umsetzung und auch an Möglichkeiten der Fristverlängerung, welche aufgrund von Lieferengpässen erforderlich sein kann. Bestellungen bzw. Beauftragungen sind jedoch erst nach Erhalt der Bewilligung zu erteilen.

Ferner ist natürlich auch zukünftig das Bestreben der Stadt Emmerich am Rhein groß, den städtischen Fuhrpark sukzessive auf Fahrzeuge mit alternativen, vorerst nur elektrifizierten , Antrieb umzustellen. Die im Antrag erwähnten Fahrzeuge mit einer Wasserstofftechnik werden nicht grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch erst einmal aufgrund von vergleichsweise hohen Anschaffungskosten der Fahrzeuge (z.B. Toyota MIRAI Basis von mindestens 64.000 Euro) und der zurzeit noch nicht vorhandenen Ladeinfrastruktur (nächste Ladestationen in Arnheim oder Duisburg) zurückgestellt.

 



 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.5.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter