hier: Antrag Nr. XXIII an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Ausführung der
Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die SPD beantragt:
- Das
Zecks Verbesserung der CO2-Bilanz Emmerichs der städtische
Fuhrpark auf nicht-verbrennungsmotorbetriebene Fahrzeuge umgestellt wird.
Es sollen sukzessive ein Austausch der Fahrzeuge vorgenommen werden. Dabei
sollen Fördermöglichkeiten geprüft und berücksichtigt werden.
- Die
Neuanschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren soll angesichts der
Anforderungen eines klimagerechten städtischen Handelns als obsolet
betrachtet werden.
- Bei der
Herstellung des Ladestroms für E-Fahrzeuge sowie die Herstellung des
Wasserstoffes soll nicht auf fossile Stromquellen zurückgreifen werden.
Sachdarstellung
der Verwaltung:
Die Energie- und Verkehrswende ist eine der wesentlichen Aufgaben für
die kommenden Jahrzehnte und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Das
Erreichen der Klimaziele ist insbesondere in diesem Sektor extrem gefährdet[1]. Dabei ist
die Elektromobilität ein Baustein für ein nachhaltiges und ressourcenschonendes
Mobilitätssystem – und bietet enorme Chancen. Städte und Kommunen haben
verschiedene Möglichkeiten, eine (Elektro-)
Mobilitätsstrategie zu entwickeln und umzusetzen.
Dabei spielt auch die Elektromobilität der kommunalen Flotte eine Rolle. In
diesem Fall nimmt eine Stadt gegenüber den Bürger*innen eine starke Position
und eine Vorbildfunktion ein. Autohersteller und Regierungen setzen immer mehr
auf E-Mobilität sodass die Stadt Emmerich am Rhein dem positiven Trend im Sinne
des Klimaschutzes folgen möchte. So wird bereits daran gearbeitet, zwei E-Autos
für den städtischen Fuhrpark anzuschaffen. Abgeschriebene und nicht mehr
einsatzfähige Fahrzeuge werden in diesem Fall durch zwei E-Autos ersetzt. Zudem
werden im gleichen Zuge bereits eine Ladeinfrastruktur für drei-Ladepunkte
eingerichtet, welche mithilfe der Stadtwerke Emmerich GmbH angeschlossen werden
sollen. Somit wird der verwendete Ladestrom größtenteils aus alternativen
erneuerbaren Energien bestehen.
Für diese Umsetzung werden Fördermittel der
sogenannten Billigkeitsrichtlinie NRW verwendet. Die Richtlinie sieht
Kommunen als wichtige Akteure an, um die Klimaschutzziele –
Treibhausgasneutralität 2045 - zu erreichen.
Wichtige Klimaschutzmaßnahmen haben sich in der Pandemie verzögert oder sind
ganz ausgeblieben. Somit leistet, das Land NRW durch
die Billigkeitsrichtlinie Kompensationsleistungen, damit die Kommunen
auch jetzt Klimaschutzinvestitionen anstoßen können. Die nach Beantragung und
Bewilligung gezahlten Kompensationsleistungen werden als nicht rückzahlbarer
Zuschuss gewährt. Die Stadt Emmerich hat bereits einen Antrag gestellt und
wartet auf die Bewilligung. Nach der Bewilligung sind die beantragten Maßnahmen
grundsätzlich bis spätestens zum 31.12.2023 umzusetzen. Daher arbeitet die
Verwaltung bereits an der Umsetzung und auch an Möglichkeiten der
Fristverlängerung, welche aufgrund von Lieferengpässen erforderlich sein kann.
Bestellungen bzw. Beauftragungen sind jedoch erst nach Erhalt der Bewilligung
zu erteilen.
Ferner ist natürlich auch zukünftig das Bestreben der Stadt Emmerich am Rhein
groß, den städtischen Fuhrpark sukzessive auf Fahrzeuge mit alternativen,
vorerst nur elektrifizierten , Antrieb umzustellen. Die im Antrag erwähnten
Fahrzeuge mit einer Wasserstofftechnik werden nicht grundsätzlich
ausgeschlossen, jedoch erst einmal aufgrund von vergleichsweise hohen
Anschaffungskosten der Fahrzeuge (z.B. Toyota MIRAI Basis von
mindestens 64.000 Euro) und der zurzeit noch nicht vorhandenen
Ladeinfrastruktur (nächste Ladestationen in Arnheim oder Duisburg)
zurückgestellt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.5.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter