Betreff
Genehmigung der Pauschalmeldung gem. §§ 32, 33 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2022/2023, sowie der Bedarfs- und Ausbauplanung ab dem Kindergartenjahr 2022/2023
Vorlage
04 - 17 0583/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1*) gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. §§ 32,33 KiBiz die in der Anlage 2* aufgelisteten Plätze/ Kindpauschalen (KP) in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf für das Kindergartenjahr 2022/2023. Weiterhin beschließt der Jugendhilfeausschuss die Anzahl der Kindertagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen, für die ein Landeszuschuss für die Fachberatung nach § 47 KiBiz lt. Anlage 1* geleistet wird, sowie die Anzahl der Zuschüsse für die Kindertagespflege gemäß § 24 Abs. 2 KiBiz nach Anlage 2*.

 

* die Anlagen werden in der Sitzung vorgestellt und als Tischvorlage ausgegeben.

 

2. Die Regelung, Trägern für die Betreuung von Kindern mit Behinderung (KmB) grundsätzlich eine Platzreduzierung zu ermöglichen wird vom Jugendhilfeausschuss weiterhin befürwortet und bleibt somit für die kommenden Kindergartenjahre bestehen.

 

3. Gem. § 55 Abs. 2 KiBiz werden die Träger der Kindertageseinrichtungen von allen Zweckbindungen für Plätze die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden und weiterhin für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen befreit, wobei der Grundsatz bestehen bleibt, dass die geschaffenen Plätze vorrangig mit U3 Kinder belegt werden sollen.

 

4. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorrangige Aufnahme von gemeinde-angehörigen Kindern und nur in Ausnahmefällen Plätze für wohnungsfremde Kinder zur Verfügung zu stellen. 

 

5. Der Jugendhilfeausschuss genehmigt die Überschreitung des Prozentsatzes      gemäß § 33 Abs. 3 KiBiz über das Budget von 4 Prozentpunkte hinaus und beauftragt die Verwaltung den entsprechenden Antrag bei der obersten Landesbehörde einzuholen. *Erfordernis dieses Teilbeschlusses muss noch in der JHA-Sitzung geklärt werden.

 

6. Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich Angebote zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten zur Verfügung zu stellen und den Landeszuschuss sowie den erforderlichen Kommunalanteil gemäß § 48 KiBiz in Verbindung mit dem JHA-Beschluss vom 10.12.2020 entsprechend an die Träger zu bewilligen.

 

7. Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 46 Abs. 4 KiBiz den Landeszuschuss für fünf Kindertagespflegepersonen, die die Qualifikation nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) absolviert haben zu beantragen.

 

8. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für alle investive Maßnahmen zum Ausbau, Erhalt oder Sanierung von U3 und Ü3 Plätze i.V.m. der Inanspruchnahme der Bundes- und Landesmitten, den 10 %-igen bzw. 30 %-igen Eigenanteil zu den Investitionsmitteln aus kommunalen Mitteln zu finanzieren.

 

Sachdarstellung :

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt in jedem Jahr die Bereitstellung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Deckung des Betreuungsbedarfes der Kinder vor dem Schuleintritt. Die Betreuungszeiten orientieren sich am Bedarf der Eltern und werden in jedem Jahr neu ermittelt. Das Verfahren der Bedarfsplanung beginnt bereits im November des Vorjahres und findet in engem Austausch mit den Kindertageseinrichtungen statt. Der Elternwille wird bei der Planung so gut es geht berücksichtigt.

 

Neben den Plätzen in Kindertageseinrichtungen werden immer auch Betreuungsplätze in Kindertagespflege zur Verfügung gestellt, die eine sinnvolle Ergänzung vor allem für die jüngeren Kinder darstellen.

 

Stichtag für die Meldung an das Land ist jährlich der 15.03., weshalb an der Mittelmeldung bis kurz vor der Sitzung noch Änderungen erfolgen können. Die tatsächliche Übersicht über die Plätze und die Verteilung der Stunden und der sich daraus ergebenden Kosten werden in der Sitzung als Tischvorlage verteilt. Ebenso wie die Ermittlung der Bedarfsquote, die sich anhand der zur Verfügung gestellten Plätze errechnet.

 

Bereits in den letzten Jahren erfolgte eine Reduzierung der jeweiligen Gruppenstärke um einen Patz, wenn ein Kind mit Behinderung (KmB) die Gruppe besucht. Dies ist ein Qualitätsmerkmal der Kita-Betreuung in Emmerich am Rhein, das von den Kindertageseinrichtungen auch so gewünscht ist. KmB haben einen erhöhten Betreuungsaufwand. Diesem Aufwand kann bei voller Gruppenstärke u.U. nicht in gleicher Qualität entsprochen werden. Dadurch reduzieren sich jedoch die Platzzahlen einer Einrichtung, weniger Kinder bekommen einen Platz und es verbleiben mehr Kinder auf der Warteliste.

 

Sollte keine Platzreduzierung für ein KmB vorgenommen werden, kann im Rahmen der Gewährung der „Basisleistung I“ ein zusätzlicher Zuschuss für weitere Personalstunden gewährt werden. Diese Variante gestaltet sich aufgrund des Fachkräftemangels als sehr schwer umsetzbar. Das Jugendamt der Stadt Emmerich schlägt vor, die Platzreduzierung weiterhin für alle KmB möglich zu machen und beizubehalten, um dem Qualitätsanspruch gerecht zu werden.

 

Sollte jedoch der Träger die Beibehaltung der Gruppenstärke wünschen, so liegt dies im Ermessen des Trägers und kann entsprechend umgesetzt werden.

 

Außerdem reduziert sich im Gruppentyp III die Platzzahl durch die Betreuung von Kindern im Umfang von 45 Stunden ab drei Kindern in der Gruppe um jeweils einen Platz. Danach erfolgt die Reduzierung gestaffelt. Teilweise werden diese Platzreduzierungen durch Überbelegungen in den anderen Kita-Gruppen aufgefangen.

 

Die Jugendhilfeplanung hat gem. § 33 III KiBiz sicherzustellen, dass der Anteil der Kindpauschalen für über dreijährige Kinder, die mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, den Anteil, den das Jugendamt in der verbindlichen Mitteilung zum 15. März des Vorjahres angemeldet hat, nicht um mehr als vier Prozentpunkte übersteigt. Sollte die Quote überschritten werden, ist zur Genehmigung ein entsprechender Antrag beim Land einzuholen (siehe Beschlussvorschlag 5). Die Quote für den Jugendamtsbezirk Emmerich wird in der Sitzung mitgeteilt.

 

 

Demografische Entwicklung

 

Die Zahlen für die demografische Entwicklung wurden gemeinsam mit der Stabsstelle Integration und Demografie aus dem Programm Demosim ermittelt. Außerdem erfolgte ein Abgleich mit den Zahlen, die vom kommunalen Rechenzentrum zur Verfügung gestellt werden.

 

Generell ist festzuhalten, dass eine Prognose für U3 Kinder schwierig ist, weil die Prognose auf einer Durchschnittsbetrachtung aus den Vorjahren beruht, da die Kinder, für die ein Betreuungsplatz geplant werden soll, zum Teil noch nicht geboren sind. Für den Bereich der Ü3 Plätze gestaltet es sich etwas einfacher, da die Kinder zumindest für die Prognose der nächsten drei Kindergartenjahre bereits geboren sind. Schwierig sind hier jedoch die Prognosen der Zuzüge.

 

Eine Betrachtung des Ortsteils Elten erfolgte bereits für die JHA Sitzung am 18.01.2022. Auf die Ausführungen wird verwiesen.

 

Für den Kernbereich von Emmerich sind die Zahlen der Ü3 Kindern bis zum Jahr 2023 steigend (siehe Anlage 3). Danach sinken die Zahlen, bleiben in den Jahren bis 2026 zunächst relativ konstant, bevor sie im Jahr 2026 wieder deutlich ansteigen werden. Im Bereich der U3 Kinder sind die Zahlen bis zum kommenden Jahr konstant, steigen jedoch zum Jahr 2024 an, bevor sie danach wieder fallen (siehe Anlage 4). Hierbei ist festzustellen, dass Eltern weiterhin häufiger einen U3 Platz anfragen, als es noch vor einigen Jahren der Fall war.

 

Bereits im letzten Jahr wurde festgestellt, dass die zur Verfügung gestellten Betreuungsplätze nicht mehr ausreichend sein werden, weshalb neue Gruppe eingerichtet werden sollten bzw. die Überhanggruppen in die dauerhafte Planung übergehen sollten. Die Umsetzung ist weiterhin erforderlich, da das vorhandene Platzangebot nicht ausreichend ist, um den Rechtsanspruch sicher zu stellen. Der Ausbau weiterer Kita-Gruppen wurde bereits im letzten Jahr thematisiert. Siehe dazu unter dem Punkt Ausbauplanung.

 

Im Bereich der Südstaaten (Dornick, Praest, Vrasselt) sind die Zahlen sowohl im U3 als auch im Ü3 Bereich schwankend. Vor allem für den Ü3 Bereich ist daher kaum eine Prognose abzugeben.

 

Festzustellen ist jedoch, dass die Zahlen ab dem Jahr 2021 für die Ü3 Kinder steigen. Von noch 92 Kinder im Jahr 2021 auf 108 Kinder im Jahr 2024. Danach muss für den Bereich ein Ausbau erfolgen (siehe Anlage 5).

 

Im Bereich der U3 Kinder nimmt die Zahl vom Jahr 2021 (106 Kinder) bis zum Jahr 2023 zunächst ab (99,77 Kinder) und pendelt sich ab dem Jahr 2024 bei circa 100 Kindern ein (siehe Anlage 6). 

 

Darüber hinaus ist die prognostizierte Entwicklung in den einzelnen Ortsteilen nicht einheitlich: Während in Praest und Dornick Stand heute von einem Rückgang der Krabbelkinder in den kommenden 10 Jahren ausgegangen wird, geht die Prognose für Vrasselt bis zum Jahr 2024 zunächst von einer steigenden Zahl aus, bevor diese dann auch wieder sinkt.

 

Da die drei Ortsteile besonders kleingliedrig sind, ist es dort eine besondere Herausforderung den Ausbau zu planen, da neu eingerichtete Gruppen evtl. nicht voll werden und wenn sie erstmal eingerichtet sind, auch finanziert werden müssen.

 

Nicht berücksichtigt werden können bei den Prognosen eventuelle Zuzüge in geplante Neubaugebiete im Emmericher Stadtgebiet. Im internen Arbeitskreis „demografische Entwicklung“ wurden über Planungen innerhalb Emmerichs gesprochen. Jedoch ist eine Realisierung der Vorhaben teilweise noch nicht konkret festgeschrieben, so dass eine Aussage darüber, wie viele Familien dort möglicherweise zuziehen, rein spekulativ wäre. Zumal generell bei der Bedarfsplanung Zahlen angenommen werden für Kinder, die noch nicht geboren wurden.

 

Es gibt auch weiterhin Zuzüge nach Emmerich von Familien mit Kindern im Kindergartenalter. Diese schwanken jedoch in den letzten Jahren sehr und bieten deshalb keine zuverlässige Größe bei der Betrachtung der notwendigen Plätze.

 

Ebenfalls ist immer die Abwägung erforderlich, in welchem Umfang es anhand der langfristigen Kinderzahlen und der stärkeren Schwankungen dauerhaft neuer Gruppen bzw. neuer Kindertageseinrichtungen bedarf. Da die Betriebskostenförderung immer angelehnt an eine voll belegte Kita-Gruppe erfolgt, können mögliche freie Kita-Plätze in einem Kindergartenjahr den Träger in finanzielle Bedrängnis hinsichtlich der Personalkosten und nicht belegter geförderter Kitaplätze bringen. Dies erfordert besonders bei einem stadtteilbezogenen Ausbau eine besondere Betrachtungsweise. Darüber hinaus sind Ausbaumaßnahmen die finanziell vom Bund/Land gefördert sind an Zweckbindungsfristen von 5 bis 20 Jahren gebunden.

 

 

Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz

 

Im Rahmen der KiBiz-Novellierung ab dem 01.08.2020 wurde ein Landes-/ Kommunalzuschuss für die Flexibilisierung der Betreuungszeiten im § 48 KiBiz eingeführt. Der Stadt Emmerich am Rhein wird vom Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ein Landeszuschuss für die Kindertageseinrichtungen einschließlich der Kindertagespflege zugewiesen. Die Fördervoraussetzungen hat der Jugendhilfeausschuss bereits in seiner Sitzung am 10.12.2021 beschlossen.

Darüber hinaus muss die Kommune sich für die Inanspruchnahme des Zuschusses dazu verpflichten, diesen Zuschuss mit einer Erhöhung des Förderbetrages des Landes um 25 % zu übernehmen.

Die Höhe des Landeszuschusses für das Kindergartenjahr 2022/2023 wurde vom MKFFI NRW noch nicht mitgeteilt. Nicht in Anspruch genommene bzw. verausgabte Mittel müssen dem Land erstattet werden.

 

 

Ausbauplanung

 

In den letzten Wochen haben intensive Gespräche mit Trägervertretern des Ev. Familienzentrums sowie des Familienzentrums Arche Noah stattgefunden. Für das Kindergartenjahr 2022/23 sind bei beiden Einrichtungen Erweiterungen in Planung. Diese werden in der Sitzung erläutert.

 

Auch mit der Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer wurden bereits Gespräche geführt. Ein Planungsentwurf für die Kita St. Johannes liegt vor und wird weiter auf den Weg gebracht. Hinsichtlich der Betreuungsangebote in den „Südstaaten“ bestehen Überlegungen das Angebot beider Kindertageseinrichtungen St. Johannes und St. Antonius bzgl. der Anzahl der Plätze für U3 und Ü3 Kinder zu überdenken. 

 

Bzgl. eines weiteren Ausbaus der Kindertageseinrichtungen in der Innenstadt werden ebenfalls in der Sitzung neue Erkenntnisse mitgeteilt.

 

Evtl. sind neben den Kindpauschalen und den möglicherweise vom Land geförderten Investitionskosten noch weitere Kostenübernahmen (z.B. Herrichtung von Grundstücken einschließlich Spielplatz, Umbaumaßnahmen, Einrichtung der Kita-Gruppen etc.) für den Ausbau der zusätzlich geschaffenen Plätze in den Kindertageseinrichtungen erforderlich. Dazu kann es ggfls. einen weiteren Beschlussvorschlag in der Sitzung geben.

 

 

Kindertagespflege

 

Die Stadt Emmerich am Rhein verfügt derzeit über 25 aktive Kindertagespflegepersonen. Zwei Personen befinden sich derzeit im zweiten Teil der Qualifizierungsmaßnahme, wobei eine davon bereits als Kindertagespflegeperson tätig ist und die andere ebenso noch vor dem neuen Kindergartenjahr ihre Tätigkeit aufnehmen wird. Zum Kindergartenjahr 2022/23 werden 2 Kindertagespflegepersonen ausscheiden.

 

Ab April 2022 beginnt der neue Qualifizierungskurs nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB). Emmericher Interessent*innen haben die Möglichkeit, den Kurs bei der AWO Lotte-Lemke-Familienbildungsstätte in Wesel zu besuchen. Die neue Qualifizierung löst damit das bisherige Curriculum zur Ausbildung von Kindertagespflegepersonen (DJI-Curriculum) im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten (UE) ab.

Als Vorbereitung auf die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson werden in Teil I im Rahmen des QHBs 160 UE absolviert. Hinzu kommen 80 Stunden Praktika in Kita und Kindertagespflege sowie 100 Stunden Selbstlerneinheiten. Praxisbegleitend finden dann in Teil II weitere 140 UE statt, zuzüglich ca. 40 Stunden Selbstlerneinheiten. Beide Phasen enden mit einer Lernergebnisfeststellung. Nach der jeweils erfolgreich bestandenen Prüfung erhalten die Teilnehmer*innen ein Zertifikat vom Bundesverband Kindertagespflege (zweistufiges Zertifikat).

Zeitlich gesehen, wird der erste Teil der Qualifizierung gegen Ende eines Kalenderjahres abgeschlossen sein, so dass neue Kindertagespflegeperson voraussichtlich ab Januar jeden Jahres ihre praxisbegleitende Phase beginnen, und damit mindestens ein Kind betreuen werden. Trotz des nun höheren zeitlichen und inhaltlichen Aufwandes im Rahmen der Qualifizierung nach dem QHB, konnten bisher bereits 2 neue Interessentinnen dafür gewonnen werden.

 

Ausbauziel ist weiterhin eine Anzahl von insgesamt 30 Kindertagespflegepersonen. Ausgehend von durchschnittlich 4 bis 5 Betreuungsplätzen ergeben sich ca. 140 Betreuungsplätze vorrangig für Kinder unter 3 Jahren. Dazu kommen insgesamt 12 Plätze für Ü3 Kinder. Die Anzahl der möglichen Betreuungsplätze kann sich sowohl durch ergänzende Betreuung (Randzeiten) als auch aufgrund der Möglichkeit einer Erweiterung der Betreuungsplätze in den Kindertagespflegestellen (bis zu 10 Betreuungsverträge) durch den Abschluss der Qualifizierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) noch verändern.

Nach § 47 Abs. 3 KiBiz wird pro Kindertagespflegeperson für die Fachberatung ein Landeszuschuss in Höhe von 500,- € gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anzahl der Kindertagespflegepersonen vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr verbindlich zu melden ist. Die Zuschüsse fließen in den kommunalen Haushalt, da die Fachberaterinnen in der KTP eigene Mitarbeiterinnen der Stadt Emmerich am Rhein sind.

Der Landeszuschuss gemäß § 46 KiBiz soll zunächst für fünf Kindertagespflegepersonen, welche die Qualifikation nach dem QHB absolvieren, beantragt werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahmen sind im Haushaltsjahr 2022 und Folgejahre grundsätzlich vorgesehen. Veränderungen in den Ausgaben und Einnahmen sind zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht genau bezifferbar.

Produkt 1.100.06.01.01

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister