Betreff
Freiwilliger Zuschuss für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft eines Vereins
Vorlage
04 - 17 0586/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt für Kindertageseinrichtungen in Emmerich am Rhein, die sich in Trägerschaft eines Vereins befinden, den Trägeranteil an den Betriebskosten bis zu einem Eigenanteil von 1 % ab dem Kindergartenjahr 2021/ 22 zu übernehmen.

 

Sachdarstellung :

 

Die Finanzierung der Betriebskosten in Kindertageseinrichtungen erfolgt zu unterschiedlichen Teilen aus Landesmitteln, kommunalen Mitteln und einem Eigenanteil des Trägers. Der Trägeranteil richtet sich nach der Trägerschaft der Kita (siehe dazu § 36 KiBiz). Der Trägeranteil für eine Kindertageseinrichtung in Trägerschaft eines Vereins liegt aktuell bei 3,4 %. In Emmerich am Rhein gibt es derzeit zwei Kindertageseinrichtungen, die in Trägerschaft eines Vereins geführt werden: Rappelkiste e.V. und Löwenzahn e.V. Der Kita Rappelkiste wurde auf Antrag in den letzten Jahren bereits wiederholt ein freiwilliger Zuschuss gewährt, da die erwirtschafteten Mittel nicht ausreichend waren, um den Eigenanteil sicherzustellen. Die Kita Löwenzahn hat bisher keinen solchen Antrag gestellt.

 

Auch für das bereits begonnene Kindergartenjahr 2021/22 liegt ein Antrag der Kita Rappelkiste vor.

 

Im Rahmen der Gleichbehandlung beider Einrichtungen soll zukünftig für beide Elterninitiativen ein freiwilliger Zuschuss gewährt werden. Für die Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft und auch für die Kita in freier Trägerschaft gibt es bereits Vereinbarungen.

 

Für die beiden Elterninitiativen wird der Vorschlag gemacht, den Trägeranteil bis zur Höhe von 1 % zu übernehmen. Dies soll sowohl für die Kindpauschalen als auch für die bezuschussfähige Miete (Jahresmiete abzgl. Erhaltungsaufwand gem. § 34 I KiBiz) gelten.

 

Für das laufende Kindergartenjahr 2021/22 ergeben sich folgende freiwillige Zuschüsse:

Kita Rappelkiste:              14.339,50 €

Kita Löwenzahn:              11.008,53 €

 

Für das kommende Kindergartenjahr 2022/23 ist ein Ausbau der Kita Rappelkiste e.V. um 1,5 Gruppen geplant, so dass der Betrag zusätzlich zur regelmäßigen Fortschreibungsrate gem. § 37 KiBiz höher sein wird. Die genauen Beträge für das kommende Kindergartenjahr können in der Sitzung benannt werden. 

 

Die Kindpauschalen steigen jährlich gem. § 37 KiBiz und die Belegung kann auch in jedem Jahr eine andere sein, so dass die Beträge variieren können. Eine prozentuale Festlegung hat den Vorteil, dass eine Eigenverantwortlichkeit für den Träger bestehen bleibt, wirtschaftlich zu handeln. Mit der Festlegung auf einen Prozentsatz ist der Zuschuss flexibel gestaltet und orientiert sich an tatsächlichen Betriebskosten, so dass eine jährliche Anpassung damit entbehrlich ist.

Der freiwillige Zuschuss soll zunächst auf Basis der Meldung zum 15.03. eines Jahres an das Landesjugendamt gezahlt werden und dann ebenfalls wie die Kindpauschalen aufgrund der Endabrechnung bzw. des Verwendungsnachweises nochmal angepasst werden.

 

Sollte es trotz der Gewährung des freiwilligen Zuschusses einen finanziellen Engpass geben, steht es dem Träger frei, auch zukünftig einen zusätzlichen Antrag auf Gewährung eines freiwilligen Zuschusses zu stellen, bei dem dargelegt werden muss, weshalb Eigenmittel nicht in ausreichender Höhe erwirtschaftet werden konnten.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

401/ Produkt 1.100.06.01.01 ist im Haushalt teilweise vorgesehen.
Mehrkosten können im Budget gedeckt werden.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister