Betreff
Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 17 0587/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Kinder- und Jugendförderplan für die Ratsperiode 2022-2025.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Inkrafttreten des 3. Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (3. AG KJHG) des Landes NRW, dem sogenannten Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG), wurden die Kommunen verpflichtet einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen.

 

Mit dem in der Anlage befindlichen Dokument wird die Fortschreibung und damit der dritte Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Emmerich am Rhein, vorgelegt. Der Erste wurde am 04. November 2010 von den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen.

 

Das KJFöG bildet die Grundlage der Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, in den §§ 11 - 14 des Sozialgesetzbuches (SGB) – Achtes Buch (VIII).

 

In § 15 Abs. 3 des 3. AG KJHG - KJFöG ist eindeutig geregelt, dass es sich bei der Jugendförderung um eine kommunale Pflichtleistung handelt, deren Höhe in angemessenem Verhältnis zu den insgesamt bereitgestellten Mitteln für die Jugendhilfe stehen muss. Durch die hieraus resultierende Gewährleistungspflicht wollte der Gesetzgeber die Wichtigkeit der non-formalen Bildung unterstreichen, um notwendige Strukturen und Leistungen finanziell abzusichern und zu erhalten, bzw. angesichts der vielfach steigenden Gesamtausgaben der Jugendhilfe sogar weiter zu stärken.

 

Da die Grenzen zwischen oben angeführten einzelnen Handlungsfeldern, sowie weiteren Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. dem Bildungssektor, fließend sind, stellt dieser Kinder- und Jugendförderplan neben den vier klassischen Handlungsfeldern auch weitere Angebote für Kinder und Jugendliche dar, selbst dann, wenn deren Inhalte nicht durch die Jugendhilfe beeinflusst werden können.

 

Der Kinder- und Jugendförderplan soll der Fachöffentlichkeit einen Überblick über die vorhandenen Leistungen und deren Ziele geben. Er gilt jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode und wird regelmäßig fortgeschrieben.

Im Rahmen der Partizipation wurde in 2020 eine große Online-Befragung durchgeführt, um die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendliche bei der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans zu berücksichtigen. Die Ergebnisse wurden dann mit der AG §78 besprochen und gemeinsam wurden Bedarfe formuliert, die in den Kinder- und Jugendförderplan aufgenommen werden sollten.

 

Die Ergebnisse der Online-Befragung wurden auch bereits im vergangenen Jahr im Jugendhilfeausschuss vorgestellt.

 

In diesem Kinder- und Jugendförderplan wurden folgende Ziele festgelegt:

 

• Eröffnung einer zweiten Jugendeinrichtung

• Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

• Mehr Freizeitangebote schaffen

• Präventionsarbeit

• Aufsuchende Arbeit

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister