Betreff
Planfeststellungsverfahren nach § 17 FStrG i. V. m. §§ 73, 76 ff VwVfG NRW für den Neubau der B 8n im Zuge der Beseitigung des Bahnübergangs (ABS 46/2) "Emmericher Straße", in Emmerich-Elten;
hier: Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0595/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die der Anlage zu entnehmende

Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein im Planfeststellungsverfahren zum Erörterungstermin als Online-Konsultation abzugeben.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Schreiben vom 08.02.2022 teilte die Bezirksregierung Düsseldorf mit, dass der Erörterungstermin für das Planfeststellungsverfahren für die Beseitigung des Bahnübergangs „Emmericher Straße“ in Emmerich-Elten als Online Konsultation gem. PlanSiG stattfindet. Das bedeutet, dass nicht ein klassischer Erörterungstermin vor Ort stattfindet, sondern eine Stellungnahme bis zum 31.03.2022 abgeben werden kann.

 

Die Durchführung der Online-Konsultation ohne die Möglichkeit des direkten Austausches mit den planenden und planfeststellenden Behörden wird seitens der Stadt Emmerich am Rhein deutlich kritisiert. Dennoch wird zur Wahrung der Rechte fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben.

 

Die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein ist in der Anlage zu entnehmen. In dieser nimmt die Stadt Emmerich am Rhein ihr Recht in Anspruch, als Inhaberin der Planungshoheit, Trägerin öffentlicher Belange und auch Grundstückseigentümerin Einwendungen im Planfeststellungsverfahren zu erheben. Es werden nur auf Punkte vorgebracht, die in der Stellungnahme der Straßenbauverwaltung zur Stellungnahme der Stadt aus dem Jahr 2018 ungerechtfertigt abgewogen wurden.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

In Vetretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter