Betreff
Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den 3-gleisigen Ausbau der Strecke "ABS 46/2 Grenze D/NL - Emmerich - Oberhausen", Planfeststellungsabschnitt (FA) 3.4 Emmerich Anhörungsverfahren, 1. Deckblatt;
hier: Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0596/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die der Anlage zu entnehmende Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein im Planfeststellungsverfahren abzugeben.

 

Sachdarstellung :

Die Unterlagen für den 3-gleisigen Ausbau der Strecke ABS 46/2 Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen, Planfeststellungsabschnitt 3.4 – 1. Deckblattverfahren liegen in der Zeit vom 01. März - 31. März 2022 im Rathaus der Stadt Emmerich offen zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit. Die Einwendungsfrist endet am 14. April 2022.

 

Im Rahmen dieses Verfahrens ist die Stadt Emmerich am Rhein als Trägerin öffentlicher Belange (TÖB) und wie auch als Grundstückseigentümerin aufgefordert, zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.

 

Die Änderungen durch das 1. Deckblatt enthalten neben den in der Stellungnahme monierten Änderungen auch Punkte, die die Deutsche Bahn auf Hinwirken der Stadt Emmerich verbessert hat.

 

Hierbei handelt es sich u. a. um folgende Punkte:

 

-              FÜ Nierenberger Straße

Die Fußgängerüberführung ist nun durch eine gewedelte Rampenführung sowie eine geringere Längsneigung barrierefrei und mit Fahrrädern befahrbar.

-              EÜ Kämpchenstraße

Die lichte Höhe wurde von 2,50m auf 2,62m erhöht. Zudem entfällt die nördliche Baustraße zwischen Klever Straße und Ingenkampstraße.

-              Felix-Lensing-Straße

Der Seitenweg zwischen Felix-Lensing-Straße und BÜ B8 Hüthum wird nun deutlich flächensparender entlang der Bahnstrecke geführt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter