hier: Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die der Anlage zu
entnehmende Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein im
Planfeststellungsverfahren abzugeben.
Sachdarstellung :
Die Unterlagen für den 3-gleisigen Ausbau der Strecke ABS 46/2 Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen, Planfeststellungsabschnitt 3.4 – 1. Deckblattverfahren liegen in der Zeit vom 01. März - 31. März 2022 im Rathaus der Stadt Emmerich offen zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit. Die Einwendungsfrist endet am 14. April 2022.
Im Rahmen dieses Verfahrens ist die Stadt Emmerich am Rhein als Trägerin öffentlicher Belange (TÖB) und wie auch als Grundstückseigentümerin aufgefordert, zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.
Die Änderungen durch das 1. Deckblatt enthalten neben den in der Stellungnahme monierten Änderungen auch Punkte, die die Deutsche Bahn auf Hinwirken der Stadt Emmerich verbessert hat.
Hierbei handelt es sich u. a. um folgende Punkte:
- FÜ Nierenberger Straße
Die Fußgängerüberführung ist nun durch eine gewedelte Rampenführung sowie eine geringere Längsneigung barrierefrei und mit Fahrrädern befahrbar.
- EÜ Kämpchenstraße
Die lichte Höhe wurde von 2,50m auf 2,62m erhöht. Zudem entfällt die nördliche Baustraße zwischen Klever Straße und Ingenkampstraße.
- Felix-Lensing-Straße
Der Seitenweg zwischen Felix-Lensing-Straße und BÜ B8 Hüthum wird nun deutlich flächensparender entlang der Bahnstrecke geführt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter