Betreff
Satzung über die Ehrung von Personen, die sich um das Wohl der Stadt Emmerich am Rhein besonders verdient gemacht haben;
hier: 1. Änderungssatzung
Vorlage
01 - 17 0604/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Ehrung von Personen, die sich um das Wohl der Stadt Emmerich am Rhein besonders verdient gemacht haben.

 

Sachdarstellung :

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN (Anlage 2) an den Rat, die Stadt Emmerich am Rhein möge den „Preis für Zivilcourage“ ausloben, wurde an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

Der Haupt- und Finanzausschuss folgte in seiner Sitzung am 07.09.2021 der verwaltungsseitigen Beschlussempfehlung und beauftragte die Verwaltung die “Satzung über die Ehrung von Personen, die sich um das Wohl der Stadt Emmerich am Rhein besonders verdienst bemacht haben“ dergestalt zu modifizieren, dass zivilcouragiertes Handeln als auszeichnungswürdiger Tatbestand herausgestellt wird.

 

Die 1. Änderungssatzung (Anlage 1) bildet diese Modifizierung ab und ermöglicht mit Inkrafttreten eine Auszeichnung für außerordentlich zivilcouragiertes Handeln.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister