Betreff
Entscheidung nach § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen;
hier: Straßenbeleuchtungskosten
Vorlage
02 - 17 0605/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt einem Mehraufwand / einer Mehrauszahlung in Höhe von 90.000 Euro zu und stellt diese Mittel bereit.

 

Sachdarstellung :

 

Die Kosten für die Straßenbeleuchtung sind im Haushalt 2022 im Budget 500, 1.100.12.01.01 mit 260.000 € eingeplant. Aufgrund der derzeitigen hohen Preissteigerung im Bereich der Stromkosten haben die Stadtwerke Emmerich den vorab zu zahlenden Abschlag auf 349.284 € erhöht. Der Mehraufwand/Mehrauszahlung von 90.000 Euro ist überplanmäßig bereit zu stellen. Wegen der bestehenden Verkehrssicherungspflicht und der Vertragsverpflichtung gegenüber den Stadtwerken ist dies unabweisbar.

Eine Deckung ist im Budget des FB 5 nicht vorhanden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Es entsteht eine Mehrbelastung für die Ergebnisrechnung 2022.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister