Betreff
Entscheidung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW;
hier: Unterbringung und Betreuung ukrainischer Flüchtlinge
Vorlage
03 - 17 0615/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt einem Mehraufwand/ einer Mehrauszahlung in Höhe von 1.455.000 € für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zu und stellt diese Mittel bereit.

 

Sachdarstellung :

 

Die zum Zeitpunkt der Einbringung des Haushalts 2022 angemeldeten Bauunterhalts- und Instandhaltungsmaßnahmen, die Kosten für mögliche Anmietungen von Wohnraum zzgl. Betriebskosten sowie die notwendigen Betreuungskosten (Gesundheitsleistungen, Geldleistungen etc.) berücksichtigten nicht die aktuellen Flüchtlingsbewegungen aus der Ukraine nach Deutschland. Zeitnah wird mit ca. 200 (zusätzlichen) Kriegsflüchtlingen in Emmerich gerechnet.

 

 

  1. Unterbringung

 

Aufgrund fehlender eigener Unterbringungsmöglichkeiten mietet die Verwaltung zusätzlichen Wohnraum an, richtet überlassenen Wohnraum her und betreut (Umzüge, Einrichtung etc.) die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Aktuell sind zugewiesene Flüchtlinge in eigenen städtischen und in angemieteten Unterkünften (BIMA, EEG und freier Wohnungsmarkt) untergebracht. Durch den Brand in der Obdachlosenunterkunft an der Tackenweide 17 im vergangenen Jahr und den sich noch bis zum Ende des Sommer 2022 hinziehenden Wiederaufbau wird die aktuelle Situation zusätzlich verschärft.

 

Aktuell finden kontinuierlich Wohnungs- und Hausbesichtigungen durch die Stadtverwaltung statt. Die Turnhalle der Luitgardisschule wird aktuell als „Erstaufnahmeeinrichtung“ hergerichtet.

 

Erste bauliche Maßnahmen in den angemieteten Wohnungen wurden aus den allgemeinen Bauunterhaltsmitteln bereits beauftragt, durchgeführt und abgenommen. Es stehen so erste (außerplanmäßige) Wohnräume für Flüchtlinge zur Verfügung. Die dafür eingesetzten monetären Mittel wurden von geplanten Baumaßnahmen (z. B. Schönheitsreparaturen im Rathaus oder an Schulen) genommen und die Beauftragung erfolgte aufgrund der gegebenen Dringlichkeit als Direktvergabe.

 

Für die kurz und mittelfristige weitere Flüchtlingsunterbringung werden im Budget 300 überplanmäßige Mittel (vorerst) in Höhe von insgesamt 250 T € benötigt - überwiegend bauliche Herrichtung und Unterhaltung der Unterkünfte (200 T €, Aufwandskonto 52150000). Die Anmietkosten und steigenden Betriebskosten über das Haushaltsjahr hinweg können erst nach gewissen zeitlichen Ablauf - Anmietung über die BIMA oder den freien Wohnungsmarkt bzw. unentgeltliche Überlassung von Wohnraum durch Bürger - abgeschätzt werden. Damit die Verwaltung erste Anmietungen vorzunehmen kann, sollen (vorerst) 50 T € (Aufwandskonto 54220000) in Ansatz gebracht werden.

 

 

  1. Betreuung

 

Neben den baulichen und räumlichen Notwendigkeiten, entstehen auch im Bereich der Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte, Betreuung einer oder ggf. mehrerer Notunterkünfte, der Leistungsgewährung und der Krankenkosten (Budget 700) erhebliche Mehrkosten, welche im ursprünglichen Haushaltsansatz nicht abgebildet werden konnten. Der Haushaltsansatz ging von 180 unterzubringenden Flüchtlingen aus. Vor dem Ausbruch des Krieges lag die Erfüllungsquote zur Flüchtlingsaufnahme bei 103,4 %, d.h. es waren 182 Personen untergebracht. Bereits jetzt (Stand 22.03.2022) sind in Emmerich 294 Flüchtlinge untergebracht, obwohl die offiziellen Zuweisungen von ukrainischen Kriegsflüchtlingen über das Land NRW erst beginnen.

 

Die Flüchtlinge aus der Ukraine haben durch die Massenzustrom-Richtlinie der EG (Richtlinie 2001/55/EG) und deren Umsetzung in Deutschland unmittelbaren Zugang zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ohne das übliche, umfangreiche Asylverfahren zu durchlaufen, d. h. Ihnen stehen Leistungen zum Lebensunterhalt, eine Unterbringung und Krankenversorgung zu.

 

Aufgrund der bereits auf privaten Wegen angekommenen Flüchtlinge und den vom Land prognostizierten Flüchtlingszahlen hat die Verwaltung bei der Kalkulation der zu erwartenden Mehrkosten das Jahresergebnis 2016 (letzte Flüchtlingskrise) herangezogen:

 

Budget.700 - 1.100.05.03.01 Leistungen für Asylbewerber

 

Aufwandsk.

Bezeichnung

Ansatz 22

Ansatz neu

Differenz

53391000

soziale Leistungen an n.P.

600.000

1.400.000

800.00

53393000

Krankenhilfe i.E.

200.000

250.000

50.000

53394000

Krankenhilfe a.v.E.

120.000

220.000

100.000

Summe

 

 

 

950.000

 

 

Budget 700 - 1.100.05.05.02 Wohnheime für Asylbewerber

 

Aufwandsk.

Bezeichnung

Ansatz 22

Ansatz neu

Differenz

52550000

Unterhaltung bewegl. Verm.

15.000

60.000

45.000

52910000

Aufw. für sonstige Dienstl.

90.000

300.000

210.000

Summe

 

 

 

255.000

 

 

Somit werden im Budget 700 für die Leistungsgewährung, Unterbringung und Betreuung der zusätzlichen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zunächst 1.205.000 € überplanmäßig benötigt.

Es ist davon auszugehen, dass sich Bund und Land an diesen Kosten beteiligen und so die Deckung der Mehrausgaben teilweise erfolgen wird. In welcher Form dies passieren wird, ist aktuell noch nicht geklärt. Eine Erhöhung der entsprechenden Ertragspositionen (z.B. Berücksichtigung von FlüAG-Pauschalen in Höhe von 875 € pro Monat und Flüchtling) wäre daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös.

 

 

  1. Zusammenfassung

 

Insgesamt werden nach jetzigem Stand für die kurz und mittelfristige weitere Flüchtlingsunterbringung und -betreuung überplanmäßige Mittel (vorerst) in folgender Höhe benötigt.

 

Mehrbedarf Budget 300:                             250.000 €

Mehrbedarf Budget 700:                             1.205.000 €

Mehrbedarf insgesamt:                1.455.000 €

 

 

Die Gemeindeordnung NRW ermöglicht Kommunen überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben. Der für die Unterbringung und Betreuung ukrainischer Kriegsflüchtlinge notwendige Mehraufwand ist außerplanmäßig bereitzustellen. Aufgrund der aktuellen Situation, dem kommunalen Willen zur Hilfe und der normativ begründeten kommunalen Pflichten sind diese Mehrauszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 1 GO NRW unabweisbar. Sie bedürfen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn diese überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erheblich sind.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Es entsteht eine Mehrbelastung für die Ergebnisrechnung 2022 in Höhe von maximal 1.455.000 €. Mit einer Erstattung ist zu rechnen, jedoch ist die Höhe aktuell ungewiss.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister