Betreff
Zahlung von Sitzungsgeld an die gewählten Mitglieder des Integrationsrates, sowie Zahlung einer pauschalisierten Aufwandsentschädigung gem. § 33 GO;
hier: Eingabe Nr. 9/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
01 - 17 0620/2022
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt die Eingabe ab.

 

Sachverhalt :

 

Die Mitglieder des Integrationsrates erhalten Entschädigungen nach Maßgabe der Gemeindeordnung und der Entschädigungsverordnung (hier: Sitzungsgeld, VAE).

Die in der Entschädigungsverordnung ausgewiesene pauschale Aufwandsentschädigung kann nicht auf die Mitglieder des Integrationsrates übertragen werden. Eine eigenmächtige Ausweitung der Entschädigung durch die Kommune ist nicht möglich, da der Landesgesetzgeber das Entschädigungsrecht abschließend geregelt hat.

 

Eine pauschale Auslagenerstattung mag für die Mitglieder des Integrationsrates möglich sein.

Allerdings stellt sich in der Praxis das Problem, einen Betrag für die pauschale Erstattung von Auslagen festzusetzen, da diese nur die Bereiche der Papier- und Portokosten, Telefon- und Informationskosten sowie Fachbücher bzw. Fachliteratur erfassen.

Die normkonforme Zahlbarmachung erfordert Erfahrungswerte, die aus vergangenen Abrechnungen herzuleiten sind.

 

Der Integrationsausschuss der Stadt Emmerich am Rhein hat sich in seiner 3. Sitzung am 17.02.2022 bereits der Thematik angenommen. Das Fachgremium hat entschieden, zunächst über einen Zeitraum von einem Jahr die Auslagen zu sammeln und im Anschluss darüber zu befinden, ob eine Pauschalierung möglich und zielführend wäre.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter