Betreff
Neuaufstellung des Landschaftsplans Kreis Kleve Nr. 2 - Emmerich am Rhein - Kleve;
hier: Frühzeitige Bürgerbeteiligung, Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0623/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die anliegende Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zum Landschaftsplan Nr. 2 -Emmerich am Rhein - Kleve (Anlage 1) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 15 LNatSchG.

 

Sachdarstellung :

 

Der Kreistag des Kreises Kleve hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 die Kreisverwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 15 LNatSchG) sowie der Bürgerinnen und Bürger (§ 16 LNatSchG) durchzuführen. Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nimmt die Stadt Emmerich im folgenden Stellung zum Vorentwurf des Landschaftsplans Nr. 2 Emmerich am Rhein-Kleve (siehe Anlage 1).

Das Landesnaturschutzgesetz NRW sieht vor, dass Behörden zum frühestmöglichen Zeitpunkt bei der Aufstellung des Landschaftsplans beteiligt werden. In ihrer Stellungnahme haben sie dem Träger der Landschaftsplanung auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Bürger führen zur Überarbeitung des Entwurfs. Die Stadt Emmerich am Rhein wird im Rahmen einer Öffentlichen Auslegung mit paralleler Beteiligung der Behörden nochmals Gelegenheit haben, sich zu den Planungen zu äußern.

 

Ziel und Zweck des Landschaftsplans


Aufgestellt wird ein Landschaftsplan immer von den Kreisen und kreisfreien Städten, die ihn als allgemeinverbindliche kommunale Satzung beschließen. Die Kreise und kreisfreien Städte sind die Träger der Landschaftsplanung, das heißt, verantwortlich ist nicht eine einzelne Behörde, wie etwa die untere Naturschutzbehörde, sondern das örtliche Parlament: der Kreistag. Der Kreis Kleve hat in den letzten Jahren seine Landschaftsplanung kontinuierlich vervollständigt und fortgeschrieben. Für den Landschaftsraum Emmerich am Rhein - Kleve besteht bisher noch kein rechtswirksamer Landschaftsplan. Zwar wurde die Aufstellung eines Landschaftsplans für diesen Landschaftsraum bereits vom Kreistag des Kreises Kleve in seiner Sitzung am 13.06.1985 beschlossen. Die Arbeiten wurden seinerzeit jedoch nicht bis zur Satzungsreife fortgeführt. Die Lücke im System der Landschaftsplanung des Kreises Kleve soll nunmehr geschlossen werden (Kreistagsbeschluss von 14.12.2017).
Landschaftsplänen kommt eine zentrale Bedeutung zu, wenn es um die planerische Selbstbestimmungsmöglichkeit geht. Die Landschaftsplanung ist das zentrale Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege in NRW. Der Landschaftsplan setzt die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes auf örtlicher Ebene um. Er konkretisiert und ergänzt die naturschutzfachlichen Inhalte des Regionalplanes als Landschaftsrahmenplan. Sie erfüllen wichtige Steuerungsfunktionen z.B. für die Raumgestaltung und können wesentlich mit dazu beitragen, die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum und die Landschaft planerisch ausgewogen und transparent zu gestalten.

 

Inhalte des Landschaftsplans

Im Plangebiet Emmerich werden Schutzmaßnahmen für Natur und Landschaft bisher durch ordnungsbehördliche Verordnungen der Bezirksregierung Düsseldorf (NSG „Knauheide“, NSG „Die Moeitjes“, NSG „Emmericher Ward“); Verordnungen zum Schutz von Landschaftsbestandteilen im „Gebiet des Kreises Rees“ (vom 25.05.1972) und „Rheinuferschutz“ (vom 01. August 1972) aber auch durch supranationale Vorgaben (FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft) sichergestellt. Der Landschaftsplan des Kreises Kleve Nr. 2 – Emmerich am Rhein - Kleve soll die Regelungen dieser Verordnungen und Richtlinien insbesondere zum Schutzzweck, zu den Geboten und Verboten sowie den Unberührtheitsklauseln aktualisieren und ergänzen.

Im Folgenden werden die vorhandenen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete aufgezählt und Erneuerung sowie geplanten Änderungen und Erweiterungen beschrieben.
Naturschutzgebiete nach § 23 BNatSchG sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist.

Naturschutzgebiet „Oude Rijn“

Das Schutzgebiet ist neu geplant. Es liegt unmittelbar an der Landesgrenze zu den Niederlanden, nordwestlich von Elten. Das Naturschutzgebiet umfasst einen etwa 3,2 km langen Uferabschnitt des ‘Oude Rijn’ (naturnaher ehemaliger Rheinarm), einschließlich des angrenzenden Grünlandes im Vorland des parallel zum Gewässer verlaufenden Deiches.

Naturschutzgebiet „Knauheide“

Das Naturschutzgebiet „Knauheide“ umfasst einen feuchtigkeitsgeprägten Wald-Grünlandkomplex auf nährstoffarmen sandigen oder moorigen Böden nordöstlich von Elten, unmittelbar an der Autobahn A 3. Das Gebiet wurde bereits 1977 unter Schutz gestellt. 1997 wurde es erweitert. In dem vorliegenden Entwurf ist eine weitere Erweiterung in südwestliche Richtung geplant. In dem Plangebiet befindet sich auch eine von der Stadt Emmerich erworbene Teilfläche, auf der eine Neu-Aufforstung sowie Maßnahmen zur extensiven Grünlandnutzung und Wiedervernässung durchgeführt werden sollen. Dies erfolgt in enger Absprache mit den Gebietsbetreuern des Naturschutzzentrums Kreis Kleve e.V. sowie dem zuständigen Revierförster.

Naturschutzgebiet „Rietbroek“

Das Schutzgebiet ist neu geplant. Es liegt unmittelbar an der Autobahn A 3 östlich von Elten. Es umfasst einen Wald-Grünlandkomplex im Bereich einer grundwasserbeeinflussten Senke.

Naturschutzgebiet „Die Wild“

Das Schutzgebiet ist neu geplant. Es umfasst einen etwa 0,9 km langen, teilweise naturnahen Abschnitt der Wild, einschließlich der angrenzenden Aue am Fuß des Eltenberges, zwischen dem Campingplatz Brahmberg und Voorthuysen.

Naturschutzgebiet „Helenenbusch“

Das Schutzgebiet ist neu geplant. Es umfasst eine naturnahe Waldparzelle aus trockenem Buchen-Eichenwald im Helenenbusch südöstlich des Wasserwerkes Emmerich.

Naturschutzgebiet „Die Moiedtjes“

Hier handelt es sich um ein bestehendes Naturschutzgebiet. Es umfasst einen Komplex aus mehr als 30 kleinen bis mittelgroßen, überwiegend aus der ehemaligen Lehmgewinnung hervorgegangenen, teils naturnahen Gewässern in Rheinnähe zwischen dem Uferhof und der deutsch-niederländischen Staatsgrenze. Das Naturschutzgebiet wird in Richtung osten um ein Teilstück des ehemaligen Bahndammes erweitert.

Naturschutzgebiet „Emmericher Ward“

Hier handelt es sich um ein bestehendes Naturschutzgebiet. Es umfasst ein naturnahes Auengebiet auf der rechten Rheinseite zwischen Emmerich und der deutsch-niederländischen Staatsgrenze. Eingeschlossen sind die Uferbereiche des Rheins.

Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 BNatSchG festgesetzt, soweit dies zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.

Landschaftsschutzgebiet „Niederungslandschaft am Oude Rijn“

Hier handelt es sich um ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet. Es umfasst den weiträumigen Niederungsbereich zwischen dem ‘Oude Rijn’ im Südwesten, auf dem Gebiet der Niederlande, und der Bahnlinie im Osten. Es wird nach Nordosten und Südwesten ausgeweitet.

Landschaftsschutzgebiet „Strang-Niederung und Wild-Niederung“

Hier handelt es sich um ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet. Es umfasst die grünlandgeprägten Bereiche der Strang- und der Wild-Niederung.

Landschaftsschutzgebiet „Leege Heide“

Hier handelt es sich um ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet. Es umfasst die durch Waldflächen, Gehölzstreifen und Baumreihen gut gegliederte Kulturlandschaft im Bereich der Leege Heide.

Landschaftsschutzgebiet „Knauheide“

Hier handelt es sich um ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet. Es umfasst 105 ha und besteht aus grünlandgeprägten, durch Baumreihen, Kopfbäume, Feldhecken und kleine Waldflächen reich strukturierte und von zahlreichen Gräben durchzogene Kulturlandschaft im Bereich der Knauheide. Es wird im geringen Maße in nordöstlicher Richtung ausgeweitet und grenzt direkt an das Landschaftsschutzgebiet „Leege Heide“; „Strang-Niederung und Wild-Niederung“ sowie „Niederungslandschaft am Oude Rijn“.

Landschaftsschutzgebiet „Eltener Höhen“

Hier handelt es sich um ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet. Es umfasst 321 ha und umfasst die von Waldflächen bestimmten Eltener Höhen. Das Landschaftsschutzgebiet wird im geringen Maße in nordöstlicher Richtung ausgeweitet.

Landschaftsschutzgebiet „Niederung der Wild“

Hier handelt es sich um ein neues Landschaftsschutzgebiet. Es weist eine Größe von
340 ha auf. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst den grünlandgeprägten, offenen Niederungsbereich entlang der Wild bis zur niederländischen Grenze.


Landschaftsschutzgebiet „Hetter“


Hier handelt es sich um ein neues Landschaftsschutzgebiet. Es weist eine Größe von
558 ha auf. Es umfasst den grünlandgeprägten, offenen, von zahlreichen Gräben durchzogenen Niederungsbereich der Hetter es schließt an das Landschaftsschutzgebiet der Borgheeser Heide und der „Niederung der Wild“ an.

Landschaftsschutzgebiet „Borgheeser Heide“


Hier handelt es sich um ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet, welches im geringen Maße ausgeweitet wird. Es weist eine Größe von 183 ha auf. Es umfasst das überwiegend von Wald bestandene Binnendünengebiet in der Borghees.

Landschaftsschutzgebiet „Kulturlandschaft westlich Hüthum“

Hier handelt es sich um ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet, welches ausgeweitet wird. Es weist eine Größe von 324 ha auf. Es umfasst die weiträumige Kulturlandschaft hinter dem Banndeich im Westen von Hüthum.

Landschaftsschutzgebiet „Emmericher Ward“

Hier handelt es sich um ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet, welches im geringen Maße ausgeweitet wird. Es weist eine Größe von 27 ha auf. Es umfasst zukünftig die grünlandgeprägte Aue beidseitig der Rheinbrücke auf der rechten Rheinseite einschließlich der Zufahrt zum Yachthafen.

Ferner werden im Rahmen der Landschaftsplanung Emmerich auch Naturdenkmäler, und besondere Landschaftsbereiche sowie Alleen neu ausgewiesen. Grundsätzlich gilt es, den in § 13 (3) S. 2 LNatSchG entwickelten Gedanken umzusetzen, Festsetzungen einem im Landschaftsplan abgegrenzten Landschaftsraum zuzuordnen, ohne dass die Festsetzungen an eine bestimmte Grundstücksfläche gebunden werden.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter