hier: Frühzeitige Bürgerbeteiligung, Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die anliegende
Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zum Landschaftsplan Nr. 2 -Emmerich
am Rhein - Kleve (Anlage 1) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 15 LNatSchG.
Sachdarstellung :
Der Kreistag des Kreises Kleve hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 die Kreisverwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 15 LNatSchG) sowie der Bürgerinnen und Bürger (§ 16 LNatSchG) durchzuführen. Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nimmt die Stadt Emmerich im folgenden Stellung zum Vorentwurf des Landschaftsplans Nr. 2 Emmerich am Rhein-Kleve (siehe Anlage 1).
Das Landesnaturschutzgesetz NRW sieht vor, dass Behörden zum frühestmöglichen Zeitpunkt bei der Aufstellung des Landschaftsplans beteiligt werden. In ihrer Stellungnahme haben sie dem Träger der Landschaftsplanung auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Bürger führen zur Überarbeitung des Entwurfs. Die Stadt Emmerich am Rhein wird im Rahmen einer Öffentlichen Auslegung mit paralleler Beteiligung der Behörden nochmals Gelegenheit haben, sich zu den Planungen zu äußern.
Ziel und Zweck des
Landschaftsplans
Aufgestellt wird ein Landschaftsplan immer von den Kreisen und kreisfreien
Städten, die ihn als allgemeinverbindliche kommunale Satzung beschließen. Die
Kreise und kreisfreien Städte sind die Träger der Landschaftsplanung, das
heißt, verantwortlich ist nicht eine einzelne Behörde, wie etwa die untere
Naturschutzbehörde, sondern das örtliche Parlament: der Kreistag. Der Kreis
Kleve hat in den letzten Jahren seine Landschaftsplanung kontinuierlich
vervollständigt und fortgeschrieben. Für den Landschaftsraum Emmerich am
Rhein - Kleve besteht bisher noch kein rechtswirksamer
Landschaftsplan. Zwar wurde die Aufstellung eines Landschaftsplans für diesen
Landschaftsraum bereits vom Kreistag des Kreises Kleve in seiner Sitzung am
13.06.1985 beschlossen. Die Arbeiten wurden seinerzeit jedoch nicht bis
zur Satzungsreife fortgeführt. Die Lücke im System der
Landschaftsplanung des Kreises Kleve soll nunmehr geschlossen werden
(Kreistagsbeschluss von 14.12.2017).
Landschaftsplänen kommt eine zentrale Bedeutung zu, wenn es um die planerische
Selbstbestimmungsmöglichkeit geht. Die Landschaftsplanung ist das zentrale
Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege in NRW. Der
Landschaftsplan setzt die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes auf örtlicher
Ebene um. Er konkretisiert und ergänzt die naturschutzfachlichen Inhalte des
Regionalplanes als Landschaftsrahmenplan. Sie erfüllen wichtige Steuerungsfunktionen z.B. für
die Raumgestaltung und können wesentlich mit dazu beitragen, die
unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum und die Landschaft planerisch
ausgewogen und transparent zu gestalten.
Inhalte des
Landschaftsplans
Im Plangebiet Emmerich werden Schutzmaßnahmen für Natur und Landschaft bisher
durch ordnungsbehördliche Verordnungen der Bezirksregierung Düsseldorf (NSG
„Knauheide“, NSG „Die Moeitjes“, NSG „Emmericher
Ward“); Verordnungen zum Schutz von Landschaftsbestandteilen im „Gebiet des Kreises
Rees“ (vom 25.05.1972) und „Rheinuferschutz“ (vom 01. August 1972) aber auch
durch supranationale Vorgaben (FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie
der Europäischen Gemeinschaft) sichergestellt. Der Landschaftsplan des Kreises
Kleve Nr. 2 – Emmerich am Rhein - Kleve soll die Regelungen dieser
Verordnungen und Richtlinien insbesondere zum Schutzzweck, zu den Geboten und
Verboten sowie den Unberührtheitsklauseln aktualisieren und ergänzen.
Im Folgenden werden die vorhandenen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete
aufgezählt und Erneuerung sowie geplanten Änderungen und Erweiterungen
beschrieben.
Naturschutzgebiete nach § 23 BNatSchG sind rechtsverbindlich
festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist.
Naturschutzgebiet „Oude Rijn“
Das Schutzgebiet ist neu geplant. Es liegt unmittelbar an der Landesgrenze zu
den Niederlanden, nordwestlich von Elten. Das Naturschutzgebiet umfasst einen
etwa 3,2 km langen Uferabschnitt des ‘Oude Rijn’ (naturnaher ehemaliger
Rheinarm), einschließlich des angrenzenden Grünlandes im Vorland des parallel
zum Gewässer verlaufenden Deiches.
Naturschutzgebiet „Knauheide“
Das Naturschutzgebiet „Knauheide“ umfasst einen feuchtigkeitsgeprägten Wald-Grünlandkomplex
auf nährstoffarmen sandigen oder moorigen Böden nordöstlich von Elten,
unmittelbar an der Autobahn A 3. Das Gebiet wurde bereits 1977 unter Schutz
gestellt. 1997 wurde es erweitert. In dem vorliegenden Entwurf ist eine weitere
Erweiterung in südwestliche Richtung geplant. In dem Plangebiet befindet sich
auch eine von der Stadt Emmerich erworbene Teilfläche, auf der eine
Neu-Aufforstung sowie Maßnahmen zur extensiven Grünlandnutzung und
Wiedervernässung durchgeführt werden sollen. Dies erfolgt in enger Absprache
mit den Gebietsbetreuern des Naturschutzzentrums Kreis
Kleve e.V. sowie dem zuständigen Revierförster.
Naturschutzgebiet „Rietbroek“
Das Schutzgebiet ist neu geplant. Es liegt unmittelbar an der Autobahn A 3
östlich von Elten. Es umfasst einen Wald-Grünlandkomplex im Bereich
einer grundwasserbeeinflussten Senke.
Naturschutzgebiet „Die Wild“
Das Schutzgebiet ist neu geplant. Es umfasst einen etwa 0,9 km langen,
teilweise naturnahen Abschnitt der Wild, einschließlich der angrenzenden
Aue am Fuß des Eltenberges, zwischen dem
Campingplatz Brahmberg und Voorthuysen.
Naturschutzgebiet „Helenenbusch“
Das Schutzgebiet ist neu geplant. Es umfasst eine naturnahe Waldparzelle aus
trockenem Buchen-Eichenwald im Helenenbusch südöstlich des
Wasserwerkes Emmerich.
Naturschutzgebiet „Die Moiedtjes“
Hier handelt es sich um ein bestehendes Naturschutzgebiet. Es umfasst einen
Komplex aus mehr als 30 kleinen bis mittelgroßen, überwiegend aus der
ehemaligen Lehmgewinnung hervorgegangenen, teils naturnahen Gewässern in
Rheinnähe zwischen dem Uferhof und der deutsch-niederländischen Staatsgrenze.
Das Naturschutzgebiet wird in Richtung osten um ein Teilstück des
ehemaligen Bahndammes erweitert.
Naturschutzgebiet „Emmericher Ward“
Hier handelt es sich um ein bestehendes Naturschutzgebiet. Es umfasst ein
naturnahes Auengebiet auf der rechten Rheinseite zwischen Emmerich und der
deutsch-niederländischen Staatsgrenze. Eingeschlossen sind die Uferbereiche des
Rheins.
Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 BNatSchG festgesetzt,
soweit dies zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs-
und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und
nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von
Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und
Pflanzenarten. Wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen
kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen
Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.
Landschaftsschutzgebiet „Niederungslandschaft am Oude Rijn“
Hier handelt es sich um ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet. Es umfasst den
weiträumigen Niederungsbereich zwischen dem ‘Oude Rijn’ im Südwesten, auf
dem Gebiet der Niederlande, und der Bahnlinie im Osten. Es wird nach Nordosten
und Südwesten ausgeweitet.
Landschaftsschutzgebiet „Strang-Niederung und Wild-Niederung“
Hier handelt es sich um ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet. Es umfasst
die grünlandgeprägten Bereiche der Strang- und der
Wild-Niederung.
Landschaftsschutzgebiet „Leege Heide“
Hier handelt es sich um ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet. Es umfasst die
durch Waldflächen, Gehölzstreifen und Baumreihen gut gegliederte
Kulturlandschaft im Bereich der Leege Heide.
Landschaftsschutzgebiet „Knauheide“
Hier handelt es sich um ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet. Es umfasst 105
ha und besteht aus grünlandgeprägten, durch Baumreihen, Kopfbäume,
Feldhecken und kleine Waldflächen reich strukturierte und von zahlreichen
Gräben durchzogene Kulturlandschaft im Bereich der Knauheide. Es wird im
geringen Maße in nordöstlicher Richtung ausgeweitet und grenzt direkt an das
Landschaftsschutzgebiet „Leege Heide“; „Strang-Niederung und
Wild-Niederung“ sowie „Niederungslandschaft am Oude Rijn“.
Landschaftsschutzgebiet „Eltener Höhen“
Hier handelt es sich um ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet. Es umfasst 321
ha und umfasst die von Waldflächen bestimmten Eltener Höhen. Das
Landschaftsschutzgebiet wird im geringen Maße in nordöstlicher Richtung
ausgeweitet.
Landschaftsschutzgebiet „Niederung der Wild“
Hier handelt es sich um ein neues Landschaftsschutzgebiet. Es weist eine Größe
von
340 ha auf. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst den grünlandgeprägten,
offenen Niederungsbereich entlang der Wild bis zur niederländischen
Grenze.
Landschaftsschutzgebiet „Hetter“
Hier handelt es sich um ein neues Landschaftsschutzgebiet. Es weist eine Größe
von
558 ha auf. Es umfasst den grünlandgeprägten, offenen, von zahlreichen Gräben
durchzogenen Niederungsbereich der Hetter es schließt an das
Landschaftsschutzgebiet der Borgheeser Heide und der „Niederung der
Wild“ an.
Landschaftsschutzgebiet „Borgheeser Heide“
Hier handelt es sich um ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet, welches im
geringen Maße ausgeweitet wird. Es weist eine Größe von 183 ha auf. Es umfasst
das überwiegend von Wald bestandene Binnendünengebiet in der Borghees.
Landschaftsschutzgebiet „Kulturlandschaft westlich Hüthum“
Hier handelt es sich um ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet, welches
ausgeweitet wird. Es weist eine Größe von 324 ha auf. Es umfasst die
weiträumige Kulturlandschaft hinter dem Banndeich im Westen von Hüthum.
Landschaftsschutzgebiet „Emmericher Ward“
Hier handelt es sich um ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet, welches im
geringen Maße ausgeweitet wird. Es weist eine Größe von 27 ha auf. Es umfasst
zukünftig die grünlandgeprägte Aue beidseitig der Rheinbrücke auf der
rechten Rheinseite einschließlich der Zufahrt zum Yachthafen.
Ferner werden im Rahmen der Landschaftsplanung Emmerich auch Naturdenkmäler,
und besondere Landschaftsbereiche sowie Alleen neu ausgewiesen. Grundsätzlich
gilt es, den in § 13 (3) S. 2 LNatSchG entwickelten Gedanken
umzusetzen, Festsetzungen einem im Landschaftsplan abgegrenzten Landschaftsraum
zuzuordnen, ohne dass die Festsetzungen an eine bestimmte Grundstücksfläche
gebunden werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter