hier: Erweiterung der Offenen Ganztagsschule
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, die Offene Ganztagsschule der St. Georg-Schule
Hüthum, Kath. Grundschule der Stadt Emmerich am Rhein, auf 3 Gruppen zu
erweitern.
Sachdarstellung :
Die Offene Ganztagsschule an der St. Georg-Schule Hüthum verzeichnet mehr Anmeldungen, als mit den bisherigen zwei Gruppen aufgenommen werden könnten.
Die Zahlen reichen aus, um eine dritte Gruppe bilden zu können. Die räumlichen Voraussetzungen sind unter organisatorischer Umverteilung innerhalb der Schule gegeben.
Die Kommunen sind verpflichtet für die Betreuung von Kindern ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.
Rechtsgrundlage (aus http://www.ganztag-nrw.de/information/ganzrecht/organisation/)
Erlass des Ministeriums für
Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010:
Gebundene und offene
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in
Primarbereich und Sekundarstufe (BASS 12 - 63 Nr. 2)
"1.4. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet,
Plätze für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten (§ 24 Abs. 2 SGB VIII).
Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an
Schulen erfüllen, soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach
den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§ 5 Abs. 1 KiBiz).
Leistungen der Kommunen zur Einrichtung beziehungsweise zum Betrieb von
Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten
zählen in diesem Rahmen zu den pflichtigen Leistungen.
Die Kommune beurteilt im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, in welchem Maße,
auch im Lichte der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen, es bedarfsgerecht
ist, Plätze in Ganztagsschulen oder außerschulischen Ganztags- und
Betreuungsangeboten vorzuhalten."
Eine Alternative zu den Plätzen in der Offenen Ganztagsschule sind Plätze in der Tagespflege. Die Kosten für die Kommune sind hierbei jedoch deutlich höher.
Für die Betreuung (Personalkostenzuschuss für den Träger) werden Ausgaben in Höhe von 54.500 € (abhängig von der tatsächlichen Anzahl der betreuten Kinder) und Einnahmen von 43.000 € (Landeszuschüsse und Elternbeträge) pro Schuljahr kalkuliert. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich somit auf ca. 11.500 € pro Jahr.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Erweiterung der Schulbetreuung ist im HH 2022 und den Planjahren bisher nicht berücksichtigt. Die zusätzlichen Kosten im lfd. HH-Jahr werden aus dem Budget bestritten. Die Kosten der Folgejahre werden im Rahmen der Haushaltsplanungen 2023 ff. berücksichtigt.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter