hier: Umstellung auf 100-prozentige Förderung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, das Förderprogramm für
einen Stellplatzablöse-Zuschuss auf eine 100-prozentige Förderung umzustellen.
Sachdarstellung :
Stellplatzablöse
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am
03.09.2019 ist in den Tagesordnungspunkten 17-20 über die Reduzierung der
Stellplatzablösesätze beraten worden. Hierbei wurde insbesondere darüber
diskutiert, die Stellplatzsatzung der Stadt Emmerich anzupassen. Eine einfache
Reduzierung der Ablösesätze ist rechtlich nicht möglich. Die Überarbeitung der
Satzung benötigt gem. § 48 Abs. 2 und 3 BauO NRW u. a. eine weitreichende
Grundlagenermittlung sowie bisher unbekannte rechtliche Rahmenbedingungen. Dadurch
wäre das politisch erklärte Ziel einer schnellen Förderung zur
Leerstandsbeseitigung kaum erreichbar. Daher wurde seitens der Verwaltung der
Vorschlag gemacht, ein Konzept für ein Verfahren zu erarbeiten, welches es den
zur Ablöse verpflichteten Bauherren ermöglicht, einen Zuschuss zu dem zu
leistenden Ablösebetrag zu erlagen (=Förderung). Im Ergebnis der Beratung im
ASE sollte dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat ein Konzept der
Stellplatzsatzung vorgelegt werden.
Gemäß dem Ratsbeschluss wurde am 26.11.2019 dem
Ausschuss für Stadtentwicklung der Entwurf der Richtlinien zur Förderung
innerstädtischer Investitionsvorhaben mit einem Stellplatz-Ablöse-Zuschuss
vorgelegt. Die Förderung kann als freiwillige Leistung frei durch die Stadt
definiert werden. Die Richtlinien wurden am 17.12.2019 vom Rat beschlossen und
wenig später veröffentlicht.
Ausnutzung
der Förderung
Seit 2020 gibt es somit die Förderung der
Stellplatzablöse i. H. v. 50%. In dieser Zeit wurde von der Förderung in einem
einzigen Fall Gebrauch gemacht für zwei nachzuweisende Stellplätze.
Dies bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück.
Die oftmals beschriebene Hürde durch die Kosten zur Stellplatzablöse im Rahmen
einer Umnutzung eines Ladenlokals scheint durch die Förderung nicht wesentlich
verbessert worden zu sein.
Sofortprogramm
Innenstadt
Zurzeit läuft in der Innenstadt das Förderprogramm zur
Wiedervermietung von Leerständen (Sofortprogramm Innenstadt). Hier bekommt der
Vermieter 70% der bisher erzielten Miete, Mieter müssen lediglich 20% der
Altmiete tragen. Die Differenz zwischen An- und Untervermietung wird zu 90%
durch das Land NRW gefördert.
Zudem wird im Rahmen des Sofortprogramms Innenstadt
aktiv Kontakt zu möglichen Einzelhändlern (Inhabergeführte wie Filialisten)
gesucht und aktiv die Vermietung freier Ladenlokale forciert.
Das Programm läuft längstens bis zum 31.12.2023.
Durch das Programm konnten bereits einige Leerstände
sinnvoll mit Neuansiedlungen belegt werden.
Allerdings scheint im Rahmen der genehmigungspflichtigen
Umnutzung von Ladenlokalen der Nachweis der Stellplätze durch Stellplatzablöse
nach wie vor ein großer Hemmschuh zu sein.
Stellplatzablöse
Der Mietspiegel im Einzelhandel ist sehr niedrig und
beträgt z.Zt. nur 6,00 €/m². Die kleinen, leerstehenden Ladenlokale erzielen
somit meist eine Miete von 300 - 400 €.
Hiervon bekommt der Vermieter im Rahmen des Förderprogramms nur 70% bis
längstens 31.12.2023. Der finanzielle Aufwand zur Ablösung eines Stellplatzes
rechnet sich für keinen dieser Eigentümer und die Läden bleiben leer.
In der Emmericher Innenstadt herrscht dementsprechend
eine hohe Zahl an Leerständen. Stand 11.04.2022 gibt es 24 Leerstände allein in
der Kaßstrasse und Steinstraße.
Mit dem Sofortprogramm Innenstädte könnten direkt 4
bis 5 Leerstände besetzt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die
Objekte Kaßstrasse 22, Kaßstrasse 7 (2 Immobilien), Kaßstrasse 1, Steinstraße
29, Tempelstraße 1.
Allerdings haben die Vermieter nicht die finanziellen
Kapazitäten, um die Stellplätze abzulösen. Die meisten potenziellen Mieter
machen sich zum ersten Mal selbstständig und können sich die Ablöse auch nicht
leisen.
Vorschlag
Es gibt einen zeitlichen Druck durch das
Sofortprogramm Innenstadt. Dieses Förderprogramm läuft Ende 2023 aus. Eine
Verlängerung ist beantragt, jedoch eine Zusage noch ungewiss.
Um neuen Schwung in die Vermietung von Leerständen zu
bekommen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Stellplatzablöse zu
100% zu fördern. Eine Ablöse von 100% würde den Mietern und Vermietern enorm
helfen.
Die geltenden Förderrichtlinien bleiben unverändert.
Finanzierung
Für die Stellplatzförderung werden seit 2020
Fördergelder i. H. v. 73.000 € jährlich eingeplant. Auch bei der
Umstellung auf eine 100-prozentige Förderung soll dieser Ansatz beibehalten
werden, so dass es zu keinen Änderungen im städtischen Haushalt kommt. Sollte
die Förderung nun besser angenommen werden, ist die Anzahl der Förderungen
durch den jährlichen Haushaltsansatz beschränkt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2022 vorgesehen. Produkt: 1.100.12.0.01 (73.000 € p. a.)
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1 und 2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter