Betreff
Sachstandsbericht: Flüchtlinge aus der Ukraine
Vorlage
07 - 17 0644/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand im Bereich Asyl (Flüchtlinge aus der Ukraine) zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine am 24.02.2022 und der seitdem herrschende Krieg wirken sich auf die Zahlen und die Situation der Flüchtlinge in Emmerich am Rhein aus. Innerhalb weniger Wochen sind mehr als 200 Menschen aus der Ukraine nach Emmerich am Rhein geflüchtet. Dieser plötzliche Anstieg schutzsuchender Menschen machte eine kurzfristige und gesamtstädtische Anstrengung notwendig.

 

Durch die erhöhte Anzahl ankommender Menschen aus der Ukraine entstehen in unterschiedlichen Bereichen Handlungsbedarfe. Zunächst besteht bei den meisten Flüchtlingen aus der Ukraine eine dringende Hilfebedürftigkeit, die derzeit durch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu decken sind.

Dies bedeutet eine hohe Mehrbelastung durch Leistungsanträge, die durch das Sachgebiet „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ aufgenommen, geprüft und entschieden werden. Da die personelle Ausstattung in diesem Sachgebiet seit zwei Jahren lückenhaft ist, bedarf es hier derzeit einer besonderen Energieleistung und Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter*innen. Durch diesen Einsatz sowie durch die Kooperation mit und Unterstützung aus anderen Sachgebieten konnten alle Anträge entgegengenommen und Leistungen ausgezahlt werden.

Eine Entspannung der personellen Situation im Fachbereich Arbeit und Soziales ist leider nach wie vor nicht in Sicht.

 

Darüber hinaus wirkt sich die Zahl der Flüchtlinge auch massiv auf die Unterbringungssituation in Emmerich am Rhein aus. Zu Beginn des Flüchtlingszustroms aus der Ukraine waren aufgrund des Brandes in der Obdachlosenunterkunft sowie der Schließung von Leiharbeiterunterkünften im Rahmen der ordnungsbehördlichen Kontrollen die städtischen Aufnahmekapazitäten nahezu vollständig erschöpft.

Um die Kapazitäten kurzfristig zu erhöhen, wurde für die Obdachlosen ein Containerbau errichtet, der die Unterbringung bis zum Abschluss der Brandsanierung der Gemeinschaftsunterkunft sicherstellen soll. Außerdem wurden einige Objekte - insbesondere Bundesimmobilien - angemietet. Auch hier ist es durch die schnelle und gute Kooperation mit dem Fachbereich Immobilien gelungen, die Kapazitäten der Städtischen Unterkünfte kurzfristig deutlich zu erhöhen. Als Erstaufnahmeeinrichtung wurde außerdem die Sporthalle der Luitgardisschule in Elten hergerichtet.

 

Aktuell sind 176 ukrainische Flüchtlinge in privatem Wohnraum untergebracht. Hier gilt der Dank den Emmericher Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihre enorme Hilfebereitschaft dazu beitragen, dass die Flüchtlinge hier in Emmerich am Rhein eine Zuflucht gefunden haben.

 

Am 20.05.2022 soll ein Gesetz verabschiedet werden, welches den ukrainischen Flüchtlingen den unmittelbaren Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II ab dem 01.06.2022 einräumen soll.

 

Dieser Rechtskreiswechsel von den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bedeutet nochmals einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Des Weiteren birgt der geplante SGB II Anspruch für ukrainische Flüchtlinge sowie die große Hilfsbereitschaft für diesen Personenkreis die Gefahr, dass es zu Spannungen innerhalb der Flüchtlinge sowie zwischen Flüchtlingen und weiteren Personenkreisen in Emmerich am Rhein kommen kann. Einige Flüchtlinge wohnen seit Jahren in städtischen Gemeinschaftsunterkünften, da sie noch Leistungen nach dem AsylbLG beziehen oder weil sie trotz Anerkennung keinen angemessenen Wohnraum in Emmerich am Rhein finden.

Die Problematik angemessenen Wohnraum zu finden stellt sich auch für andere SGB II sowie SGB XII-Empfänger.

Die ukrainischen Flüchtlinge hingegen erhalten zukünftig ohne förmliches Asylverfahren, entgegen der noch aktuellen gesetzlichen Regelungen des § 24 AufenthG und des AsylbLG, Leistungen nach dem SGB II und haben teils nach wenigen Wochen bereits ein Mietangebot vorliegen. Das kann zum Gefühl der Ungleichbehandlung oder Bevorteilung ukrainischer Flüchtlinge führen und möglicherweise künftig die Beratungs- und Unterbringungssituation erschweren.

 

Die Verwaltung setzt sich hier auch weiterhin für eine faire Behandlung, Unterbringung und Hilfe aller in Emmerich am Rhein lebenden Menschen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein, um allen die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen und den sozialen Frieden zu fördern.

 

Die konkreten Daten zur Personenanzahl und den Erfüllungsquoten werden in der Sitzung vorgestellt, um möglichst aktuell zu berichten.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister