Betreff
Festlegung der Ausbauphase im Rahmen des Förderprogramms Graue-Flecken
Vorlage
05 - 17 0655/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die direkte Umsetzung der Ausbauphase 2 des „Grauen Flecken-Förderprogramms“.

 

 

Sachdarstellung:

Glasfasertechnik ist für das Internet der Zukunft von entscheidender Bedeutung. Darüber lassen sich riesige Datenmengen in kürzester Zeit übertragen. Deshalb hat sich die Stadt Emmerich am Rhein in den letzten Jahren stark für den Ausbau dieser Technologie im Stadtgebiet eingesetzt. In Gebieten, in denen sich ein eigenwirtschaftlicher Ausbau der Netzbetreiber nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird, unterstützt die Bundes,- und Landesregierung mit einer Breitbandförderung, dem sogenannten Weißen-Flecken-Förderprogramm oder dem Folgeprogramm Graue-Flecken. Zweck der Förderung ist der effektive und technologieneutrale Gigabitausbau bzw. auch eine vollständige Abdeckung mit Gigabit-Infrastrukturen bis Ende 2030.


Die Stadt Emmerich am Rhein hat sich bemüht, solche Fördermittel zu generieren, um auch in den Außenlagen für ein zukunftsfähiges Netz zu sorgen. Zwar gilt der Zugang zum Internet nicht als eine notwendige Grundversorgung wie Wasser, Strom oder auch Telefon, es ist aber inzwischen nicht weniger bedeutsam für die Prozesse des täglichen Lebens geworden und damit ein entscheidender Standortfaktor zum Leben und Arbeiten im ländlichen Gebieten. Somit würde sich das Förderprojekt „Graue-Flecken“ aus 50 Prozent Bundesfördermitteln, 40% Landesfördermittel und einem Eigenanteil von 10% zusammensetzen.


Aktuell laufen in Emmerich noch die Tiefbauarbeiten des „Weiße-Flecken-Projekts“ wobei bei der Bürgermeisterkonferenz im März 2022 bereits beschlossen wurde, auch am folgenden Förderprogramm den „Grauen-Flecken“ teilzunehmen. Alle Kommunen des Kreises Kleve bis auf Kranenburg haben sich für eine Teilnahme ausgesprochen. Im Rahmen des Grauen-Flecken-Projekts muss zuerst eine politische Entscheidung herbeigeführt werden. Es soll entschieden werden, welche Ausbauphase im Stadtgebiet Emmerich am Rhein umzusetzen ist. Hierbei wird in Phase 1 bzw. Phase 2 unterschieden. Angestrebt werden soll dabei ein kreiseinheitliches Vorgehen angestrebt.


Grundlage für die Entscheidung der Ausbauphasen ist das im Vorfeld durchgeführte Markterkundungsverfahren. Hier findet eine Ermittlung der aktuellen Versorgungslage (Gebäudescharf) statt.


Wobei auch eigenwirtschaftliche Ausbauten der Netzbetreiber (kommende 36 Monate) beleuchtet wird und die Bereiche vom Fördergebiet ausgenommen werden.
Die Stadt Emmerich am Rhein kann anhand der ermittelten Daten nun entscheiden, ob Sie,

der Teilnahme am Förderprogramm graue Flecken Phase 1: Ausbauschwelle bis 100Mbit/s
oder
der Teilnahme am Förderprogramm graue Flecken Phase 2: Ausbauschwelle bis 1Gbit/s zustimmt.

Im Folgenden werden die Kosten der beiden Phasen für die Stadt Emmerich am Rhein gegenübergestellt:

Tabelle 1: Übersicht einer ersten Kostenschätzung

 

Phase 1

(kleiner 100Mbit/s)

Phase 2

(kleiner 1Gbit/s)

Hausanschlüsse

Gesamt

Unter 100 Mbit/s versorgte Hausanschlüsse

Kosten (Euro)

(MIN und MAX)

Unter 1 Gbit/s versorgte Hausanschlüsse

Kosten (Euro)

(MIN und MAX)

10.652

1.200

8.500.000

13.500.000

4.151

13.200.000

20.300.000

 

Die unterversorgten Anschlüsse in Phase 1 sind Bestandteil der Adressen von Phase 2 wobei jedoch etwaige Synergien beim Ausbau noch nicht berücksichtigt wurden. Aktuell durchgeführte Nachfragebündelungen der Netzbetreiber könnten auch noch zu Gebietsanpassungen führen.

Eine Grafische Darstellung der grauen Flecken je Phase sind in Anlage 1 aufgeführt. Die Anlage 1 steht aus zwei Blättern. Blatt 1 stellt mit roten Punkten dargestellt, die Ausbauphase 1 dar. Die grünen Punkte auf dem Blatt 2 stellen die Ausbauphase 2 dar.

In der weiteren Tabelle sind Pro und Contra der einzelnen Ausbauphasen einmal gegenübergestellt. Gerechnet wird mit einer Fertigstellung des Projekts im Jahr 2029.

Tabelle 2: Gegenüberstellung Pro und Contra

Ausbauphase 1

Ausbauphase 2

Pro

Contra

Pro

Contra

Antragsstellung bereits 2022 möglich

Landesrichtlinie noch nicht veröffentlicht

Geringere Ausbaukosten pro Adresse

Antragsstellung ab 01.01.2023

 

Nur geringer Zeitgewinn

Nur geringer Zeitverlust im Vergleich zu Phase 1

Höhere Gesamtausbaukosten, da größere Anzahl Adressen

 

Netztechnisch kein logischer Ausbau (Stückwerk)

Netztechnisch besserer Ausbau

 

 

De facto dürfen ab 2023 also sämtliche Haushalte gefördert an ein FTTB-Verteilernetz (gigabitfähiges Glasfaserkabel bis zum Gebäude) angeschlossen werden, die bis dahin noch nicht über eine Internetversorgung mit reiner Glasfaser oder HFC (rückkanalfähiges Fernsehkabel) verfügen und eine solche auch nicht in den nächsten drei Jahren durch den privatwirtschaftlichen Ausbau erhalten.

Die Kreiskommunen einschließlich der Stadtverwaltung Emmerich tendieren dazu direkt die Ausbauphase 2 zu wählen. Es ist zwar teurer, aber aus technischer Sicht und den Bürgern gegenüber die einzig sinnvolle und zukunftssichere Lösung, so sieht das auch der Kreiskoordinator Herr Schmitz.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2022.

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter