Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, die direkte Umsetzung der Ausbauphase 2 des „Grauen
Flecken-Förderprogramms“.
Sachdarstellung:
Glasfasertechnik
ist für das Internet der Zukunft von entscheidender Bedeutung. Darüber lassen
sich riesige Datenmengen in kürzester Zeit übertragen. Deshalb hat sich die
Stadt Emmerich am Rhein in den letzten Jahren stark für den Ausbau dieser
Technologie im Stadtgebiet eingesetzt. In Gebieten, in denen sich ein
eigenwirtschaftlicher Ausbau der Netzbetreiber nicht rentiert und ein
Marktversagen festgestellt wird, unterstützt die Bundes,- und
Landesregierung mit einer Breitbandförderung, dem sogenannten
Weißen-Flecken-Förderprogramm oder dem Folgeprogramm Graue-Flecken. Zweck der
Förderung ist der effektive und
technologieneutrale Gigabitausbau bzw. auch eine vollständige
Abdeckung mit Gigabit-Infrastrukturen bis Ende 2030.
Die Stadt Emmerich am Rhein hat sich bemüht, solche Fördermittel zu generieren,
um auch in den Außenlagen für ein zukunftsfähiges Netz zu sorgen. Zwar
gilt der Zugang zum Internet nicht als eine notwendige Grundversorgung wie
Wasser, Strom oder auch Telefon, es ist aber inzwischen nicht weniger bedeutsam
für die Prozesse des täglichen Lebens geworden und damit ein entscheidender
Standortfaktor zum Leben und Arbeiten im ländlichen Gebieten. Somit würde sich
das Förderprojekt „Graue-Flecken“ aus 50 Prozent Bundesfördermitteln, 40%
Landesfördermittel und einem Eigenanteil von 10% zusammensetzen.
Aktuell laufen in Emmerich noch die Tiefbauarbeiten des
„Weiße-Flecken-Projekts“ wobei bei der Bürgermeisterkonferenz im März 2022
bereits beschlossen wurde, auch am folgenden Förderprogramm den
„Grauen-Flecken“ teilzunehmen. Alle Kommunen des Kreises Kleve bis auf
Kranenburg haben sich für eine Teilnahme ausgesprochen. Im Rahmen des
Grauen-Flecken-Projekts muss zuerst eine politische Entscheidung herbeigeführt
werden. Es soll entschieden werden, welche Ausbauphase im Stadtgebiet Emmerich
am Rhein umzusetzen ist. Hierbei wird in Phase 1 bzw. Phase 2 unterschieden.
Angestrebt werden soll dabei ein kreiseinheitliches Vorgehen
angestrebt.
Grundlage für die Entscheidung der Ausbauphasen ist das im Vorfeld
durchgeführte Markterkundungsverfahren. Hier findet eine Ermittlung der
aktuellen Versorgungslage (Gebäudescharf) statt.
Wobei auch eigenwirtschaftliche Ausbauten der Netzbetreiber (kommende 36
Monate) beleuchtet wird und die Bereiche vom Fördergebiet ausgenommen werden.
Die Stadt Emmerich am Rhein kann anhand der ermittelten Daten nun entscheiden,
ob Sie,
der Teilnahme am Förderprogramm graue Flecken Phase 1: Ausbauschwelle bis
100Mbit/s
oder
der Teilnahme am Förderprogramm graue Flecken Phase 2: Ausbauschwelle bis
1Gbit/s zustimmt.
Im
Folgenden werden die Kosten der beiden Phasen für die Stadt Emmerich am Rhein
gegenübergestellt:
Tabelle 1:
Übersicht einer ersten Kostenschätzung
|
Phase 1 (kleiner
100Mbit/s) |
Phase 2 (kleiner
1Gbit/s) |
||||
Hausanschlüsse Gesamt |
Unter 100 Mbit/s versorgte Hausanschlüsse |
Kosten (Euro) (MIN und MAX) |
Unter 1 Gbit/s versorgte Hausanschlüsse |
Kosten (Euro) (MIN und MAX) |
||
10.652 |
1.200 |
8.500.000 |
13.500.000 |
4.151 |
13.200.000 |
20.300.000 |
Die
unterversorgten Anschlüsse in Phase 1 sind Bestandteil der Adressen von Phase 2
wobei jedoch etwaige Synergien beim Ausbau noch nicht berücksichtigt wurden.
Aktuell durchgeführte Nachfragebündelungen der Netzbetreiber könnten auch noch
zu Gebietsanpassungen führen.
Eine
Grafische Darstellung der grauen Flecken je Phase sind in Anlage 1 aufgeführt.
Die Anlage 1 steht aus zwei Blättern. Blatt 1 stellt mit roten Punkten
dargestellt, die Ausbauphase 1 dar. Die grünen Punkte auf dem Blatt 2 stellen
die Ausbauphase 2 dar.
In
der weiteren Tabelle sind Pro und Contra der einzelnen Ausbauphasen einmal
gegenübergestellt. Gerechnet wird mit einer Fertigstellung des Projekts im Jahr
2029.
Tabelle 2:
Gegenüberstellung Pro und Contra
Ausbauphase 1 |
Ausbauphase 2 |
||
Pro |
Contra |
Pro |
Contra |
Antragsstellung
bereits 2022 möglich |
Landesrichtlinie noch
nicht veröffentlicht |
Geringere Ausbaukosten pro Adresse |
Antragsstellung
ab 01.01.2023 |
|
Nur geringer
Zeitgewinn |
Nur geringer Zeitverlust im Vergleich zu Phase 1 |
Höhere Gesamtausbaukosten, da größere Anzahl Adressen |
|
Netztechnisch kein
logischer Ausbau (Stückwerk) |
Netztechnisch
besserer Ausbau |
|
De facto dürfen ab 2023 also sämtliche Haushalte gefördert an ein
FTTB-Verteilernetz (gigabitfähiges Glasfaserkabel bis zum Gebäude)
angeschlossen werden, die bis dahin noch nicht über eine Internetversorgung mit
reiner Glasfaser oder HFC (rückkanalfähiges Fernsehkabel) verfügen und eine
solche auch nicht in den nächsten drei Jahren durch den privatwirtschaftlichen
Ausbau erhalten.
Die
Kreiskommunen einschließlich der Stadtverwaltung Emmerich tendieren dazu direkt
die Ausbauphase 2 zu wählen. Es ist zwar teurer, aber aus technischer Sicht und
den Bürgern gegenüber die einzig sinnvolle und zukunftssichere Lösung, so sieht
das auch der Kreiskoordinator Herr Schmitz.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine finanz-
und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2022.
Leitbild:
Die Maßnahme steht im Einklang
mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter