Betreff
Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2021
Vorlage
02 - 17 0662/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2021 zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 22 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) ist dem Vertretungsorgan eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen, wenn Ermächtigungen übertragen werden.

 

Für die Ergebnisplanung werden 1.290.245,95 Euro übertragen; für die Finanzplanung 6.728.647,18 Euro.

 

Die übertragenen Ermächtigungen erhöhen im Rahmen der Planfortschreibung die entsprechende Position im Haushaltsplan 2022. Im Haushaltsjahr 2022 können diese Mittel zur Deckung der durch die Ermächtigungsübertragungen entstehenden Mehraufwendungen/ Mehrauszahlungen herangezogen werden. Wirtschaftlich wird der Jahresabschluss 2022 belastet. Aufgrund der Verschiebung der Inanspruchnahme ergibt sich eine Verbesserung des Jahresergebnisses 2021.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Durch die Ermächtigungsübertragungen ergeben sich für die Ergebnis- und die Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2022 bei unterstellter voller Inanspruchnahme fortgeschriebene Fehlbedarfe von 13.874.822,56 Euro für die Ergebnisplanung bzw. 15.075.415,06 Euro für die Finanzplanung.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister