hier: - Auflösung des Begleitausschusses
- 19. Änderung der Hauptsatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt den Abschlussbericht des Begleitausschusses zur Kenntnis
und beschließt
1. die Auflösung des Begleitausschusses.
2. die als Anlage 1 beigefügte 19. Änderungssatzung der
Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
Der Begleitausschuss wurde als Gremium zur lokalen Aufarbeitung der Insolvenz der Greensill Bank AG gebildet und trat am 06.05.2021 zur konstituierenden Sitzung zusammen; es folgten weitere Sitzungen am 09.06.2021, am 05.10.2021 sowie am 30.03.2022.
In der letztgenannten Sitzung am 30.03.2022 stellte der Ausschussvorsitzende, Herr Tim Krebber, seinen Abschlussbericht vor. Der Begleitausschuss hat diesen nach Beratung zu seinem Abschlussbericht erklärt.
Das Fazit des Abschlussberichtes ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Der Begleitausschuss hat in seiner Sitzung am 30.03.2022 gleichsam folgende Arbeitsaufträge an die Verwaltung formuliert:
„1.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Auflösung des
Begleitausschusses zu initiieren.
Der Grund für die Auflösung
des Ausschusses liegt darin, dass die zu klärende Hauptfrage (1.), nämlich ob
seitens der Verwaltung gegen ein Gesetz, einen Runderlass, eine
Dienstanweisung, etc. verstoßen wurde, abschließend geklärt werden konnte.
Dabei werden als Beratungsfolge für die Entscheidung zur Auflösung die
Ausschüsse RPA, HFA und Rat in dieser Reihenfolge vorgeschlagen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Hauptsatzung zu initiieren.
Die
Änderung der Hauptsatzung soll die Zuständigkeiten des
Rechnungsprüfungsausschusses um die aktuell noch offenen Punkte (2. - 4.) des
Begleitausschusses
·
Erstellung und Fortschreibung einer
Anlagerichtlinie
·
Prüfung der Ansprüche gegenüber Dritten
·
Weitere Begleitung des
Insolvenzverfahrens
erweitern.
Dabei wird als Beratungsfolge auch hier RPA,
HFA und Rat in dieser Reihenfolge vorgeschlagen.“
Der Vorsitzende des Begleitausschusses wird die wesentlichen Inhalte dieses Berichtes und die empfohlenen daraus abzuleitenden Maßnahmen in der Sitzung vorstellen.
Zu 1:
Auflösung des
Begleitausschusses
Der Begleitausschuss wurde temporär zur lokalen Aufarbeitung der Insolvenz der Greensill Bank AG durch den Rat gebildet; nach Vorliegen des Abschlussberichtes obliegt es auch dem Rat, dieses Gremium durch Beschluss wieder aufzulösen (§ 58 Abs. 6 GO NW)
Zu 2:
Änderung der
Hauptsatzung
hier: 19.
Änderungssatzung zur Hauptsatzung
Durch die seitens des Begleitausschusses angeregte Änderung wird gewährleistet, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss in Zukunft der Themen annehmen wird, die im Zusammenhang mit der Insolvenz der Greensill Bank AG zu behandeln sein werden.
Die entsprechende Erweiterung der Zuständigkeiten des Rechnungsprüfungsausschusses werden in der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten 19. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein abgebildet.
Die Änderung der Hauptsatzung bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Rates (qualifizierte Mehrheit).
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Reduzierte Aufwendungen für Rats- und Ausschussarbeit durch Straffung der Ausschussstruktur (Auflösung Begleitausschuss).
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister