Betreff
Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW;
hier: Rückzahlung Fördermittel Sanierungsgebiet Rheinpromenade und Innenstadt
Vorlage
05 - 17 0687/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein genehmigt die der Vorlage beigefügte dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.

 

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen der Dringlichkeit wurde gem. § 60 Abs. 1 GO NW am 31.05.2022 die Entscheidung „Rückzahlung Fördermittel Sanierungsgebiet Rheinpromenade und Innenstadt“ getroffen.

 

Die Dringliche Entscheidung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Gründe der Dringlichkeit sind in der Entscheidung dargelegt. Die politischen Entscheidungsträger wurden nach Maßgabe des § 8a Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein nach der dringlichen Entscheidung durch Übermittlung des gefassten Beschlusses (hier: E-Mail vom 02.06.2022 an die Mitglieder des Rates) über die Entscheidung informiert.

 

Gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW sind dringliche Entscheidungen dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Es entsteht eine Mehrbelastung für die Finanzrechnung 2022, Deckung aus Budget 500, Produkt 7.000060.700 (Baumaßnahme Neumarkt), Sachkonto 78520000 (Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen), Haushaltsposition wird im nächsten Haushaltsplan entsprechend erhöht.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister