Betreff
Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den 3-gleisigen Ausbau der Strecke "ABS 46/2 Grenze D/NL-Emmerich-Oberhausen", Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.5 Emmerich Anhörungsverfahren, 1. Deckblatt;
hier: Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0693/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die der Anlage zu entnehmende Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein im Planfeststellungsverfahren abzugeben.

 

 

Sachdarstellung :

 

Die Unterlagen für den 3-gleisigen Ausbau der Strecke ABS 46/2 Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen, Planfeststellungsabschnitt 3.5 – 1. Deckblattverfahren liegen in der Zeit vom 24. Mai - 23. Juni 2022 im Rathaus der Stadt Emmerich offen zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit. Die Einwendungsfrist endet am 07. Juli 2022.

 

Wesentliche Änderungen durch das Deckblattverfahren sind:

-       Anpassungen am neuen Seitenweg Felix-Lensing-Straße

-       Ersatzneubau der EÜ Emmericher Straße (Viadukt)

-       Ersatzneubau des Haltepunktes Elten

-       Ersatz- und Gestaltungsmaßnahme der Sportanlage in Elten

-       Schallschutzwall für die Von-Lochner-Siedlung

-       Ergänzungen zum Thema Notfallmanagement und Streckensicherung

-       Ergänzung eines Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie.

 

Im Rahmen dieses Verfahrens ist die Stadt Emmerich am Rhein als Trägerin öffentlicher Belange (TÖB) und wie auch als Grundstückseigentümerin aufgefordert, zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen. Die Belange der Feuerwehr (Streckensicherheit) befinden sich zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch in der Prüfung, so dass ggf. noch zum Ende der Einwendungsfrist geringfügige Änderungen oder Ergänzungen in die Stellungnahme eingearbeitet werden.

 

Die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein ist zweigeteilt: Gemäß Beschlusses des Rates vom 07.11.2017 wird grundsätzlich die optimierte modifizierte Gleisbettvariante gefordert. Im zweiten Teil wird hilfsweise Stellung zu den Planungen des Deckblattverfahrens genommen.

 

Der Entwurf der Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter