Betreff
Errichtung Gesamtschule Emmerich am Rhein - Baumaßnahme Grollscher Weg;
hier: Abschluss Leistungsphase 3
Vorlage
04 - 17 0700/2022
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt den Umbau des Gesamtschulstandortes Grollscher Weg nach dem in der Sitzung vorgestellten Planungsentwurf.

 

Sachdarstellung :

 

Die im Zuge der Leistungsphase 2 (LPh 2) erarbeiteten und auch beschlossenen Modernisierungs- und Umbauplanungen (Rat 24. März 2021 - Ergänzungen Rat 29. Juni 2021) wurden, aufgrund der im Rahmen der LPh 3 gewonnenen Erkenntnisse zur Variante „Umbau im Bestand + Ersatzneubau 1998“ abgeändert (Rat 25. November 2021).

 

Da eine zu erwartende Kostenneutralität gegenüber der Sanierung der Erweiterungsbauten 1998 und des IKEA-Bau für die Kostengruppe 300 (KG 300) vom Architekturbüro Hausmann in Aussicht gestellt wurde, konnten die zu erwartenden Vorteil, wie z. B. Wegfall der Brückenkonstruktion zwischen Hauptgebäude und Naturwissenschaftlichen Trakt (ehem. IKEA-Gebäude) oder die Vergrößerung des Außenbereichs (Schulgarten), mit (ein)geplant werden. Der (relativ) späte Beginn für die LPh 3 (26. Juli 2021 bis 25. Mai 2022) ist vorrangig nicht als Resultat der im Rahmen des Planungsfortschritts gewonnenen Erkenntnisse, bzgl. der Erweiterungsbauten aus den 90er Jahren, geschuldet, sondern durch den erhöhten Diskussionsbedarf ent-standen.

 

Die im Rahmen der Entwurfsplanung stattfindenden Arbeitsgruppensitzungen fanden im zweiwöchigen Turnus statt. Hierbei wurden Fragestellungen zu z. B. Leitungsführungen und Dimensionierungen, Ausführungsstandards sowie Schnittstellenkonflikte zwischen den einzelnen Fachgebieten betrachtet. Daneben kamen weitere Fachplaner hinzu/ zum Einsatz, u. a. Fachraum- und Küchenplaner. Die vorliegende Entwurfsplanung bildet die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung (LPh 4).

 

Die Planentwürfe wurden in den Sitzungen des SchulA und des HFA am 7. Juni 2022 durch den Architekten vorgestellt. Dabei wird auf die Gestaltung der Außenanlagen, die Fassadengestaltung, die Erschließung sowie die bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Situation eingegangen. Gegenüber der LPh 2 erfolgt beim vorliegenden Entwurf ein zu vernachlässigender Zuwachs der BGF um 30 m².

 

Die LPh 3 beinhaltet eine Kostenberechnung nach DIN 276-1. Die bereits aus der LPh 2 bekannte Aufteilung nach KG wird hierbei weiter detailliert.

 

Der Schulausschuss und der HFA haben am 07. Juni 2022 mehrheitlich dem Beschlussvorschlag zugestimmt. Dabei wurden jedoch die Kostenberechnungen außer Betracht gelassen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung (ASE) hat am 31. Mai 2022 über die Entwürfe beraten und mehrheitlich für den Beschlussvorschlag gestimmt.

 

Die Erstellung der Kostenberechnung benötigte noch Bearbeitungszeit bis Ende Mai 2022, so dass diese Berechnungen erstmalig in der Sitzung des HFA am 7. Juni 2022 durch den Architekten, Herrn Gellert, vorgestellt wurden.

 

Dem HFA liegen somit die erläuterten Kostenberechnungen für die Baumaßnahme Grollscher Weg zwei Wochen zur Beratung am 21. Juni 2022 zur Verfügung. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushalt 2022 ff abgebildet - Produkt 7.003050.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister