Betreff
Entscheidung nach § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen;
hier: Städtischer Eigenanteil - Tiefbaumaßnahmen Haagsches Feld
Vorlage
05 - 17 0729/2022
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt den nachfolgend aufgeführten überplanmäßigen Auszahlungen gem. § 83 GO NW zu und stellt diese bereit.

 

Sachdarstellung :

 

Im Haushaltsplan 2021 war unter der laufenden Nr. 7005085: Haagsches Feld im Budget 500, Produkt 1.100.12.01.01 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrsanlagen der städtische Eigenanteil für Tiefbaumaßnahmen für das „Haagsche Feld“ in Höhe von 140.000 € eingeplant. Im Jahr 2021 wurde der entsprechende städtebauliche Vertrag mit den damaligen Vorhabenträger geschlossen, damit die Straße final ausgebaut wurde. Die ursprüngliche Zeitplanung sah vor, die Straße im Jahr 2021 fertigzustellen und abzurechnen.

 

Die Baumaßnahme wurde jedoch erst im Frühjahr 2022 abgeschlossen und abgenommen. Dementsprechend wird der Betrag nun fällig. Versehentlich sind die Haushaltsmittel nicht vom Haushaltsjahr 2021 auf das Jahr 2022 zur Übertragung angemeldet. Dementsprechend steht das Geld in diesem Jahr nicht zur Verfügung.

 

Um die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, muss die Auszahlung überplanmäßig erfolgen. Sie haben somit den Voraussetzungen des § 83 GO NRW

 

„Überplanmäßige … Aufwendungen … sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung soll jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. … Sind die überplanmäßigen … Aufwendungen … erheblich, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates; …“

 

zu genügen.

 

Die Haushaltsüberschreitung ist “unabweisbar“ sowohl in sachlicher als in zeitlicher Hinsicht. Sachlich, weil die Voraussetzungen des städtebaulichen Vertrages zwischenzeitlich vorliegen. Zeitlich, da die Stadt sich zur Zahlung unmittelbar nach Abnahme der Straße verpflichtet hat.

 

Die überplanmäßigen Auszahlungen übersteigen den diesjährigen Haushaltsansatz und sind damit „erheblich“.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Durch die überplanmäßige Mittelbereitstellung entstehen im Haushaltsjahr 2022 zusätzliche Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 110.000,00 Euro.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister