Betreff
Schulbetreuung im Schuljahr 2022/2023;
hier: aktueller Betreuungsstand
Vorlage
04 - 17 0717/2022/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 08.08.2022 (siehe Anlage) beantragt, dass die Verwaltung den Sachstand zur OGS für alle Emmericher Grundschulen vorstellt.

 

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 2. Oktober 2021 das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) erlassen. Demnach haben ab dem Schuljahr 2026/27 die Erziehungsberechtigten von Grundschulkindern für den Einschulungsjahrgang einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab August 2029 hat damit jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen entsprechenden Anspruch. Der Rechtsanspruch umfasst eine Betreuungszeit von 8 Zeitstunden (inklusive Unterrichtszeit). Für die Ferien können die Länder eine Schließzeit von maximal vier Wochen regeln.

 

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Mit dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Ganztagsfinanzhilfegesetz - GaFinHG) stellt der Bund den Ländern insgesamt 3,5 Milliarden Euro mit einer Förderquote von höchstens 70 Prozent zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich mit mindestens 30 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils an den förderfähigen Ausgaben eines Landes.

 

Die alte Landesregierung hatte vor den Landtagswahlen hierzu kein Ausführungsgesetz eingebracht. Von Seiten der neuen Landesregierung ist bisher auch noch nicht bekannt, wann ein entsprechendes Ausführungsgesetz den Kommunen für den Ausbau des Ganztags an ihren Grundschulen zur Verfügung steht. Demnach können die Kommunen zwar Bedarfe ermitteln, konkrete Planungen jedoch noch nicht in Angriff nehmen, da bisher schließlich auch noch nicht bekannt ist, ob ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn förderschädlich ist.

 

Derzeit besuchen 66 % der Grundschülerinnen und Grundschüler eine der zwei angebotenen Betreuungsformen. An den sechs städtischen Grundschulen sind insgesamt 510 Kinder (44,8 %) in der Offenen Ganztagsschule. 236 Kinder (20,7 %) besuchen die Betreuungsform ”Schule plus” (Betreuung nach Unterrichtsende bis 13:30 Uhr). Lediglich an der Rheinschule gibt es derzeit eine Warteliste. Für die Berechnung des Betreuungsgrades nach Umsetzung des Rechtsanspruches gibt es keine allgemeingültige Formel. Während in den westlichen Bundesländern lediglich 47 % der Schülerinnen und Schüler (SuS) eine ganztägige Betreuung und 18 % eine Übermittagsangebot besuchen, sind dies in den ostdeutschen Bundesländern bereits 83 % im Ganztag und 3,5 % beim Übermittagsangebot. Da auch in Emmerich am Rhein die Tendenz seit Jahren steigend ist, muss über die Jahre hinweg auch mit deutlich höheren Betreuungszahlen gerechnet werden. Die genauen Anteile kann hier keiner vorhersehen.

 

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Mit aktuell 510 SuS im Offenen Ganztag ist ein neuer Höchststand erreicht. Nach den derzeitigen Betreuungskonzepten haben die meisten Betreuungsgruppen einen eigenen Betreuungsraum. Da bereits fast allen Schulen die Raumreserven erschöpft sind, müsste bei Beibehaltung dieser Konzepte massiv weiterer Schulraum angebaut werden.

 

In den modernen Schulraumkonzepten vieler mittelgroßen bis großen Städte finden sich diese Verknüpfungen von Betreuungsgruppen und Schulfläche nicht mehr. Vielmehr wird auf multifunktionelle Raumnutzung für Schule und Betreuung gesetzt, wobei die Schulen entsprechend ihre Betreuungskonzepte anpassen müssen. Investitionen in diesen Bereichen sollen nicht in bauliche Erweiterungen fließen, sondern mehr in die Umgestaltung vorhandener Räume zugunsten die Multifunktionalität. Dies ermöglicht eine intensivere Nutzung der zur Verfügung stehenden Fläche, ohne den Raumbedarf unnötig auszuweiten und damit nehmen die reinen Investitionskosten auch die fortlaufenden Kosten (Unterhaltung) zu minimieren.

 

Im Rahmen der aktuellen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung arbeitet die Verwaltung zusammen mit dem Büro GEBIT, Münster, an einer Bedarfsfeststellung der erforderlichen Schul- und Betreuungsflächen. Nach Rücksprache/Abgleich mit den einzelnen Grundschulen wird die Verwaltung die Ergebnisse der Politik vorstellen.

 

Die nachfolgenden Zahlen sind einer Abfrage zum Schuljahresbeginn entnommen:

 

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Wie aus der Tabelle ersichtlich, liegt der Anteil der Schulbetreuung insgesamt an allen Schulen deutlich über 50 %. Die Aufnahme weiterer SuS (Warteliste) scheiterte aktuell an fehlendem Betreuungspersonal. Räumlich könnten derzeit trotz der bereits bekannten Raumdefizite noch einige SuS aufgenommen werden.

 

Interessant ist die Quote der Anmeldungen zur Schulbetreuung aus dem Einschulungsjahrgang. Von den insgesamt 510 OGS-Kindern sind 145 Kinder in der 1. Klasse. Von den 287 SuS der ersten Klassen sind dies 51 %. Bei der Schule plus sind von den insgesamt 236 SuS 68 im ersten Jahrgang. Von den 287 SuS des Jahrgangs 1 sind dies 24 %. In der Summe wurden 74 % der SuS des ersten Jahrgangs in den Betreuungsmaßnahmen aufgenommen.

 

Der Träger der Betreuungsmaßnahmen an allen städt. Schulen, die Kath. Waisenhaus-Stiftung, arbeitet intensiv an einer Aufstockung des Personals. Aufgrund des leergefegten Arbeitsmarktes hinsichtlich Erzieherinnen und Erzieher wird besonders auf Qualifizierung gesetzt. Neben einer 1 ½-jährigen Ausbildung am Berufskolleg Kleve in Kooperation mit dem LVR (Landesjugendamt) werden auch Qualifizierungsmaßnahmen (6 Monate) und interne Weiterbildungen angeboten.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister