Betreff
Zwischenbericht über die Entwicklung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein gemäß § 14 der Betriebssatzung;
hier: a) Bauzeitenplan
b) Sonstiges
Vorlage
70 - 17 0732/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Zwischenbericht der Betriebsleitung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Der nach § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ”Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein” vorgeschriebene, vierteljährliche Zwischenbericht behandelt diesmal:

 

a)       Bauzeitenplan (Anlage 1)

b)      Sonstiges

 

zu a) Bauzeitenplan

 

Der aktuelle Bauzeitenplan liegt in der Anlage 1 zur Vorlage bei.

 

 

zu b) Sonstiges

 

Personal

 

  1. Eine Stelle in der Personalwirtschaft der KBE wurde zum 01.07.2022 nachbesetzt.

 

  1. Das Stellennachbesetzungsverfahren zur zum 01.10.2022 vakant werdenden Stelle in der kaufmännischen Abteilung / ”Buchhaltung” wurde abgeschlossen und eine Neueinstellung zum 15.07.2022 wurde vorgenommen.

 

  1. Das Das Stellennachbesetzungsverfahren für die noch vakante Stelle mit halber Wochenarbeitszeit im Bereich der Abwassergebührenabrechnung steht vor dem Abschluss.

Damit wären alle Stellen in der Verwaltung besetzt.

 

  1. Zum 01.08.2022 hat eine Auszubildende ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten und ein Auszubildender seine Ausbildung zum Landmaschinenmechatroniker aufgenommen. Damit absolvieren sechs junge Menschen eine Ausbildung bei den KBE.

 

  1. Eine offene Stelle eines/r Straßenbauers*in soll besetzt werden. Hier steht das Auswahlverfahren vor dem Abschluss.

 

Straßenunterhaltung und Beschilderung

 

  1. Straßenunterhaltsarbeiten durch Fremdfirmen (Splittarbeiten, Heißasphalt, Oberflächensanierung und Fugenverguss wurden durchgeführt bzw. stehen vor dem Abschluss. Trotz Kostensteigerungen konnten die Ansätze im Wirtschaftsplan eingehalten werden

 

Grünflächenunterhaltung und Friedhöfe

 

  1. Die Arbeiten sind geprägt von der Trockenheit. Alleine zwei Gießwagen waren im Einsatz, um Bäume, Blumen und Anpflanzungen zu wässern. Dennoch sind bereits ca. 30 Bäume abgängig. Es trat auch vermehrt Totholz auf, welches im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht entfernt werden muss. Dies ist eine laufende Aufgabe.

 

  1. Ein Termin mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe ”Friedhof” ist am 14.09.2022 angesetzt.

 

Stadtentwässerung / Urteil OVG NRW vom 17.05.2022

 

Gegen das Urteil des OVG NRW vom 17.05.2022 wurde durch die beklagte Stadt Nicht-Zulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

 

Das Urteil ist noch damit noch nicht rechtskräftig und es muss abgewartet werden, wie das Bundesverwaltungsgericht über die Nicht-Zulassungsbeschwerde entscheiden wird.

 

Wichtig bleibt die Feststellung, dass die Städte und Gemeinden und damit auch die KBE bis zum Urteil des OVG NRW vom 17.05.2022 die Abwassergebühren rechtmäßig im Einklang mit dem Kommunalabgabengesetz NRW und der Rechtsprechung kalkuliert und erhoben haben.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahmen haben finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.

 

 

 

 

Jochem Vervoorst

Betriebsleiter