Betreff
Vorlage des Jahresabschlusses der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2021 mit zugehörigem Prüfungsbericht und Verwendungsnachweis
Vorlage
70 - 17 0733/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2021 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.

 

  1. Der Rat beschließt, den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2021 festzustellen und

 

  1. den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

 

- Abführung eines Betrages in Höhe von 760.141,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung sowie

 

  1. den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

 

Sachdarstellung :

 

Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 22.09.2021 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treueberater GmbH aus Düsseldorf als Prüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW benannt. Der Prüfungsbericht für das Jahr 2021 liegt nunmehr mit der Bilanz zum 31.12.2021 (siehe Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Anlage 2) und der spartenübergreifenden Erfolgsübersicht (Anlage 3) vor. In Anlage 4 ist der gesamte Prüfbericht einschließlich dem Lagebericht beigefügt.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 21.09.2022 den Bericht erläutern und zur Beantwortung von weiteren Fragen zur Verfügung stehen. Die Gesamtausgabe des Jahresabschlusses 2021 wird soweit möglich ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

 

Nach § 26 Abs. 1 EigVO berät der Betriebsausschuss über das Ergebnis der Prüfung des Jahresberichtes und seiner Anlagen, bevor er zur endgültigen Beschlussfassung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weitergeleitet wird. Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung und spricht eine Empfehlung für die Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein aus. Gemäß § 4 c der EigVO stellt dann der Rat in seiner Sitzung am 15.11.2022 den Jahresabschluss der KBE abschließend fest und beschließt zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes, sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses.

 

Zum vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss bezüglich der Eigenkapitalverzinsung ist anzumerken, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bereits in seiner Sitzung am 15.12.2020 - mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans der KBE für das Jahr 2021 - die Vorababführung in Höhe von 760.141,00 € gemäß § 26 Abs. 2 EigVO NRW und § 4 c EigVO NRW vom Grundsatz her so beschlossen hat. Dieser Betrag wurde auch schon im vergangenen Jahr in der beschlossenen Höhe an die Kämmerei der Stadt Emmerich am Rhein überwiesen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es jedoch erforderlich, über die Gewinnverwendung nochmals einen gesonderten Beschluss herbeizuführen, sobald das geprüfte Jah-resergebnis vorliegt und die wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebs abschließend beurteilt werden kann.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2021 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible hat zu keinerlei Beanstandungen geführt. Wie auch in den Vorjahren konnte somit der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. Die KBE hat das vergangene Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 760.141,00 € abgeschlossen, so dass die Auszahlung der vereinbarten Verzinsung des Eigenkapitals in die Stadt Emmerich am Rhein in der gewünschten Höhe im Nachhinein wirtschaftlich vertretbar ist.

 

Das Jahresergebnis 2021 der KBE ist mit 760 T€ als gut zu bezeichnen. Ohne die Rückstellungen für Risiken aus Abwassergebührennachzahlungen (OVG NRW Urteil vom 17.05.2022) ergäbe ich ein Jahresüberschuss i.H.v. 1.289 T€.

 

Für weitere Details, wie zum Beispiel ein Plan-Ist-Vergleich wird auf den Lagebericht in Anlage 4 zum Prüfbericht verwiesen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr 2022 vorgesehen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Jochem Vervoorst

Betriebsleiter