Betreff
Vorlage der Jahresabschlüsse nach dem KAG zum 31.12.2021
Vorlage
70 - 17 0734/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt die in der Sachdarstellung aufgeführten Jahresabschlüsse der kostenrechnenden Einrichtung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach dem KAG NRW zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein verwalten mehrere kostenrechnende Einrich-tungen, die dem Regelwerk des kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Kriterien für 2021 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerkes auch die entsprechenden KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger der kostenrechnenden Einrichtung, eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen einer Frist von vier Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw. Defizite ausgeglichen werden können.

 

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass überplanmäßig erzielte Überschüsse ausschließlich gebührenmindernd in den jeweilig betroffenen Sparten eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung aus anderen Gebührenhaushalten ist somit ausgeschlossen. Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom Abschluss nach dem KAG in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten bei der Abschreibung und Verzinsung. Hier sind im KAG vorgegebene andere Berechnungsformen und Kriterien anzuwenden, so ist z. B. möglich nach dem Wiederbeschaffungszeitwert abzuschreiben. Maßgebend für die Kalkulation und die Höhe der Gebühr ist jedoch ausschließlich stets der KAG-Abschluss.

 

Die einzelnen Abschlussergebnisse, nach Betriebszweigen geordnet, sind in der Anlage zu dieser Vorlage zusammengefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12. eines jeden Jahres wiedergegeben. Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die künftige Gebührenentwicklung möglich. Die Entwicklung der unterschiedli-chen Gebührenhaushalte wird nachfolgend im Einzelnen erläutert.

 

Im Betriebszweig Klärwerk sind Überschüsse in Höhe von 307,565,25 € (NT 2021: 459.705,00 €) erzielt worden. Zum 31.12.2021 ist der Stand der GAR mit 2.098.960,49 € weiter positiv. Jedoch ist 2022 geplant, einen Betrag in Höhe von 1.780.775,00 € gebührenmindernd einzusetzen. Die Rücklage vermindert sich entsprechend.

 

Im Betriebszweig Kanal ist ein Fehl in Höhe von -183.057,91 € (NT 2021: 26.750,00 €) entstanden. Der Stand der GAR liegt damit bei 1.467.611,24 €. In die Gebührenkalkulation 2022 wurden hiervon bereits 738.153,00 € eingerechnet. Der Rest soll in den Folgejahren ebenfalls stabilisierend eingesetzt werden.

 

Der Betriebszweig Fäkalienabfuhr verlief etwas besser als erwartet. Das Ergebnis schließt mit 5.077,46 € (NT 2021: 2.551,00 €) ab. Die GAR liegt damit bei 20.543,26 €.

 

In der Sparte Straßenreinigung/Winterdienst wurde ein positives Ergebnis in Höhe von 65.691,85 € erreicht (NT 2021 79.988,00 €). Dieser Überschuss gleicht den Fehlbetrag in der GAR aus, so dass diese sich auf 37.903,15 € beziffert.

 

Im Bereich Abfall fiel das Ergebnis mit 322.945,16 € höher aus als kalkuliert. (NT 2021: 256.386,00 €). Die Gebührenausgleichsrücklage konnte sich damit positiv am 21.830,13 € steigern.

 

Der Betriebszweig Friedhof schließt mit einem kleinen Plus von 3454,74 € ab. (NT 2021: -1.146,00 €.) Die Friedhofgebühren wurden bereits für die Jahre 2020 und 2021 angepasst. Das Defizit Stand 31.12.2020 wurde aufgrund des Ratsbeschlusses vom 17.12.2019 aus allgemeinen Haushaltsmitteln ausgeglichen. Die Gebühren für 2021 wurden kostendeckend prognostiziert und auch im Jahr 2022 angepasst. Die weitere Entwicklung der Fallzahlen wird auch darüber entscheiden, ob die Gebühren zukünftig stabil bleiben.

 

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand lassen sich folgende Tendenzen für die Gebührenentwicklung für 2023 wie folgt zusammenfassen:

 

  1. Abwassergebühren - tendenziell steigend
  2. Fäkalienabfuhr - tendenziell leicht fallend
  3. Straßenreinigungsgebühren - tendenziell unverändert
  4. Abfallgebühren - tendenziell unverändert
  5. Friedhofsgebühren - tendenziell unverändert

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

 

Jochem Vervoorst

Betriebsleiter