Betreff
Aktuelle Eckpunkte des GfG 2023;
hier: Hebesätze der Grundsteuer A und B für die Haushaltssatzung 2023
Vorlage
02 - 17 0761/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Stadtkämmerin zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Jährlich werden die von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte für ein Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) nebst zugehörigen Anlagen an die kommunalen Spitzenverbände und dann weiter an die Kommunen übermittelt. Wie bereits für 2022 erfolgt auch für 2023 eine Anpassung von fiktiven Hebesätzen zur Ermittlung der Steuerkraft. Dies erfordert wiederum ein aktives Handeln der Kommunen, sprich: die Erhöhung von Hebesätzen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

 

 

Vom Land NRW festgelegte fiktive Hebesätze für kreisangehörige Städte und Gemeinden

 

Steuerart

2021

2022

2023

 

Hebesatz in %

Hebesatz in %

Hebesatz in %

Grundsteuer A

223

247

254

Grundsteuer B

443

479

493

Gewerbesteuer

418

414

416

 

 

Hebesätze in Emmerich am Rhein

 

Im Jahr 2019 wurden die Hebesätze der Stadt Emmerich am Rhein für die Grundsteuer A auf 250 % und für die Grundsteuer B auf 443 % festgesetzt. Für die Gewerbesteuer gilt seit 2007 ein unveränderter Satz von 425 %.

 

Durch die Änderungen des Landes NRW besteht aus Sicht der Verwaltung bei der Grundsteuer A und B Handlungsbedarf, um finanzielle Nachteile bei der Zuteilung von Landesmitteln (Schlüsselzuweisungen) zu vermeiden.

 

Ein weiteres wichtiges Argument für eine Erhöhung ist die Reform der Grundsteuer B: Ende 2024 wird das Finanzministerium des Landes NRW für jede einzelne Kommune die entsprechenden Hebesätze veröffentlichen, deren Anwendung insgesamt zu einem neutralen Steueraufkommen führen soll. Hierzu werden die Steuersätze des Jahres 2023 zu Grunde gelegt. Mit diesem Referenzwert soll der Öffentlichkeit ermöglicht werden, einen Vergleich herzustellen, ob das Steueraufkommen in 2025 insgesamt unverändert bleibt. Da im Rahmen der Grundsteuerreform eine heftige Verteilungsdebatte zu erwarten ist, wird eine Hebesatzerhöhung zumindest in der ersten Zeit aus politischen Erwägungen eher unwahrscheinlich.

 

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen

 

Bei der Berechnung der Einnahmekraft der Stadt im Rahmen der Gewährung der Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) werden für die Anrechnung der eigenen örtlichen Steuerkraft landeseinheitlich fiktive und nicht die tatsächlichen Steuersätze berücksichtigt. Unterschreiten die örtlichen Hebesätze die fiktiven Hebesätze, wird bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung eine höhere eigene Einnahmekraft gegengerechnet als tatsächlich vorhanden ist. Dies führt zu geringeren Schlüsselzuweisungen; 90 Prozent der scheinbar (= fiktiv) vorhandenen Mehreinnahmen werden nicht vom Land ausgeglichen.

 

Vergleich Anpassung und Nicht-Anpassung Grundsteuer B

 

Abgleich Hebesatz Land  (fiktiver Satz)-Emmerich am Rhein

Land
(fiktiver Satz)




Emmerich am Rhein
(realer Satz)



Emmerich am Rhein
Grundsteuer B



Steuerkraft Emmerich am Rhein gem. GfG



Verschlech-terung GfG
(90% der Differenz)



Uneinheitlich

493 %

479 %

5,86 Mio.

6,03 Mio.

0,15 Mio.

Identisch

493 %

493 %

6,03 Mio.

6,03 Mio.

keine

 

 

Vergleich Anpassung und Nicht-Anpassung Grundsteuer A

 

Abgleich Hebesatz Land  (fiktiver Satz)-Emmerich am Rhein

Land
(fiktiver Satz)




Emmerich am Rhein
(realer Satz)



Emmerich am Rhein
Grundsteuer A



Steuerkraft Emmerich am Rhein gem. GfG



Verschlech-terung GfG
(90% der Differenz)



Uneinheitlich

254 %

250 %

109.000 €

110.700 €

1.700 €

Identisch

254 %

254 %

110.700 €

110.700

keine

 

 

Konkret bedeutet diese Berechnung für die Stadt Emmerich am Rhein, dass eine Anhebung des Satzes auf das Niveau des fiktiven Hebesatzes erforderlich wird, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Basierend auf den Planzahlen ergibt eine Anhebung auf die fiktiven Hebesätze eine Erhöhung der Steuereinnahme um 0,17 Mio. Euro. Wenn diese Hebesatzanpassung nicht beschlossen wird, ergibt sich außerdem ein geringerer Anteil an den Schlüsselzuweisungen von 0,15 Mio. Euro und somit ein entsprechender Fehlbetrag für den städtischen Haushalt.

 

Eine fiktiv höhere Steuerkraft würde auch bei der Ermittlung der Kreisumlage zu Grunde gelegt werden und zu einer Mehrbelastung von rd. 30.000 Euro führen.

 

Die drei Faktoren Steueraufkommen (0,17 Mio. Euro), Schlüsselzuweisungen (0,15 Mio. Euro) und Kreisumlage (0,03 Mio. Euro) ergeben ein Finanzvolumen von 0,35 Mio. Euro.

 

Für die Grundsteuer A ergibt sich eine analoge Berechnung, die quantitativ deutlich geringer ausfällt.

 

Im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 ff., der am 18.10.2022 in den Rat eingebracht wird, wird eine Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf den fiktiven Satz von 493 Prozentpunkten mit einem Mehrertrag von 0,17 Mio. Euro enthalten sein; außerdem wird die Erhöhung der Grundsteuer A um 1.700 Euro vorgeschlagen.

 

 

Alternative

 

Falls eine Anpassung des Hebesatzes nicht beschlossen wird, müssten die Zentralfinanzen für die nächsten Jahre jährlich um rd. 0,35 Mio. Euro nach unten korrigiert werden.

 

 

Auswirkungen auf Mieter bzw. Eigentümer

 

Eine Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 479 % auf 493 % entspricht einer Steigerung von 2,9 Prozent. Für private Wohnhäuser ergibt sich ab 2023 eine Mehrbelastung von ca. 6-16 Euro jährlich. Für gewerbliche Objekte fällt die Grundsteuer B - aufgrund höherer Grundsteuermessbeträge mit größeren nominalen Auswirkungen - ebenfalls an.

 

 

 

3. Weitere Informationen

 

Entwicklung der Hebesätze im Zeitablauf

 

 

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

 

Fiktiver Hebesatz

Emmerich am Rhein

Fiktiver Hebesatz

Emmerich am Rhein

Fiktiver Hebesatz

Emmerich am Rhein

2016

217 %

250 %

429 %

440 %

417 %

425 %

2017

217 %

250 %

429 %

440 %

417 %

425 %

2018

217 %

250 %

429 %

440 %

417 %

425 %

2019

223 %

250 %

443 %

443 %

418 %

425 %

2020

223 %

250 %

443 %

443 %

418 %

425 %

2021

223 %

250 %

443 %

443 %

418 %

425 %

2022

247 %

250 %

479 %

479 %

414 %

425 %

 

 

Bis 2019 lagen die Hebesätze in Emmerich in allen drei Kategorien über den fiktiven Sätzen des Landes. Die Zahlen zeigen auch, dass das Land NRW die normierten Werte regelmäßig anpasst. Die aktuelle Anpassung resultiert aus der Zweiteilung der Erhöhung 2022 und 2023. (Nach Einschätzung der vom Land mit der Überarbeitung des GfG beauftragten Gutachter hätten die Hebesätze bereits im letzten Jahr in einem großen Schritt noch höher angepasst werden sollen).

 

 

Hebesätze Grundsteuer B im Kreis Kleve 2022

 

Kommune

Grundsteuer B in %

Kalkar

550

Goch

498

Bedburg-Hau

479

Emmerich am Rhein

479

Geldern

479

Kerken

479

Kranenburg

479

Rees

479

Rheurdt

479

Wachtendonk

479

Kleve

471

Kevelaer

460

Issum

457

Straelen

429

Uedem

429

Weeze

423

 

Bei dem Vergleich der Stadt Emmerich am Rhein mit anderen Kommunen im Kreis Kleve liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B im Jahre 2022 in neun Kommunen höher oder auf demselben Niveau. Anpassungen sind durch die Erhöhung der fiktiven Hebesätze auch bei den anderen Kommunen im Kreis vorgesehen bzw. zu erwarten.

 

 

Hebesätze Grundsteuer B, weitere Kommunen im Vergleich 2022

 

Kommune

Grundsteuer B in %

Kommunen Kreis Wesel

 

Voerde

690

Hamminkeln

650

Hünxe

600

Schermbeck

495

Wesel

479

Sonsbeck

413

Maximalwert NRW

 

Hürtgenwald

950

Minimalwert NRW

 

Verl

190

 

Die Auswertung zeigt, dass sich vergleichbare Kommunen im Kreis Wesel mehrheitlich über den fiktiven Hebesätzen bewegen. Die Extremwerte zeigen die Bandbreite im Land NRW.

 

 

 

4. Weiteres Vorgehen

 

  • Diskussion im HH-Beratungsverfahren

 

  • Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen für 2023 ff:               13.12.2022

 

  • Beschluss der Änderung der Hebesatzungen, Inkrafttreten am 01.01.2023:          13.12.2022

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Diese Information hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister