hier: Hebesätze der Grundsteuer A und B für die Haushaltssatzung 2023
Kenntnisnahme
(kein Beschluss)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der
Stadtkämmerin zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Jährlich werden die von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte für ein Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) nebst zugehörigen Anlagen an die kommunalen Spitzenverbände und dann weiter an die Kommunen übermittelt. Wie bereits für 2022 erfolgt auch für 2023 eine Anpassung von fiktiven Hebesätzen zur Ermittlung der Steuerkraft. Dies erfordert wiederum ein aktives Handeln der Kommunen, sprich: die Erhöhung von Hebesätzen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Vom Land NRW festgelegte fiktive Hebesätze für
kreisangehörige Städte und Gemeinden
Steuerart |
2021 |
2022 |
2023 |
|
Hebesatz in
% |
Hebesatz in
% |
Hebesatz in
% |
Grundsteuer
A |
223 |
247 |
254 |
Grundsteuer
B |
443 |
479 |
493 |
Gewerbesteuer |
418 |
414 |
416 |
Hebesätze in Emmerich am Rhein
Im Jahr 2019 wurden die Hebesätze der Stadt Emmerich am Rhein für die Grundsteuer A auf 250 % und für die Grundsteuer B auf 443 % festgesetzt. Für die Gewerbesteuer gilt seit 2007 ein unveränderter Satz von 425 %.
Durch die Änderungen des Landes NRW besteht aus Sicht der Verwaltung bei der Grundsteuer A und B Handlungsbedarf, um finanzielle Nachteile bei der Zuteilung von Landesmitteln (Schlüsselzuweisungen) zu vermeiden.
Ein weiteres wichtiges Argument für eine Erhöhung ist die Reform der Grundsteuer B: Ende 2024 wird das Finanzministerium des Landes NRW für jede einzelne Kommune die entsprechenden Hebesätze veröffentlichen, deren Anwendung insgesamt zu einem neutralen Steueraufkommen führen soll. Hierzu werden die Steuersätze des Jahres 2023 zu Grunde gelegt. Mit diesem Referenzwert soll der Öffentlichkeit ermöglicht werden, einen Vergleich herzustellen, ob das Steueraufkommen in 2025 insgesamt unverändert bleibt. Da im Rahmen der Grundsteuerreform eine heftige Verteilungsdebatte zu erwarten ist, wird eine Hebesatzerhöhung zumindest in der ersten Zeit aus politischen Erwägungen eher unwahrscheinlich.
2. Finanzielle Auswirkungen
Bei der Berechnung der Einnahmekraft der Stadt im Rahmen der Gewährung der Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) werden für die Anrechnung der eigenen örtlichen Steuerkraft landeseinheitlich fiktive und nicht die tatsächlichen Steuersätze berücksichtigt. Unterschreiten die örtlichen Hebesätze die fiktiven Hebesätze, wird bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung eine höhere eigene Einnahmekraft gegengerechnet als tatsächlich vorhanden ist. Dies führt zu geringeren Schlüsselzuweisungen; 90 Prozent der scheinbar (= fiktiv) vorhandenen Mehreinnahmen werden nicht vom Land ausgeglichen.
Vergleich Anpassung und Nicht-Anpassung Grundsteuer B
Abgleich Hebesatz Land (fiktiver Satz)-Emmerich am Rhein |
Land |
Emmerich am Rhein |
Emmerich am Rhein |
Steuerkraft Emmerich am Rhein gem. GfG |
Verschlech-terung GfG |
Uneinheitlich |
493 % |
479 % |
5,86 Mio. |
6,03 Mio. |
0,15 Mio. |
Identisch |
493 % |
493 % |
6,03 Mio. |
6,03 Mio. |
keine |
Vergleich Anpassung und Nicht-Anpassung Grundsteuer A
Abgleich Hebesatz Land (fiktiver Satz)-Emmerich am Rhein |
Land |
Emmerich am Rhein |
Emmerich am Rhein |
Steuerkraft Emmerich am Rhein gem. GfG |
Verschlech-terung GfG |
Uneinheitlich |
254 % |
250 % |
109.000 € |
110.700 € |
1.700 € |
Identisch |
254 % |
254 % |
110.700 € |
110.700 |
keine |
Konkret bedeutet diese Berechnung für die Stadt Emmerich am Rhein, dass eine Anhebung des Satzes auf das Niveau des fiktiven Hebesatzes erforderlich wird, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Basierend auf den Planzahlen ergibt eine Anhebung auf die fiktiven Hebesätze eine Erhöhung der Steuereinnahme um 0,17 Mio. Euro. Wenn diese Hebesatzanpassung nicht beschlossen wird, ergibt sich außerdem ein geringerer Anteil an den Schlüsselzuweisungen von 0,15 Mio. Euro und somit ein entsprechender Fehlbetrag für den städtischen Haushalt.
Eine fiktiv höhere Steuerkraft würde auch bei der Ermittlung der Kreisumlage zu Grunde gelegt werden und zu einer Mehrbelastung von rd. 30.000 Euro führen.
Die drei Faktoren Steueraufkommen (0,17 Mio. Euro), Schlüsselzuweisungen (0,15 Mio. Euro) und Kreisumlage (0,03 Mio. Euro) ergeben ein Finanzvolumen von 0,35 Mio. Euro.
Für die Grundsteuer A ergibt sich eine analoge Berechnung, die quantitativ deutlich geringer ausfällt.
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 ff., der am 18.10.2022 in den Rat eingebracht wird, wird eine Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf den fiktiven Satz von 493 Prozentpunkten mit einem Mehrertrag von 0,17 Mio. Euro enthalten sein; außerdem wird die Erhöhung der Grundsteuer A um 1.700 Euro vorgeschlagen.
Alternative
Falls eine Anpassung des Hebesatzes nicht beschlossen wird, müssten die Zentralfinanzen für die nächsten Jahre jährlich um rd. 0,35 Mio. Euro nach unten korrigiert werden.
Auswirkungen auf Mieter bzw. Eigentümer
Eine Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 479 % auf 493 % entspricht einer Steigerung von 2,9 Prozent. Für private Wohnhäuser ergibt sich ab 2023 eine Mehrbelastung von ca. 6-16 Euro jährlich. Für gewerbliche Objekte fällt die Grundsteuer B - aufgrund höherer Grundsteuermessbeträge mit größeren nominalen Auswirkungen - ebenfalls an.
3. Weitere
Informationen
Entwicklung der Hebesätze im Zeitablauf
|
Grundsteuer
A |
Grundsteuer
B |
Gewerbesteuer |
|||
|
Fiktiver Hebesatz |
Emmerich am Rhein |
Fiktiver Hebesatz |
Emmerich am Rhein |
Fiktiver Hebesatz |
Emmerich am Rhein |
2016 |
217 % |
250 % |
429 % |
440 % |
417 % |
425 % |
2017 |
217 % |
250 % |
429 % |
440 % |
417 % |
425 % |
2018 |
217 % |
250 % |
429 % |
440 % |
417 % |
425 % |
2019 |
223 % |
250 % |
443 % |
443 % |
418 % |
425 % |
2020 |
223 % |
250 % |
443 % |
443 % |
418 % |
425 % |
2021 |
223 % |
250 % |
443 % |
443 % |
418 % |
425 % |
2022 |
247 % |
250 % |
479 % |
479 % |
414 % |
425 % |
Bis 2019 lagen die Hebesätze in Emmerich in allen drei Kategorien über den fiktiven Sätzen des Landes. Die Zahlen zeigen auch, dass das Land NRW die normierten Werte regelmäßig anpasst. Die aktuelle Anpassung resultiert aus der Zweiteilung der Erhöhung 2022 und 2023. (Nach Einschätzung der vom Land mit der Überarbeitung des GfG beauftragten Gutachter hätten die Hebesätze bereits im letzten Jahr in einem großen Schritt noch höher angepasst werden sollen).
Hebesätze Grundsteuer B im Kreis Kleve 2022
Kommune |
Grundsteuer
B in % |
Kalkar |
550 |
Goch |
498 |
Bedburg-Hau |
479 |
Emmerich am Rhein |
479 |
Geldern |
479 |
Kerken |
479 |
Kranenburg |
479 |
Rees |
479 |
Rheurdt |
479 |
Wachtendonk |
479 |
Kleve |
471 |
Kevelaer |
460 |
Issum |
457 |
Straelen |
429 |
Uedem |
429 |
Weeze |
423 |
Bei dem Vergleich der Stadt Emmerich am Rhein mit anderen Kommunen im Kreis Kleve liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B im Jahre 2022 in neun Kommunen höher oder auf demselben Niveau. Anpassungen sind durch die Erhöhung der fiktiven Hebesätze auch bei den anderen Kommunen im Kreis vorgesehen bzw. zu erwarten.
Hebesätze Grundsteuer B, weitere Kommunen im Vergleich
2022
Kommune |
Grundsteuer
B in % |
Kommunen Kreis Wesel |
|
Voerde |
690 |
Hamminkeln |
650 |
Hünxe |
600 |
Schermbeck |
495 |
Wesel |
479 |
Sonsbeck |
413 |
Maximalwert NRW |
|
Hürtgenwald |
950 |
Minimalwert NRW |
|
Verl |
190 |
Die Auswertung zeigt, dass sich vergleichbare Kommunen im Kreis Wesel mehrheitlich über den fiktiven Hebesätzen bewegen. Die Extremwerte zeigen die Bandbreite im Land NRW.
4. Weiteres
Vorgehen
- Diskussion im HH-Beratungsverfahren
- Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen für 2023 ff: 13.12.2022
- Beschluss der Änderung der Hebesatzungen, Inkrafttreten am 01.01.2023: 13.12.2022
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Diese Information hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister