Betreff
Beantragung von Fördermitteln für ein Kommunales Energiemanagement
Vorlage
16 - 17 0763/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die Fördermittel der Kommunalrichtlinie zur Implementierung eines Energiemanagements im Rahmen der befristeten Einstellung einer Fachkraft für 36 Monate zu beantragen. Weiterhin soll geprüft werden, welche zusätzlichen Fördermittel zur Unterstützung der Fachkraft ebenfalls in Anspruch genommen werden können.

 

Sachdarstellung :

 

Hintergrund

Verschiedenste Quellen (Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung, Energy4Climate[1], Klima.Partner des Kreises Kleve) verdeutlichen, dass ab 2023 die rechtlichen Voraussetzungen der verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung geschaffen werden.

 

Die Implementierung bzw. Erweiterung der kommunalen Wärmeplanung wird derzeit noch seitens Kommunalrichtlinie zu 70% gefördert. Mit Inkrafttreten der Pflichtaufgabe der kommunalen Wärmeplanung wird diese Förderung nicht mehr genutzt werden können, da Bewilligungsvoraussetzung ist, dass die Maßnahme über die gesetzliche Pflichtaufgabe hinausgehen muss (Quelle: Kommunalrichtlinie 4.1.2 Energiemanagement (klimaschutz.de)).

 

Eine kommunale Wärmeplanung zu etablieren, ist grundsätzlich empfehlenswert. Laut Energy4Climate ist eine Kostensenkung bei der Wärme, Strom- und Wasserversorgung allein bei nichtinvestiven Maßnahmen von 10 - 20% zu erwarten. Bei 2021 entstandenen Kosten in Emmerich in Höhe von ca. 1 Mio.€ würde dies allein in diesem Bereich eine Einsparung von 100.000€ - 200.000€ bedeuten.

Die direkte und dauerhafte Entlastung des Haushalts und auch die notwendige Vorbildfunktion der Verwaltung in Bezug auf Klimaschutz wäre darüber hinaus gegeben.

 

Mit Fördermittelinanspruchnahme zu erfüllende Ziele

Ein Energiemanagement erreicht im Bewilligungszeitraum mindestens

folgende Ergebnisse:

-       Etablierung organisatorischer Strukturen für das Energiemanagement (Ziele, Organisation, Anforderungen und Regeln) beispielsweise im Rahmen einer Dienstanweisung Energie

-       Monatliches Energiecontrollingsystem für Strom, Wärme, Wasser mit liegenschaftsbezogenen Monatsberichten für priorisierte Liegenschaften

o   Für Implementierung: Das Energiemanagement deckt mindestens 30 % des Wärmeverbrauchs aller Liegenschaften

o   Für Erweiterung: Das Energiemanagement deckt mindestens 60 % des Wärmeverbrauchs aller Liegenschaften ab

-       Erarbeitung und jährliche Aktualisierung eines Energieberichts, der die Ergebnisse der Implementierung des Energiemanagements dokumentiert und alle für das Energiemanagement relevanten Handlungsfelder, Prozesse, Verbrauchs- und Erzeugungsstellen systematisch erfasst, Einsparpotenziale identifiziert und Handlungsempfehlungen gibt

-       Beschluss des jährlichen Energieberichts in den jeweiligen Entscheidungsgremien

 

Geplante Vorgehensweise

Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, eine möglichst zügige Beantragung der Fördermittel in die Wege zu leiten. Aus o.g. Gründen steht dabei der Einsatz von Fachpersonal im Fokus.

In der Kommunalrichtlinie gibt es weitere Fördergegenstände, die als Arbeitsgrundlage des zukünftig einzustellenden Fachpersonal dienen sollen (z.B. Messtechnik, Software oder zusätzliche, externe Beratertage). Die Verwaltung ist in Prüfung, welche Ausgaben erforderlich sein werden und wird entsprechende Mittel ebenfalls beantragen.

 

Finanzierungsplan

Die Verwaltung empfiehlt, die Förderrichtlinie insbesondere für die Einstellung einer Fachkraft für den maximalen Bewilligungszeitraum von 36 Monaten einzusetzen. Das Arbeitspensum soll sich auf 39 Wochenstunden belaufen. Die Endgeldgruppe wird mit TVöD-11, Stufe 3 geschätzt.

 

Der Finanzierungsplan der Kommunalrichtlinie ergibt bei der Einstellung einer Fachkraft einen Eigenanteil von unter 48.000€ bei einer befristeten Einstellung von 3 Jahren, was einem jährlichen Eigenanteil von ca. 16.000€ entspricht. Die Förderhöhe beträgt knapp 110.000€ (jährlich gut 36.000€).

Die Förderrichtlinie berücksichtigt allerdings nicht die Personalnebenkosten und Arbeitsplatzkosten, welche jährlich bei ca. 25.000€ liegen. Demnach erhöht sich der jährliche Eigenanteil auf ca. 41.000€. Die Förderquote verschiebt sich mit der Integration der Personalnebenkosten von 70% auf tatsächliche rund 50%.

 

Erfahrungsgemäß ist mit einer Bewilligung innerhalb von 9 bis 12 Monaten zu rechnen. Mit der Berücksichtigung der Personalakquise ist mit einer Einstellung ab Januar 2024 zu rechnen.

 

 

Weitere Informationen (Richtlinie, Technischer Annex, Förderquotentabelle) sind als Download zu finden unter: Kommunalrichtlinie | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

 



[1] Die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz (Energy4Climate) dient mit über 100 Mitarbeitern der Unterstützung der Klimaschutzaktivitäten in NRW. Sie ist 100 %-ige Tochter des Landes NRW.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme würde eine Zusatzbelastung des Haushaltes für 2024 bis 2026 von jährlich 36.000 € bedeuten. Nach erfolgreicher Implementierung wird eine jährliche Einsparung der Energiekosten von rd. 100.000 € erwartet. Somit amortisiert sich das Projekt bereits nach gut einem Jahr nach Beendigung der Maßnahme.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.

 

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister