hier: 1) Bericht zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1
und 4 Abs. 1 BauGB
2) Beschluss zur Offenlage
Beschlussvorschlag
Zu 1)
I.
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
1.1
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB keine
Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben wurden.
II.
Ergebnisse der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
2.1 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Anregungen
hinsichtlich des Artenschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden
Planentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung, die Behördenbeteiligung
nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachdarstellung :
Zu
1)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §
3 Abs. 1 BauGB wurde in diesem Flächennutzungsplanänderungsverfahren in Form
einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs der Flächennutzungsplanänderung in
der Zeit vom 03. Januar 2019 bis 04. Februar 2019 durchgeführt. Gleichzeitig
waren die Vorentwurfsunterlagen auf der Homepage der Stadt Emmerich am Rhein
einsehbar.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde im gleichen Zeitraum
durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB
gingen folgende Stellungnahmen ein, über die ein Beschluss herbeizuführen ist,
ob und wie die hierin geäußerten Bedenken und Anregungen im weiteren
Planverfahren Berücksichtigung finden sollen. Die im Vorentwurf der
Flächennutzungsplanänderung nicht explizit berücksichtigten Anregungen und
Bedenken werden dem Rat zur abschließenden Beschlussfassung im Rahmen der
Abwägung vor dem Satzungsbeschluss vorgelegt werden.
I.
Ergebnisse der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
1.1
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.
1 BauGB sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.
II.
Ergebnisse der
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
2.1
Kreis Kleve als
Untere Naturschutzbehörde bzgl. des Artenschutzes
Im Teil II „Umweltbericht“ des Vorentwurfs zur
„Begründung – 97. Änderung des Flächennutzungsplans“ wird ausgeführt, dass im weiteren
Bauleitplanverfahren ein Umweltbericht erstellt wird.
Daher kann eine entsprechende Stellungnahme zum
Artenschutz zurzeit noch nicht erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung
wurden zwischenzeitlich erstellt.
Zu
2)
Der Betrieb der Moritz-von-Nassau-Kaserne in Emmerich
am Rhein wurde zum 30.06.2008 aufgegeben und die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BIMA) mit der Entwicklung dieses Standortes beauftragt.
Nach der Veräußerung des Kasernengeländes an einen
privaten Investor wurde ein „Städtebaulicher Rahmenplan 2014“ erarbeitet, in
dem konkrete Nutzungsansprüche an die Fläche formuliert wurden, wie das
ehemalige Kasernengelände nachgenutzt werden kann. Die dort formulierten
Entwicklungsziele wurden im Rahmen der 68. Änderung des Flächennutzungsplans
und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 –Kaserne- planungsrechtlich
umgesetzt.
Auf Ebene der 68. Änderung des Flächennutzungsplans
wurden dort gewerbliche Bauflächen, gemischte Bauflächen, Wohnbauflächen und
Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Reitsportzentrum“, „Wohnen und
Reiten“, „Gesundheitswohnpark“ und „Nahversorgungszentrum“ dargestellt. Darüber
hinaus sind „Flächen für Wald“ und „Grünflächen“ dargestellt.
Die so dargestellten baulichen Nutzungen befinden sich
mit Ausnahme der Bereiche „Reitsportzentrum“ und „Wohnen mit Pferd“ derzeit in
der Realisierungsphase. Im Rahmen der Anpassung an die konkrete Objektplanung
in den Bereichen des Mischgebiets und des Sondergebiets „Gesundheitswohnpark“
wurde zudem bereits die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 –Kaserne- und
für den Bereich des Allgemeinen Wohngebiets die 2. Änderung durchgeführt. Beide
Änderungen verfolgen weiterhin die Umsetzung der Rahmenplanung von 2014.
Für den Bereich der festgesetzten Sondergebiete
„Reitsportzentrum“ und „Wohnen mit Pferd“ konnte bislang jedoch kein Investor
gefunden werden, so dass diese Bereiche im Rahmen der parallel aufgestellten 3.
Änderung des Bebauungsplans für eine allgemeine, wohnungsbauliche Nutzung
zugänglich gemacht werden sollen, um der Nachfrage nach Baugrundstücken in der
Stadt Emmerich am Rhein Rechnung zu tragen.
Die Änderung des Bebauungsplans E 33/1 –Kaserne- wird
im Regelverfahren durchgeführt. In diesem Zuge soll im Parallelverfahren gem. §
8 Abs. 3 BauGB auch die vorliegende 97. Änderung des Flächennutzungsplans
durchgeführt werden. Durch die vorliegende 97. Änderung des
Flächennutzungsplans und mit Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 –Kaserne-
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine allgemeine,
wohnungsbauliche Nutzung der festgesetzten Bereiche der Sondergebiete
„Reitsportzentrum“ und „Wohnen mit Pferd“ geschaffen werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Der Antragsteller hat ein Planungsbüro für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen für das Bebauungsplanänderungsverfahren beauftragt.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter