Betreff
Überprüfung der Barrierefreiheit der städtischen Internetseite;
hier: Eingabe Nr. 18/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
13 - 17 0768/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

 

Sachdarstellung :

 

Die Stadt Emmerich am Rhein hat sich schon sehr früh dem Thema Barrierefreiheit im Internet gewidmet. So zählte der städtische Internetauftritt www.emmerich.de im Jahr 2009 zu den Finalisten für den bundesweit vergebenen BIENE-Award der Aktion Mensch (damals noch Aktion Sorgenkind) in der Kategorie „Komplexe Informations- und Kommunikationsangebote“.

 

In dieser Tradition war das Thema Barrierefreiheit auch beim vollständigen Relaunch der Website im Jahr 2017 ein wichtiger Baustein. Wichtigste normative Grundlage dafür ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) des Bundes. Damit soll eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung sämtlicher moderner Informations- und Kommunikationstechnik gewährleistet ist. Sie gilt insbesondere für Websites, mobile Anwendungen, elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe und grafische Programmoberflächen Durch die Verordnung wird die Richtlinie (EU) 2016/2102 in nationales Recht umgesetzt. Ergänzend dazu existieren für Webentwickler als Orientierungshilfe die international gültigen „Web Content Accessibility Guidelines“ (kurz: WCAG 2.0). Damit werden weltweite Standards für Barrierefreiheit im Internet nach den vier Prinzipien „Wahrnehmbar“, „Bedienbar“, „Verständlich“ und „Robust“ definiert.

 

Verantwortliche Designagentur für den aktuellen Internetauftritt, aber auch den ausgezeichneten aus dem Jahr 2009, war „anatom5“ aus Düsseldorf. Das Unternehmen hat ausgewiesene Expertise in der Umsetzung und Überprüfung der Vorgaben der BITV und der WCAG. Somit war immer sichergestellt, dass bei sämtlichen Gestaltungswünschen der Stadt Emmerich am Rhein für den Internetauftritt die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt wurden.

Der aktuelle Internetauftritt der Stadt Emmerich am Rhein erfüllt die oben genannten Kriterien der Barrierefreiheit. Beispielhaft seien hier folgende Elemente genannte:

 

  • Farbgestaltung: Bei der Farbgestaltung wurde auf klare Kontraste Wert gelegt. Das erleichtert Menschen mit einer Sehbehinderung das Lesen der Texte.

 

  • Skalierbarkeit: Die Inhalte lassen sich mit Hilfe der Browsereinstellungen beliebig vergrößern ohne unleserlich zu werden. Auch das ist für Menschen mit einer Sehbehinderung eine wichtige Unterstützung.

 

  • klare Struktur: Trotz der komplexen und vielschichtigen Inhalte, die auf einem städtischen Internetauftritt platziert werden müssen, weißt die städtische Homepage eine klare und einfache Navigationsstruktur auf. So wurde bei der Entwicklung bewusst darauf geachtet, dass nicht zu viele Navigationsebenen entstehen.

 

  • Screenreader optimiert: Die Website ist für sogenannte „Screenreader“ optimiert. Diese Programme, die Websiteinhalte „vorlesen“ können, werden häufig von blinden Menschen genutzt. Dazu zählt z.B., dass sämtliche Bilder auf der Website mit einer Beschreibung versehen sind, die dann vom Screenreader vorgelesen werden.

 

Insofern ist festzuhalten, dass der Internetauftritt der Stadt Emmerich am Rhein die Grundkriterien für barrierefreie Webangebote nach BITV und WCAG 2.0 in großen Teilen erfüllt. Beim anstehenden Relaunch der Seite in den kommenden Monaten wird dies ebenfalls berücksichtigt werden

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister