Betreff
Sitzbänke mit Notfallnummern versehen;
hier: Eingabe Nr. 24/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
06 - 17 0773/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Antrag abzulehnen und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob in Einzelfällen die Kennzeichnung von Bänken im Außenbereich, z.B. in Waldgebieten, sinnvoll und zielführend ist.

 

Sachdarstellung :

 

Antragsgegenstand ist die Anbringung von so genannten Notrufplaketten auf sämtlichen Sitzbänken im Stadtgebiet Emmerich a. Rh. Auf jeder Plakette wird ein einheitlich generierter Code abgebildet, der im Notfall der Leitstelle und Rettungskräften den Rückschluss auf den konkreten Standort des Hilfesuchenden geben kann.

 

Das System der Notfallplakette erscheint bei erster Betrachtung eingängig und hilfreich bei der Bestimmung des Standortes des Hilfesuchenden. Bei weiterer Betrachtung ist zu diesem Verfahren allerdings auch festzuhalten, dass es sich hierbei um ein solches Verfahren handelt, bei welchem die jeweiligen Daten manuell erfasst und gepflegt werden müssen. Das bedeutet, dass für jede einzelne Parkbank im Stadtgebiet der konkrete Standort georeferenziert und in die Datenbänke der Rettungskräfte eingestellt werden muss. Bei Standortveränderungen bedarf es folglich der manuellen Änderung der Daten in sämtlichen Datenbanken. Im Notfall selbst führen Übermittlungsfehler, so z.B. Zahlendreher bei den jeweils verwendeten Zahlencodes, oder auch eine einschränkte Handlungsfähigkeit des Hilfesuchenden zu einer fehlerhaften Bestimmung der Örtlichkeit, welche wiederum sein Auffinden erschwert.

 

Die Kreisleitstelle verfügt über eine Software, über welche diese in der Lage ist, den Anrufer über sein Smartphone zu orten, d.h. die Standortdaten und sogar Bilder der Örtlichkeit können auf diesem Wege unmittelbar an die Leitstelle übertragen werden. Eine konkrete Standortbenennung durch den Anrufer unter Bezugnahme auf die Notfallplakette wird insoweit entbehrlich. Da auch im Falle der Nutzung der Notfallplaketten der Einsatz eines Telefons bzw. Smartphones erforderlich ist, lässt sich aus deren Anbringung kein Vorteil ableiten, der gegenüber der erforderlich werdenden Erfassung und Pflege der Daten überwiegt.

 

Lediglich für die Standorte im Außenbereich, insbesondere in Waldgebieten, in welchen aufgrund nur unzureichender Einwahlmöglichkeiten in das Mobilfunknetz, eine Ortung nicht bzw. nur eingeschränkt erforderlich ist, wäre die Anbringung der Notfallplaketten im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, um im diesen Fall die Möglichkeiten, den Hilfesuchenden aufzufinden, zu optimieren.

 

Die voraussichtlich entstehenden Kosten für solch eine Maßnahme können im derzeitigen Stadium noch nicht hinreichend eingeschätzt werden, da hierzu eine Betrachtung der konkreten Standorte der jeweiligen Sitzbänke im Einzelfall erforderlich wird. Während sich voraussichtlich die Kosten der Herstellung der einzelnen Schilder als relativ gering darstellen dürften, stellt der Aufwand durch ein regelmäßiges Kontrollerfordernis der Schilder sowie die Pflege der dazugehörigen Datenbank einen wesentlich höheren Kostenfaktor dar.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Abhängig von der konkreten Anzahl der zu bestückenden Sitzbänke.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4 und 5.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister