Betreff
Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Schlösschen Borghees;
hier: 1. Nachtragssatzung
Vorlage
41 - 17 0783/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt

 

1. die als Anlage 1 beigefügte 1.Nachtragssatzung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Schlösschen Borghees.

 

Sachdarstellung :

 

Ergänzung zum Abschnitt Nutzungsentgelte

 

Mit dem § 2b UStG wurde eine neue umsatzsteuerliche Regelung zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) eingeführt. Damit hat der die Bundesgesetzgeber das Umsatzsteuerrecht an die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der Europäischen Union angepasst. Nach dieser Richtlinie ist der Grundsatz der Wettbewerbsneutralität im nationalen Umsatzsteuerrecht zu beachten. Diese Maxime verlangt eine neutrale Besteuerung und damit Wettbewerbsgleichheit zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein hat von der Option für die Weiterführung des bisherigen Rechts bis zum 31.12.2022 Gebrauch gemacht. Eine Umsetzung des neuen Umsatzsteuerrechtes muss damit erst zum 01.01.2023 erfolgen.

 

Aus diesem Grund ist es erforderlich, in der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Schlösschen Borghees folgenden Passus aufzunehmen, der es ermöglicht, die Umsatzsteuer zu erheben:

 

”Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, wird zu den in der in der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Schlösschen Borghees festgesetzten Nutzungsentgelte die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetzt jeweils festgelegten Höhe hinzugerechnet.”

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.

 

 

 

 

Andrea Joosten

stellv. Betriebsleiterin