Betreff
Sportstättenentwicklungsplan (SEP) der Stadt Emmerich am Rhein;
hier: Antrag Nr. V/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
02 - 17 0790/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Thematik Sportstättenentwicklungsplan zurück zu stellen.

Mittelfristig sollte eine Konzeption zur Sicherstellung von Sportangeboten zusätzlich zu Schwimmbädern entwickelt werden, soweit dies mit kommunalen Mitteln darstellbar ist.

 

Sachdarstellung :

 

Der akute Handlungsbedarf besteht bei dem Thema Schwimmbädern. Dieses soll auch vorrangig und zeitnah behandelt werden.

 

Hinsichtlich der übrigen Sportstätten gibt es eine bewährte Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund, den Vereinen und der Stadt, die derzeit nicht geändert werden soll.

 

 

Begründung im Einzelnen:

 

1.       Die Übertragung von Sportstätten (2019) an die Vereine war eine Konsolidierungsmaßnahme, die sich inzwischen bewährt hat.

 

2.       Die Stadt Emmerich am Rhein gewährt jährlich zusätzliche Mittel über die vom Land NRW gezahlte Sportpauschale. (2023: Sportpauschale 114.575 Euro; Zuschuss an den Stadtsportbund 211.940 Euro).

 

3.       Die Nutzung von Schulsporthallen ist eine nachhaltige Nutzung von Gebäuden und dient der Ressourcenschonung im Rahmen des Klimaschutzes. Die Unterhaltungs- und Betriebskosten werden von der Stadt finanziert; eine Nutzungsgebühr wird nicht erhoben.

 

4.       Mit Blick auf die angespannte Finanzlage der Stadt Emmerich am Rhein ist eine Ausweitung des Sportstättenangebotes als freiwillige Leistung derzeit aus finanzieller Sicht nicht vorstellbar.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister