Betreff
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. E 7/8 - Wassenbergstraße -;
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
05 - 17 0811/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich Gemarkung Emmerich, Flur 7, Flurstücke 332, 680, 681, 1032, 1073, 1079, 1099, 1100, 1101, 1119, 1249, 1263, 1267 und 1276 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Zusätzlich wird ein Teilstück der Straße Am Portenhövel, Gemarkung Emmerich, Flur 7, Flurstück 1074 in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans inkludiert.

 

Das Vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung Nr. E 7/8 -Wassenbergstraße-.

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans ergibt sich aus der beigefügten Karte.

E_7_8_Geltungsbereich

 

 

Sachdarstellung :

 

Das Plangebiet befindet sich zwischen der Wassenbergstraße im Süden, der Straße Am Portenhövel im Osten, der Kurfürstenstraße im Norden sowie angrenzenden Privatgärten und dem Gelände der Stadtwerke im Westen.

 

Das Plangebiet ist rund 1,65 ha groß, derzeit noch überwiegend mit Gewerbehallen und befestigten Verkehrsflächen bebaut und dadurch fast vollständig versiegelt. Die gewerbliche Nutzung des ehemaligen Schneegansgeländes wurde vollständig aufgegeben. Die Hallen und Verkehrsflächen sollen vollständig zurückgebaut und das Areal zu einem innerstädtischen Wohnquartier umgenutzt werden. Die Umnutzung der innerstädtischen gewerblichen Brachfläche entspricht somit dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“.

 

Die Lage im Stadtgebiet ist sehr zentral. Über die Wassenbergstraße und die Dederichstraße ist das Plangebiet in fußläufiger Entfernung zum Stadtzentrum und auch zum Bahnhof gelegen.

 

Beabsichtigt ist die Entwicklung eines Quartiers, dass einen Rahmen für ein lebendiges und durchmischtes, sozial aktives und stabiles Wohnumfeld mit innerstädtisch-urbanem Charakter bietet. In dem Quartier soll eine Kindertagesstäte integriert werden.

Die Entwicklung des Quartiers soll unter Berücksichtigung diverser Nachhaltigkeitselemente in den Bereichen Nahmobilität, verbessertes Stadtklima, angepasstes Regenwassermanagement sowie bezahlbarer Wohnraum erfolgen. Es wird angestrebt, dass das Quartier damit grundsätzlich die Kriterien eines KlimaQuartiers erfüllt.

 

Die Umsetzung des Konzeptes „Stadt der kurzen Wege“ soll durch die innenstadtnahe und angemessen verdichtete Wohnbebauung erreicht werden. Aufgrund der Nähe zur Innenstadt und zum Bahnhof, bestehen optimale Voraussetzungen für die Umsetzung neuer innovativer Mobilitätskennziffern und -konzepte. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum mit überwiegend kleineren Wohneinheiten soll unter Berücksichtigung zeitgemäßer Energiestandards erreicht werden.

 

Das Quartierskonzept sieht neben der Wohnbebauung auch einen Quartierstreffpunkt, Gemeinschaftsgrünflächen sowie eine Kindertagesstätte vor. Ein weiteres wesentliches Merkmal ist die Schaffung von Dach- und Fassadenbegrünungen zur Verbesserung des Mikroklimas.

 

Die Wassenbergstraße und in Verlängerung die Netterdensche Straße bilden wichtige Sammelstraßen mit Anbindung an die Gewerbegebiete im Bereich der Weseler Straße und an die Autobahnanschlussstelle Emmerich-Ost der Autobahn A3. Aufgrund des damit verbundene höheren Verkehrsaufkommens auf der Wassenbergstraße und wegen des benachbarten Nettomarktes an der Straße Am Portenhövel, soll zu diesen beiden Straßen eine geschlossene Straßenrandbebauung entstehen. Der Wechsel zwischen drei- und viergeschossiger Bebauung sowie der Einsatz von Vor- und Rücksprüngen der Fassaden soll dennoch zu einer aufgelockerten Baustruktur führen.

 

Im Eckbereich von Wassenbergstraße und Am Portenhövel wird seitens des Projektentwicklers ein Wohnturm vorgeschlagen, welcher als Sichtmarke dient und den Eingangsbereich zum Quartier markiert. Im Erdgeschoss des Wohnturms soll ein Quartierstreffpunkt integriert werden, der für verschiedenste Veranstaltungen, aber auch für die täglichen Sozialkontakte genutzt werden kann. Die Geschossigkeit des Gebäudes ist im weiteren Verfahren noch abzustimmen.

 

Der Innenbereich des Quartiers soll mit einer Ringstraße erschlossen werden. Im Innenbereich des Quartiers soll eine dreigeschossige Bebauung dominieren. Entlang der Kurfürstenstraße sollen die Gebäude so angeordnet werden, dass die Kubaturen und Gebäudehöhen sich in die vorhandene Struktur einfügen. Des Weiteren sollen im Innenbereich die Gemeinschaftsgrünflächen angeordnet werden. Hier können unterschiedliche Angebote, wie zum Beispiel Urban Gardening, Spielbereiche, soziale Treffpunkte oder multifunktional nutzbare Bereiche, realisiert werden.

 

Für die Straßenrandbebauung an der Wassenbergstraße und Am Portenhövel sind Tiefgaragen vorgesehen, um das Quartier möglichst autoreduziert zu halten. Weitere notwendige Stellplätze sollen oberirdisch angeordnet werden. Für das Quartier soll im weiteren Verfahren ein Mobilitätskonzept erarbeitet werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter