Betreff
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung;
hier: Entwurf der Endfassung
Vorlage
04 - 17 0774/2022/1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes bis zu dem Jahrgang 2027/2028 zu.

 

Sachdarstellung :

 

Gem. § 80 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen haben Gemeinden, die Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt dabei,

 

  1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orte des gemeinsamen Lernens, Schulgrößen und Schulstandorte,

 

  1. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen,

 

  1. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Schulstandorten.

 

Aufgrund von deutlichen Veränderungen bei der Anzahl der Schülerinnen und Schülern in den verschiedenen Schulen hat die Verwaltung vorzeitig die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in Auftrag gegeben. Zusätzlich muss in Zukunft ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen berücksichtigt werden, der Auswirkungen auf den Raumbedarf der betroffenen Schulen haben wird. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird hierauf besonders eingehen.

 

Die Schulplanungskommission hat in ihrer Sitzung vom 3. November 2022 den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung einiger in der Sitzung angesprochener Punkte einstimmig angenommen.

 

Die nachfolgenden Änderungen wurden in dem Entwurf der Schulentwicklungsplanung (Anlage) eingearbeitet.

 

  • AO-SF-Quoten an der Leegmeerschule liegen unter 100 % bei Lern- und Entwicklungsstörungen (geändert, nun auch im Text korrigiert).

 

  • Der Beschluss zur Bildung kleinerer Klassen an der Leegmeerschule aufgrund des Status ”Schule des gemeinsamen Lernens” wurde von 2 auf alle Eingangsklassen geändert.

 

  • Für den Bereich Elten wurden Neubaugebiete aufgenommen.

 

  • Aufgrund des Wunsches aus der Sitzung des Schulausschusses wurde eine zusätzliche Tabelle für die Luitgardisschule unter Berücksichtigung der Zahlen 2022/23 und 2023/24 im Anhang zur Schulentwicklungsplanung aufgenommen (Seite 105)

 

In dem anliegenden Schulentwicklungsplan sind die Änderungen farblich markiert. Änderungen finden sich auf den Seiten

 

10                           Ergänzung zu den Neubaugebieten

30                           2.2.1 - Schüler*innen sowie Klassen Luitgardisschule Elten -

Ergänzungen im Text

49                           2.4 - Leegmeerschule - Änderungen im Text und Tabelle

50                           2.4.1 - Schüler*innen sowie Klassen Leegmeerschule -

Änderungen im Text

105                        Anhang - Ergänzung Text und Tabelle zur Luitgardisschule Elten.

106/107               Tabellen- und Abbildungsverzeichnis - Anpassungen

 

Die in der Schulplanungskommission angesprochene Darstellung von Seiteneinsteigern hat keine Konsequenzen für die Schulentwicklungsplanung. In der Raumplanung werden bereits pro Zug ein Mehrzweckraum, ein Raum für individuelle Angebote und zwei Differenzierungsräume berücksichtigt, in denen auch entsprechende Angebote für Seiteneinsteiger darstellbar sind.

 

Die Überarbeitung der Schulentwicklungsplanung nach dem SchulA am 24. November 2022 durch die GEBIT hat einige Tage in Anspruch genommen. Die nun anhängende überarbeitete Fassung stand der Verwaltung erst am späten Nachmittag des 6. November 2022 zur Verfügung.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans hat keine direkten finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen. Die darauf aufbauenden Ausstattungs- und Aufbauplanungen müssen nach deren Genehmigungen in die zukünftigen HH-Planungen aufgenommen werden.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister