Betreff
Entlastung für Kindertagespflegestellen bei den Energiekosten
Vorlage
04 - 17 0823/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den für das Jugendamt Emmerich am Rhein tätigen Kindertagespflegepersonen zur Abmilderung der besonderen finanziellen Belastung im Rahmen der aktuellen Energiemangellage eine Einmalzahlung in Höhe von 300,- € auszuzahlen.

 

Sachdarstellung :

 

Aufgrund des enormen Anstieges der Energiepreise wird vorgeschlagen, den Kindertagespflegepersonen in Emmerich am Rhein eine finanzielle Entlastung zu gewähren.

 

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VII). Die Kindertagespflege ist vor allem für Eltern mit Kindern unter drei Jahren attraktiv, die eine individuelle Betreuung und Förderung wünschen oder flexible Betreuungszeiten benötigen.

 

Insgesamt sind lt. Kindergartenbedarfsplanung 2022-2027 aktuell 24 Kindertagespflegepersonen für die Stadt Emmerich am Rhein tätig. Ihre Arbeit stellt eine bedeutsame Säule in der U3-Betreuung dar. Fast alle Kindertagespflegepersonen in Emmerich am Rhein bieten die Betreuung im eigenen Haushalt an, können jedoch Energie-Einsparpotenziale aufgrund der Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren kaum bis gar nicht nutzen.

 

Grundsätzlich erhalten Kindertagespflegepersonen für ihre Tätigkeit ein Entgelt pro Stunde und Kind. Dieses Entgelt setzt sich zusammen aus Kosten für den Sachaufwand und einen Betrag zur Anerkennung der Förderleistung.

 

Seit dem 01.08.2022 erhält jede Kindertagespflegeperson für jedes betreute Kind eine Sachkostenpauschale in Höhe von 1,90 €/Stunde, mit der auch Kosten für Strom und Heizung abgegolten sind. Der für die Errechnung dieses Betrags zur Grunde gelegte Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. November 2016 hat auch weiterhin Bestand und soll für die zukünftige Fortschreibung des Betrags Anwendung finden.

 

Zwar haben Kindertagespflegepersonen als selbstständig Tätige auch die Möglichkeit, über die Einkommensteuer die Energiepreispauschale (EPP) der Bundesregierung in Anspruch zu nehmen, indem sie die Vorauszahlung für die Einkommensteuer, die für das dritte Quartal zum 10.09.2022 fällig wird, um 300,- € kürzen bzw. bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend machen.

Für die besonderen finanziellen Belastungen, die den Kindertagespflegepersonen aktuell durch die Energiekrise entstehen, bedarf es jedoch eines Hilfsinstruments, das losgelöst von der o.g. Finanzierungsmethodik Anwendung findet. Aus Sicht der Verwaltung bietet es sich daher an, alle Kindertagespflegepersonen mit einer Einmalzahlung zu unterstützen. Die Höhe des Betrages orientiert sich an den durch die Bundesregierung ausgezahlten Einmalzahlungen in Höhe von 300,00 €.

 

Diese finanzielle Unterstützung bedeutet letztlich nicht nur, dass den Kindertagespflegepersonen der Stadt Emmerich am Rhein eine zielgerichtete finanzielle Unterstützung geboten wird, sondern auch, dass gesundheitlichen Gefährdungspotenzialen bei den Kindern und Kindertagespflegepersonen, die durch Energieeinsparmaßnahmen entstehen könnten, entgegengewirkt wird.

 

Für den Energiezuschuss fallen für derzeit 24 Kindertagespflegepersonen Kosten in Höhe von einmalig 7.200 € an. Die Auszahlung an die Kindertagespflegepersonen wird mit der Zahlung für Dezember 2022 ausgezahlt und somit im Haushaltsjahr 2022 wirksam. Sollte sich die Anzahl der Kindertagespflegepersonen nach Erstellung der Vorlage noch verändern, würde sich der Gesamtzuschuss entsprechend anpassen. 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Ausgabe kann im Haushaltsjahr 2022 über das Produkt 1.100.06.01.01 finanziert werden.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister