Betreff
Erhöhung des jährlichen Zuschusses für die Suchtberatungsstelle des Caritasverbandes Kleve e.V. ab dem Jahr 2023
Vorlage
04 - 17 0830/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein erhöht den jährlichen Zuschuss für die Suchtberatungsstelle des Caritasverbandes Kleve e.V. ab dem Jahr 2023 auf jährlich 14.061,- €.

 

Sachdarstellung :

 

Der Caritasverband Kleve e.V. betreibt die Suchtberatungsstelle in Emmerich am Rhein. Der Caritasverband ist ein wichtiger Kooperationspartner für die Kinder- und Jugendhilfe für das Emmericher Jugendamt. In vielen Bereichen der Jugendhilfe gibt es sehr gute und enge Kooperationen.

 

Die Suchtberatungsstelle kann auch von Jugendlichen in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der Jugendgerichtshilfe gibt es Kooperationen, wenn es den Jugendlichen durch das Amtsgericht zur Auflage gemacht wird, Beratungen in der Suchtberatungsstelle anzunehmen.

Darüber hinaus ist die Beratungsstelle auch für Eltern wichtig, die eine Suchtproblematik haben. Die Kollegen der Beratungsstelle haben dabei auch die Kinder im Blick und können wichtige Kooperationspartner sein, wenn es um Fragen des Kindeswohls geht.

 

Mit Beschluss vom 13.03.1990 wurde der Suchtberatungsstelle ein Betrag i.H.v. damals 25.000,- DM als jährlicher Zuschuss bewilligt. Der Betrag wurde seitdem nicht erhöht. Die Caritas stellt nun per Schreiben vom 23.09.22 den Antrag, den Zuschuss auf jährlich 14.061,- € zu erhöhen. Dem Antrag soll entsprochen werden.

Sachdarstellung :

 

Der Caritasverband Kleve e.V. betreibt die Suchtberatungsstelle in Emmerich am Rhein. Der Caritasverband ist ein wichtiger Kooperationspartner für die Kinder- und Jugendhilfe für das Emmericher Jugendamt. In vielen Bereichen der Jugendhilfe gibt es sehr gute und enge Kooperationen.

 

Die Suchtberatungsstelle kann auch von Jugendlichen in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der Jugendgerichtshilfe gibt es Kooperationen, wenn es den Jugendlichen durch das Amtsgericht zur Auflage gemacht wird, Beratungen in der Suchtberatungsstelle anzunehmen.

Darüber hinaus ist die Beratungsstelle auch für Eltern wichtig, die eine Suchtproblematik haben. Die Kollegen der Beratungsstelle haben dabei auch die Kinder im Blick und können wichtige Kooperationspartner sein, wenn es um Fragen des Kindeswohls geht.

 

Mit Beschluss vom 13.03.1990 wurde der Suchtberatungsstelle ein Betrag i.H.v. damals 25.000,- DM als jährlicher Zuschuss bewilligt. Der Betrag wurde seitdem nicht erhöht. Die Caritas stellt nun per Schreiben vom 23.09.22 den Antrag, den Zuschuss auf jährlich 14.061,- € zu erhöhen. Dem Antrag soll entsprochen werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Ausgaben werden durch das Budget 401 / Produkt 1.100.06.03.03 gedeckt.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister