Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom 16.12.1999;
hier: 14. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 17 0847/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die 14. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom 16.12.1999 (Anlage 1), sowie die Benutzungsordnung der Sperr-gutannahmestelle (Anlage 2).

 

Sachdarstellung :

 

Neukalkulation der Abfallentsorgungsgebühr für 2023

 

Für 2019 und 2020 wurde auf eine Gebührenanpassung in Hinblick auf die erneute Ausschreibung für 2021 verzichtet. Darüber hinaus stand fest, dass durch die neue Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen eine Veränderung in der Kostenbeteiligung, insbesondere im Bereich Papier, Pappe und Kartonage, vorgenommen wird.

Durch die Gebührenanpassung im Jahr 2021 wurde ein positiver Jahresabschluss in Höhe von 323 T€ erzielt. Hierdurch wurde die negative Gebührenausgleichsrücklage aus dem Jahr 2020 in Höhe von -301 T€ vollständig ausgeglichen. Im Jahr 2022 wurde keine Gebührenanpassung vorgenommen, der Jahresabschluss 2022 schließt voraussichtlich mit einem positiven Ergebnis von 326 T€ ab.

Dem positiven Jahresergebnis 2022 stehen ein erhöhtes Unternehmerentgelt (Schönmackers GmbH) sowie höhere Abfallentsorgungskosten (KKA GmbH) gegenüber.

Durch anteiligen Einsatz der Gebührenausgleichsrücklage können diese Erhöhungen kom-pensiert werden, sowie in Summe eine Gebührensenkung empfohlen werden.

 

Die Kalkulation der Gebühr gliedert sich in folgende Teilbetrachtungen:

 

   I.             Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss für 2022

  II.            Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühr für 2023

 

 

   I.            Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss 2022

 

Das Jahresergebnis 2022 ergibt sich aus einer Hochrechnung der bekannten.

Daten bis Oktober 2022 sowie der Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2021.

 

 II.            Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühr für 2023

 

Die Kostenansätze für die Kalkulation wurden auf der Grundlage des Erfolgsplans für 2022 und Hochrechnungen für 2023 festgelegt.

 

 

1.) Erfolgsplan

 

Erfolgsplan

 

1

2

3

 

Abfallentsorgung

Jahresab-

schluss

2021

Wirt-schafts-

plan

2022

Voraussichtl.

Jahresab-

schluss

2022

Kalkulation

2023

 

70 50 00

 

 

 

 

T€

T€

T€

T€

 

 

 

 

 

 

 

1. Umsatzerlöse

2.897

2.835

2.675

2.928

E1

2. Sonstige betriebl. Erträge

127

180

129

135

 

    Gesamtleistung

3.024

3.015

2.804

3.063

 

3. Hilfs- und Betriebsstoffe

25

34

23

29

E2

4. Fremdleistungen

2.024

2.132

2.125

2.294

E3

    Materialaufwand gesamt.

2.049

2.166

2.148

2.323

 

    Rohergebnis

975

849

656

740

 

5. Personalaufwand

533

692

540

614

E4

6. Abschreibungen

19

21

19

26

E5

7. sonst. Aufwendungen:

41

47

47

60

E6

     Betriebliches Rohergebnis

382

89

50

40

 

8. Zinsen

7

0

0

0

 

9. Steuern

0

0

0

0

 

10. Umlage Verwaltung

64

70

84

80

E7

      Jahresergebnis

311

19

-34

-40

 

      KAG-Abschluss

323

51

326

-54

E8

Stand Rücklage nach KAG

22

6

347

177

E9

 

 

Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:

 

E 1          Die Erlöse im Bereich der Abfallentsorgung setzen sich zusammen aus

der Personengrundgebühr (EW/EWG)                                                                                 1.370.263 €

der Gewichtsgebühr für die anfallende Restmüllmenge    880.103 €

die Behältergrundgebühr für die Biotonne                                            185.664 €

die Gewichtsgebühr für die angefallene Bioabfallmenge                 205.632 €

 

Erstattungen des Betriebszweiges Park- und Grünanlagen von

2,50 € pro Biotonne für Laub von städtischen Bäumen                       14.000 €

Erstattungen des Bereiches Verwaltung für den Anteil des

Eigenverbrauch an den Abfallbehältern der Annahmestelle

städtischen Allgemeinanteil vom Bereich Bauhof und Verrechnungen aus

den Bereichen Friedhof und Grünflächen                                                  2.000 €

den sonstigen Erlösen aus dem Verkauf von Restmüllsäcken, der gebührenpflichtigen Annahme von Restabfällen und Papier und der Grünschnittannahme, sowie der Kostenerstattung vom Dualen System Deutschland für Abfallberatung. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:

 

Grünschnittannahme                                                                              21.186 €

Restmüllannahme (Säcke) und Papier                                                    61.224 €

Abfallberatung DSD, Kostenbeteiligung PPK u.a.                                  131.937 €

Gesamt                                                                                                214.347 €

 

E 2       Ausgaben für Schutzkleidung, den Kauf von Restmüllsäcken und Materialien für die Papierkorbentleerung

 

E 3       Unter Fremdleistung fallen

a) die Unternehmerentgelte                                                                1.000.000 €

b) die Abfallentsorgungskosten                                                                       1.160.000 €

c) sonstige Fremdleistungen                                                                 134.000 €

 

E 4          Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter der KBE die Aufgaben für den Bereich der Abfallentsorgung erfüllen. Es sind auch die Personalkosten für die Papierkorbentleerung enthalten.

 

E 5          Abschreibung für das Fahrzeug der Papierkorbentleerung (K1), den Bürocontainer und die Waage an der Sperrgutannahmestelle

 

E 6          Kosten, die durch die Erstattung durch die kostenrechnende Einrichtung Abfall u.a. für die Verwaltungskosten der Stadtkasse und des Steueramtes entstehen und Treibstoff- und Reparaturkosten für den K1.

 

E 7          Anteil der Verwaltungskosten wie z.B. Miete, Gebäudeabschreibungen, Anwalts- und Gutachterkosten und Anteil an den Personalkosten der allgemeinen Verwaltung wie z.B. Kontierung, Buchungen und Personalbetreuung.

 

E 8          Der Jahresabschluss nach KAG weicht vom dem der Finanzbuchhaltung ab, da gem. KAG anstelle der Abschreibung und Verzinsung kalkulatorische Kosten anzusetzen sind. Auch die Verwaltungsumlage wird für die Kalkulationen nach KAG mit den entsprechenden Abschreibungen und Verzinsungen nach KAG berechnet und ist daher höher als die im Erfolgsplan.

 

E 9          Aktueller Stand der Gebührenausgleichsrücklage

 

 

2.) Gebührenermittlung

 

Die Abfallgebühr setzt sich beim Restabfall aus einer Personengrundgebühr (nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen) und der Gewichtsgebühr (nach den entsorgten Abfallmengen in Kilogramm) zusammen. Für den Bioabfall tritt anstelle der Personengrundgebühr die Grundgebühr für die auf dem Grundstück vorhandenen Gefäße ein.

 

Restabfall (Graue Tonne):

 

Personengrundgebühr:

 

Die im Mittel für 2023 zu erwartenden Personen / EWG - Zahlen

betragen im Altpapierbereich ca.                                                                            42.834 EW/EWG.

Bei Unternehmerentgeltkosten in Höhe von ca.                                                    85.902 €

ergibt sich eine Personengrundgebühr für den

Altpapierbereich von                                                                                                           2,01 €

 

Bei zu erwartenden Personen/EWG-Zahlen im Grauen System von 43.409 EW/EWG

und mengenunabhängigen Kosten in Höhe

von ca.                                                                                                                                               1.284.360 €

ergibt sich eine Personengrundgebühr für den

Restabfall in Höhe von                                                                                                 29,59 €

 

Personengrundgebühr gesamt:                                                                                   31,60 €

 

Gewichtsgebühr Restabfall (Graue Tonne):

 

Die für 2023 erwartete Restabfallmenge beläuft sich auf ca.                       4.624.710 kg

Die mengenanhängigen Kosten, die über die Gewichtsgebühr für den

Restabfall abgerechnet werden sollen, betragen                                                880.103 €

 

Somit ergibt sich die Berechnung der Gewichtsgebühr wie folgt:

                880.103:4.624.710 kg =                                                                               0,19 €/kg

 

Bioabfall (Braune Tonne):

 

Behältergrundgebühr:

 

Die im Mittel für 2023 zu erwartenden Bioabfallbehälter

belaufen sich auf                                                                                              5.850 Biobehälter

Bei Unternehmerentgelten in Höhe von ca.                                                             200.289 €

ergibt sich eine Behältergrundgebühr für den Bioabfall von                            34,24 €

abzüglich des Zuschusses aus der Grünfläche in Höhe von                                        2,50

                                                                                                                          31,74 €


Gewichtsgebühr Bioabfall (Braune Tonne):

 

Die für 2023 erwartete Bioabfallmenge beläuft sich auf ca.                        1.720.815 kg

Die mengenabhängigen Kosten, die über die Gewichtsgebühr

für den Bioabfall abgerechnet werde sollen, betragen                                   223.705 €

 

Es ergibt sich dadurch folgende Berechnung für die Gewichtsgebühr für Bioabfall:

            223.705 : 1.720.815 kg =                                                                     0,13 €/kg

 

Gebühren für Zusatz und rein gewerblich genutzte Vollgefäße:

 

Für zusätzlich zur Verfügung gestellten Gefäßraum und die Bereitstellung von gewerblich genutzten Behältern, wo betriebsbedingt das Verhältnis von Restmüll zu den Wertstoffen erheblich voneinander abweicht, wird auf Grundlage der ermittelten Personengrundgebühren (6 Personen pro Behälter) folgende Behältergebühr neben der Gewichtsgebühr erhoben:

 

Restmüll auf der Basis 14-tägiger Abfuhr:

240 l Gefäß                                                          177,54 €

1.100 l Gefäß                                                      813,73 €

 

Altpapier (keine zusätzliche Gewichtsgebühr), generell 4 wöchentliche Abfuhr:

240 l Gefäß                                                           12,06 €

1.100 l Gefäß                                                        55,28 €

 

Bei einem Restmüllturnus abweichend vom 14-tägigem Rhythmus wöchentlich bzw. vierwöchentlich (nur bei den 1,1 cbm Größen möglich) verdoppelt sich bzw. halbiert sich der o.a. Gebührensatz.

 

Auswirkungen:

 

Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Gebührenveränderung wie folgt dar:

 

                                                                                   2022                2023

Restabfälle und Papier:

a) Personengrundgebühr                                       32,40 €            31,60 €

 

b) Gewichtsgebühr in kg                                         0,21 €              0,19 €

 

c) Behältergebühr für Voll- und Zusatzgefäße

     240 l, 14-tägig im Grauen System                  179,40 €         177,54 €

  1.100 l, 14-tägig im Grauen System                              822,25 €         813,73 €

  1.100 l, wöchentlich im Grauen System           1.644,50 €      1.627,45 €

  1.100 l, 4-wöchentlich im Grauen System           411,13 €         406,86 €

 

d) Behältergrundgebühr für Voll- und Zusatzgefäße im Altpapierbereich in der Größe

240 l, 4-wöchentliche Abfuhr                                    15,00 €           12,06 €

                     1.100 l, 4-wöchentliche Abfuhr            68,75 €           55,28 €

 

Bioabfälle:

Die Gebühren für die Entsorgung und Bereitstellung der 240 Liter Gefäße für Grün- und Gartenabfälle werden nach folgenden Sätzen als Jahresgebühr erhoben:

a) Behältergrundgebühr je Gefäß                                     33,20 €          34,24 €

     Abschlag                                                             2,50 €            2,50 €

     Summe                                                             30,70 €          31,74 €

 

b) Gewichtsgebühr in kg                                         0,13 €            0,13 €

 

Musterberechnung für einen 4-Personenhaushalt:

 

bisher:

für Restabfall und Papier:

            4 x Personengrundgebühr von 32,40 €        =          129,60 €

            4 x Gewichtsabschlag für 99 kg á 0,21 €      =            83,16 €

                                                                                   =          212,76 €

für Bioabfall:

            1 x Behältergrundgebühr von 33,20 € abzüglich 2,50 €       =          30,70 €

            Gewichtsabschlag für 311 kg á 0,13 €                                 =          40,43 €

                                                                                                           =          71,13 €

Gesamt:                                                                                                        283,89 €

 

Ab 2023:

für Restabfall und Papier:

            4 x Personengrundgebühr von 31,60 €        =          126,40 €

          4 x Gewichtsabschlag für 99 kg á 0,19 €      =            75,24 €

                                                                                   =          201,64 €

für Bioabfall:

            1 x Behältergrundgebühr von 34,24 € abzüglich 2,50 €       =          31,74 €

            Gewichtsabschlag für 311 kg á 0,13 €                                 =          40,43 €

                                                                                                          =          72,17 €

            Gesamt:                                                                                            273,81 €

 

Das bedeutet eine durchschnittliche Kostensenkung in Höhe von 3,7 %.

 

 

Änderung des § 5 der Abfallgebührensatzung

 

Die neuen Gebührensätze machen eine Änderung der städtischen Gebührensatzung zur Abfallentsorgung erforderlich. Die 14. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

 

Änderung der Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle

 

Die für 2023 ermittelte Restabfallgewichtsgebühr macht eine Änderung der Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle erforderlich. Die geänderte Benutzungsordnung ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr vorgesehen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Jochem Vervoorst

Betriebsleiter