hier: 14. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die 14. Nachtragssatzung
zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom
16.12.1999 (Anlage 1), sowie die Benutzungsordnung der Sperr-gutannahmestelle
(Anlage 2).
Sachdarstellung :
Neukalkulation der
Abfallentsorgungsgebühr für 2023
Für 2019 und 2020 wurde auf eine Gebührenanpassung in Hinblick auf die erneute Ausschreibung für 2021 verzichtet. Darüber hinaus stand fest, dass durch die neue Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen eine Veränderung in der Kostenbeteiligung, insbesondere im Bereich Papier, Pappe und Kartonage, vorgenommen wird.
Durch die Gebührenanpassung im Jahr 2021 wurde ein positiver Jahresabschluss in Höhe von 323 T€ erzielt. Hierdurch wurde die negative Gebührenausgleichsrücklage aus dem Jahr 2020 in Höhe von -301 T€ vollständig ausgeglichen. Im Jahr 2022 wurde keine Gebührenanpassung vorgenommen, der Jahresabschluss 2022 schließt voraussichtlich mit einem positiven Ergebnis von 326 T€ ab.
Dem positiven Jahresergebnis 2022 stehen ein erhöhtes Unternehmerentgelt (Schönmackers GmbH) sowie höhere Abfallentsorgungskosten (KKA GmbH) gegenüber.
Durch anteiligen Einsatz der Gebührenausgleichsrücklage können diese Erhöhungen kom-pensiert werden, sowie in Summe eine Gebührensenkung empfohlen werden.
Die Kalkulation der Gebühr gliedert sich in folgende Teilbetrachtungen:
I. Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss für 2022
II. Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühr für 2023
I.
Kalkulierte
Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss 2022
Das Jahresergebnis 2022 ergibt sich aus einer Hochrechnung der bekannten.
Daten bis Oktober 2022 sowie der Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2021.
II.
Kalkulation
der Abfallentsorgungsgebühr für 2023
Die Kostenansätze für die Kalkulation wurden auf der Grundlage des Erfolgsplans für 2022 und Hochrechnungen für 2023 festgelegt.
1.) Erfolgsplan
Erfolgsplan |
|
1 |
2 |
3 |
|
Abfallentsorgung |
Jahresab- schluss 2021 |
Wirt-schafts- plan 2022 |
Voraussichtl. Jahresab- schluss 2022 |
Kalkulation 2023 |
|
70 50 00 |
|
||||
|
|
||||
|
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
|
|
|
|
|
|
|
1. Umsatzerlöse |
2.897 |
2.835 |
2.675 |
2.928 |
E1 |
2. Sonstige betriebl. Erträge |
127 |
180 |
129 |
135 |
|
Gesamtleistung |
3.024 |
3.015 |
2.804 |
3.063 |
|
3. Hilfs- und Betriebsstoffe |
25 |
34 |
23 |
29 |
E2 |
4. Fremdleistungen |
2.024 |
2.132 |
2.125 |
2.294 |
E3 |
Materialaufwand gesamt. |
2.049 |
2.166 |
2.148 |
2.323 |
|
Rohergebnis |
975 |
849 |
656 |
740 |
|
5. Personalaufwand |
533 |
692 |
540 |
614 |
E4 |
6. Abschreibungen |
19 |
21 |
19 |
26 |
E5 |
7. sonst. Aufwendungen: |
41 |
47 |
47 |
60 |
E6 |
Betriebliches Rohergebnis |
382 |
89 |
50 |
40 |
|
8. Zinsen |
7 |
0 |
0 |
0 |
|
9. Steuern |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
10. Umlage Verwaltung |
64 |
70 |
84 |
80 |
E7 |
Jahresergebnis |
311 |
19 |
-34 |
-40 |
|
KAG-Abschluss |
323 |
51 |
326 |
-54 |
E8 |
Stand Rücklage nach
KAG |
22 |
6 |
347 |
177 |
E9 |
Erläuterungen
zum obigen Erfolgsplan:
E 1 Die Erlöse im Bereich
der Abfallentsorgung setzen sich zusammen aus
der Personengrundgebühr (EW/EWG) 1.370.263
€
der Gewichtsgebühr für die
anfallende Restmüllmenge 880.103 €
die Behältergrundgebühr für
die Biotonne 185.664 €
die Gewichtsgebühr für die
angefallene Bioabfallmenge 205.632 €
Erstattungen des
Betriebszweiges Park- und Grünanlagen von
2,50 € pro Biotonne für Laub von städtischen
Bäumen 14.000 €
Erstattungen des Bereiches Verwaltung für den Anteil des
Eigenverbrauch an den Abfallbehältern der Annahmestelle
städtischen Allgemeinanteil vom Bereich Bauhof und Verrechnungen aus
den Bereichen Friedhof und Grünflächen
2.000 €
den sonstigen Erlösen aus
dem Verkauf von Restmüllsäcken, der gebührenpflichtigen Annahme von
Restabfällen und Papier und der Grünschnittannahme, sowie der Kostenerstattung
vom Dualen System Deutschland für Abfallberatung. Dieser Wert setzt sich wie
folgt zusammen:
Grünschnittannahme 21.186 €
Restmüllannahme (Säcke) und
Papier 61.224 €
Abfallberatung DSD, Kostenbeteiligung PPK u.a. 131.937 €
Gesamt 214.347 €
E 2 Ausgaben für Schutzkleidung, den Kauf von Restmüllsäcken und Materialien
für die Papierkorbentleerung
E 3 Unter Fremdleistung fallen
a) die
Unternehmerentgelte 1.000.000
€
b) die
Abfallentsorgungskosten 1.160.000
€
c) sonstige
Fremdleistungen 134.000 €
E 4 Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter der KBE die
Aufgaben für den Bereich der Abfallentsorgung erfüllen. Es sind auch die
Personalkosten für die Papierkorbentleerung enthalten.
E 5 Abschreibung für das Fahrzeug der
Papierkorbentleerung (K1), den Bürocontainer und die Waage an der Sperrgutannahmestelle
E 6 Kosten, die durch die Erstattung durch die kostenrechnende
Einrichtung Abfall u.a. für die Verwaltungskosten der Stadtkasse und des
Steueramtes entstehen und Treibstoff- und Reparaturkosten für den K1.
E 7 Anteil der Verwaltungskosten wie z.B. Miete,
Gebäudeabschreibungen, Anwalts- und Gutachterkosten und Anteil an den
Personalkosten der allgemeinen Verwaltung wie z.B. Kontierung, Buchungen und
Personalbetreuung.
E 8 Der Jahresabschluss nach KAG weicht vom dem der Finanzbuchhaltung
ab, da gem. KAG anstelle der Abschreibung und Verzinsung kalkulatorische Kosten
anzusetzen sind. Auch die Verwaltungsumlage wird für die Kalkulationen nach KAG
mit den entsprechenden Abschreibungen und Verzinsungen nach KAG berechnet und ist
daher höher als die im Erfolgsplan.
E 9 Aktueller Stand der Gebührenausgleichsrücklage
2.) Gebührenermittlung
Die Abfallgebühr setzt sich beim Restabfall aus einer
Personengrundgebühr (nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten
Personen) und der Gewichtsgebühr (nach den entsorgten Abfallmengen in
Kilogramm) zusammen. Für den Bioabfall tritt anstelle der Personengrundgebühr
die Grundgebühr für die auf dem Grundstück vorhandenen Gefäße ein.
Restabfall (Graue Tonne):
Personengrundgebühr:
Die im Mittel für
2023 zu erwartenden Personen / EWG - Zahlen
betragen im
Altpapierbereich ca. 42.834
EW/EWG.
Bei
Unternehmerentgeltkosten in Höhe von ca. 85.902 €
ergibt sich eine
Personengrundgebühr für den
Altpapierbereich
von 2,01
€
Bei zu erwartenden
Personen/EWG-Zahlen im Grauen System von 43.409 EW/EWG
und
mengenunabhängigen Kosten in Höhe
von ca. 1.284.360
€
ergibt sich eine Personengrundgebühr für den
Restabfall in Höhe von 29,59
€
Personengrundgebühr gesamt: 31,60 €
Gewichtsgebühr Restabfall (Graue Tonne):
Die für 2023 erwartete Restabfallmenge beläuft sich auf ca. 4.624.710 kg
Die mengenanhängigen Kosten, die über die Gewichtsgebühr für den
Restabfall abgerechnet werden sollen, betragen 880.103 €
Somit ergibt sich die Berechnung der Gewichtsgebühr wie folgt:
880.103:4.624.710
kg = 0,19
€/kg
Bioabfall (Braune Tonne):
Behältergrundgebühr:
Die im Mittel für 2023 zu erwartenden
Bioabfallbehälter
belaufen sich auf 5.850 Biobehälter
Bei Unternehmerentgelten in Höhe von ca. 200.289
€
ergibt sich eine Behältergrundgebühr für den
Bioabfall von 34,24 €
abzüglich des Zuschusses aus der Grünfläche in
Höhe von 2,50 €
31,74 €
Gewichtsgebühr Bioabfall (Braune Tonne):
Die für 2023 erwartete Bioabfallmenge beläuft
sich auf ca. 1.720.815
kg
Die mengenabhängigen Kosten, die über die
Gewichtsgebühr
für den Bioabfall abgerechnet werde sollen,
betragen 223.705 €
Es ergibt sich dadurch folgende Berechnung für
die Gewichtsgebühr für Bioabfall:
223.705 : 1.720.815 kg = 0,13 €/kg
Gebühren für Zusatz und
rein gewerblich genutzte Vollgefäße:
Für zusätzlich zur
Verfügung gestellten Gefäßraum und die Bereitstellung von gewerblich genutzten
Behältern, wo betriebsbedingt das Verhältnis von Restmüll zu den Wertstoffen
erheblich voneinander abweicht, wird auf Grundlage der ermittelten
Personengrundgebühren (6 Personen pro Behälter) folgende Behältergebühr neben
der Gewichtsgebühr erhoben:
Restmüll auf der Basis 14-tägiger Abfuhr:
240 l Gefäß 177,54 €
1.100 l Gefäß 813,73 €
Altpapier (keine zusätzliche Gewichtsgebühr),
generell 4 wöchentliche Abfuhr:
240 l Gefäß 12,06 €
1.100 l Gefäß 55,28 €
Bei einem Restmüllturnus
abweichend vom 14-tägigem Rhythmus wöchentlich bzw. vierwöchentlich (nur bei
den 1,1 cbm Größen möglich) verdoppelt sich bzw. halbiert sich der o.a.
Gebührensatz.
Auswirkungen:
Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich die
Gebührenveränderung wie folgt dar:
2022 2023
Restabfälle und Papier:
a) Personengrundgebühr
32,40 € 31,60 €
b) Gewichtsgebühr in kg 0,21 € 0,19 €
c) Behältergebühr für Voll- und Zusatzgefäße
240
l, 14-tägig im Grauen System 179,40 € 177,54 €
1.100
l, 14-tägig im Grauen System 822,25 € 813,73 €
1.100
l, wöchentlich im Grauen System
1.644,50 € 1.627,45 €
1.100
l, 4-wöchentlich im Grauen System
411,13 € 406,86 €
d) Behältergrundgebühr für Voll- und
Zusatzgefäße im Altpapierbereich in der Größe
240 l, 4-wöchentliche Abfuhr 15,00 € 12,06 €
1.100 l, 4-wöchentliche Abfuhr 68,75 € 55,28 €
Bioabfälle:
Die Gebühren für die
Entsorgung und Bereitstellung der 240 Liter Gefäße für Grün- und Gartenabfälle
werden nach folgenden Sätzen als Jahresgebühr erhoben:
a) Behältergrundgebühr je Gefäß 33,20 € 34,24 €
Abschlag 2,50 € 2,50 €
Summe 30,70 € 31,74 €
b) Gewichtsgebühr in kg 0,13 € 0,13 €
Musterberechnung für einen
4-Personenhaushalt:
bisher:
für Restabfall und Papier:
4
x Personengrundgebühr von 32,40 € = 129,60 €
4
x Gewichtsabschlag für 99 kg á
0,21 € = 83,16 €
= 212,76 €
für Bioabfall:
1
x Behältergrundgebühr von 33,20 € abzüglich 2,50 € = 30,70 €
Gewichtsabschlag
für 311 kg á 0,13 € = 40,43 €
= 71,13 €
Gesamt: 283,89
€
Ab 2023:
für Restabfall und Papier:
4
x Personengrundgebühr von 31,60 € = 126,40 €
4 x
Gewichtsabschlag für 99 kg á
0,19 € = 75,24 €
= 201,64 €
für Bioabfall:
1
x Behältergrundgebühr von 34,24 € abzüglich 2,50 € = 31,74 €
Gewichtsabschlag
für 311 kg á 0,13 € = 40,43 €
= 72,17 €
Gesamt: 273,81
€
Das bedeutet eine
durchschnittliche Kostensenkung in Höhe von 3,7 %.
Änderung des § 5 der Abfallgebührensatzung
Die neuen Gebührensätze
machen eine Änderung der städtischen Gebührensatzung zur Abfallentsorgung
erforderlich. Die 14. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung
der Stadt Emmerich am Rhein ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Änderung der Benutzungsordnung
der Sperrgutannahmestelle
Die für 2023
ermittelte Restabfallgewichtsgebühr macht eine Änderung der Benutzungsordnung
der Sperrgutannahmestelle erforderlich. Die geänderte Benutzungsordnung ist
dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Jochem Vervoorst
Betriebsleiter