Betreff
Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 11.12.3013;
hier: 6. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 17 0849/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die 6. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebühren (Anlage 1).

 

Sachdarstellung :

 

Gebührenkalkulation 2023 zur Friedhofsgebührensatzung

 

A) Einleitung

B) Gebühren für die Grabbereitung und die Grabpflege

C) Kalkulation der Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes

D) Benutzungsgebühr der Aufbahrungsräume und Friedhofskapellen

E) Sonstige Gebühren

 

 

A) Einleitung

 

Nach positiven Abschlüssen in den Jahren 2015 und 2016 wurde für das Jahr 2017 eine Gebührensenkung vorgenommen.

Das Jahr 2017 schloss daraufhin wegen rückläufiger Fallzahlen mit einem höheren Defizit als erwartet ab. Dieser Trend setzte sich auch für 2018 fort. Trotz einer Gebührenanpassung für 2019 wies die Gebührenausgleichsrücklage Ende des Jahres 2019 ein Defizit von knapp 136 T€ auf. Auch für das 2020 wurden die Gebühren angepasst. Es wurde auf kostendeckende Gebühren verzichtet, der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat nur eine Erhöhung von 8,5 % beschlossen. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass das negative Jahresergebnis der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12.2019, sowie das voraussichtliche Defizit, dass im Jahr 2020 entstehen wird, aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Stadt Emmerich am Rhein ausgeglichen wird.

Um der fortlaufenden Reduzierung der Reihen- und auch Wahlgrabstätten auf dem neuen Friedhofsteil Rechnung zu tragen, wurde der ”grünpolitische Wert” der in Form eines Zuschusses aus dem allgemeinen Haushalt gewährt wird, um 15.000 Euro auf 75.000 Euro angehoben.

Die für 2021 kalkulierten Gebühren hatten in Kombination mit den Fördermitteln für den Ehrenfriedhof zu einem ausgeglichenen Gebührenhaushalt geführt. Da im Jahr 2022 Fördermittel in dieser Höhe nicht zu erwarten waren, mussten die Gebühren für einen ausgeglichenen Haushalt angepasst werden.

Auch im Jahr 2023 müssen die Gebühren angepasst werden. Dies betrifft vornehmlich die Nutzungsrechtsgebühren. Wurden im Jahr 2021 noch 260 Gräber bereitet, so wird die Zahl 2022 voraussichtlich bei ca. 240 liegen. Im Jahr 2021 wurden für 251 Nutzungsrechte Gebühren vereinnahmt. Diese Zahl hat wird sich im Jahr 2022 auf ca. 150 verringern. Die Erlöse aus den Gebühren sinken entsprechend. Zudem ist die Gebührenausgleichsrücklage aufgezehrt.

 

 

B) Gebühren für die Grabbereitung und die Grabpflege

 

Grabbereitung

Die Personalkosten, die durch den Zeitaufwand für das Öffnen und Schließen der Grabstätte und den Vorläufer bei der Bestattung entstehen, können der Kostenstelle direkt zugeordnet werden. Auch die Erstellung der Streifenfundamente für die Grabsteine, sowie die Bepflanzung der neuen Grabanlagen werden direkt der Grabbereitung zugerechnet. Die darüber hinaus noch zu berücksichtigenden sonstigen Aufwendungen und die Verwaltungsumlage werden im gleichen Verhältnis den einzelnen Kostenstellen zugeordnet, wie die Arbeitsstunden. Die kalkulatorische Abschreibung, sowie die Verzinsung werden nach Anzahl der Grabstätten umgelegt. Um die Gebührenfestlegung übersichtlicher zu gestalten, wurde auch bei Abweichungen für Sargbestattungen und für Urnenbestattungen jeweils der gleiche Betrag festgelegt. Für die Grabbereitung wurden folgende Gebühren berechnet, die teils sinken:

 

                                                                               Bisher                                   ab 2023

 

Kindergrab                                                        169,00 €                              169,00 €

Familiengrab, Sarg                                          866,00 €                              859,33 €

Urnenwahlgrab                                520,00 €                              516,00 €

Pflegearmes Wahlgrab, Sarg       866,00 €                              859,33 €

Gemeinschaftsgrabanlage

- Sargbestattung                                             866,00 €                              859,33 €

- Urnenbestattung                                         520,00 €                              516,00 €

Aschestreufeld                                346,00 €                              344,00 €

 

 

Grabpflege

Die Personalkosten, die durch die Pflegearbeiten wie z.B. Rasenmähen, Kantenschneiden, Heckenschnitte, Jäten, Wässern usw. entstehen wurden anhand der Flächen der Grabanlagen berechnet. Die Pflegekosten werden für einen Zeitraum von 25 Jahren entrichtet. Die Gebühren verändern sich nur geringfügig:

 

                                                                               Bisher                                   ab 2023

 

Pflegearmes Wahlgrab                  2.187,50 €                          2.187,50 €

Gemeinschaftsgrabanlage

- Sargbestattung                                             2.100,00 €                          2.100,00 €

- Urnenbestattung                                         1.312,00 €                          1.312,50 €

Aschestreufeld                                   437,00 €                              437,50 €

 

 

C) Kalkulation der Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes

 

Derzeit ist nicht abzusehen, wie sich die Anzahl der Bestattungen auf die unterschiedlichen Bestattungsarten zukünftig verteilen wird. Ausgehend von den Bestattungszahlen der letzten 4 Jahre und den Zahlen im laufenden Jahr wurde die Anzahl an Bestattungen hochgerechnet. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen wird davon ausgegangen, dass sich die Bestattungs-zahlen in den Bereichen der Urnenbeisetzungen zu Lasten der Familiengräber erhöhen wer-den.

 

Somit ergeben sich folgende Gebühren für den Erwerb eines Nutzungsrechtes:

               

Nutzungszeit                   bisher                   ab 2023

Kindergrab                                         20 Jahre                              434,00 €               434,00 €

Familiengrab                                     25 Jahre                              1.875,00 €           2.300,00 €

Urnenwahlgrab                25 Jahre                              1.275,00 €           1.450,00 €

Pflegearmes Wahlgrab 25 Jahre                              1.625,00 €           1.950,00 €

Gemeinschaftsgrabanlage

- Sargbestattung                             25 Jahre                              1.600,00 €           1.911,00 €

- Urnenbestattung                         25 Jahre                              1.384,00 €           1.608,00 €

Aschestreufeld                 25 Jahre                              1.143,00 €           1.271,00 €

 

Eine Zusammenstellung aller anfallenden Gebühren im Vergleich zur bisherigen Regelung befindet sich in der Anlage 2.

 

 

D) Benutzungsgebühr der Friedhofskapellen und des Aufbahrungsräume

 

Die Kosten für den Betrieb, die Reinigung, die Pflege und die Instandhaltung der Kapellen und der Aufbahrungszellen werden kalkulatorisch über die Nutzfläche verteilt. Die Nutzungsgebühr für die Friedhofskapelle muss von 241,00 € auf 262,00 € und die Nutzungsgebühr für die Aufbahrungszelle muss von 91,00 € auf 143,00 € erhöht werden.

 

 

E. Sonstige Benutzungsgebühren und Satzungsrelevante Änderungen

 

Die Gebühren für eine Umbettung und Ausgrabung entsprechen dem tatsächlichen Aufwand und der damit verbundenen erheblichen Erschwernis und werden daher nicht verändert:

 

bisher                                 ab 2023

Umbettung auf demselben Friedhof

Einschließlich Anfertigung eines

neuen Grabes

Verstorbene bis 12 Jahre                                             0.175,00 €                          0.175,00 €

Verstorbene über 12 Jahre                                         1.180,00 €                          1.180,00 €

Urnen                                                                                 0.590,00 €                          0.590,00 €

 

 

Ausgrabungen ohne Wiederbeisetzung

Verstorbene bis 12 Jahre                                             100,00 €                              100,00 €

Verstorbene über 12 Jahre                                         390,00 €                              390,00 €

Urnen                                                                                 300,00 €                              300,00 €

 

Die Gebühr für das Abräumen von Grabstellen bleibt für Sarggrabstellen bei 250,00 Euro und für Urnengrabstellen bei 180,00 Euro.

Bei der Rückgabe einer Grabstelle (ohne Pflegekostenanteil) vor Ablauf der Ruhezeit bleibt die Jahresgebühr bei 120,00 Euro.

Auch die Gebühren für Bestattungen freitagnachmittags und samstags (250,00 €), die Ausstellung der Berechtigungsscheine und für Grabsteingenehmigungen bleiben unverändert.

 

Fazit:     Durch die Gebührenanpassung liegen die Gebührensätze durchschnittlich 7,38 % höher als im Vorjahr.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr vorgesehen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Jochem Vervoorst

Betriebsleiter