Betreff
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuern der Stadt Emmerich am Rhein;
hier: Beschluss der Hebesatzsatzung; Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B
Vorlage
02 - 17 0856/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die anliegende Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Emmerich am Rhein, entsprechend der Anhebung der fiktiven Hebesätze durch das Land NRW.

 

Sachdarstellung :

 

Die Steuersätze werden gemäß § 78 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) grundsätzlich durch die Haushaltssatzung festgesetzt.

 

Am 18.10.2022 wurde mit der Vorlage Nr. 02-17 0761/2022 über die Änderung des GFG 2023 und den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen auf die Grundsteuer A und B informiert. Im Haushaltsentwurf wurden die vom Land NRW geänderten fiktiven Hebesätze der Grundsteuer A entsprechend von 250 v.H. auf 254 v. H. und der Grundsteuer B von 479 v.H. auf 493 v.H. angepasst.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Umsetzung des Beschlusses führt ab 2023 zu einer jährlichen Ertragsverbesserung von rd. 170 TEURO.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister