hier: Beschluss der Hebesatzsatzung; Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die anliegende Satzung
über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt
Emmerich am Rhein, entsprechend der Anhebung der fiktiven Hebesätze durch das
Land NRW.
Sachdarstellung :
Die Steuersätze werden gemäß § 78 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) grundsätzlich durch die Haushaltssatzung festgesetzt.
Am 18.10.2022 wurde mit der Vorlage Nr. 02-17 0761/2022 über die Änderung des GFG 2023 und den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen auf die Grundsteuer A und B informiert. Im Haushaltsentwurf wurden die vom Land NRW geänderten fiktiven Hebesätze der Grundsteuer A entsprechend von 250 v.H. auf 254 v. H. und der Grundsteuer B von 479 v.H. auf 493 v.H. angepasst.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Umsetzung des Beschlusses führt ab 2023 zu einer jährlichen Ertragsverbesserung von rd. 170 TEURO.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister