Betreff
Stellenplan 2022;
hier: 1. Änderung
Vorlage
01 - 17 0860/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die in der Anlage abgebildete 1. Änderung des Stellenplans 2022.

 

Sachdarstellung :

 

I. Rechtliche Grundlagen

 

Gem. § 41 GO NRW obliegt dem Rat die Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans. Der Stellenplan ist Anlage des Haushaltsplanes (§ 79 Abs. 2 Satz 2 GO NRW); er kann anlassbezogen unterjährig durch entsprechende Beschlussfassung geändert werden.

 

Nach § 8 KomHVO NRW hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auszuweisen.

 

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 wurde in der Sitzung des Rates am 14.12.2021 beschlossen. Die Fortschreibung des Stellenplans in Form der 1. Änderung wird vornehmlich erforderlich durch

 

Ø  zwischenzeitlich initiierte Stellen(neu)bewertungen,

Ø  die organisatorische Ausgliederung des IT-Bereichs aus dem Fachbereich 1 - Zentrale Dienste in die neu zu schaffende Stabsstelle 19 - Digitalisierung und IT

Ø  identifizierte Mehrbedarfe in den Fachbereichen 2 (Finanzen), 4 (Jugend, Schule und Sport), 6 (Bürgerservice und Ordnung), 7 (Arbeit und Soziales) sowie in den Aufgabenbereichen Digitalisierung und IT (künftige Stabsstelle 19 zzgl. Digitallotsen in sieben Fachbereichen),

Ø  für Neubesetzung von Stellen benötigte Umwandlungen von bisherigen Beamten-Stellen in tarifliche Angestellten-Stellen oder umgekehrt (Fachbereiche 1, 2, 5 und 6),

Ø  die Einrichtung eines kw-Vermerkes (künftig wegfallend) im Fachbereich 6 sowie die damit verbundene Neueinrichtung einer Stelle im Bereich der allgemeinen Ordnungsangelegenheiten,

 

Unter Ziffer II. werden die sich ergebenden Veränderungen je Organisationseinheit ausgewiesen und erläutert.

 

Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte wurden zur beabsichtigten 1. Änderung des Stellenplanes 2022 beteiligt.

 

 

II. Anpassungen des Stellenplans 2022 sortiert nach Organisationseinheiten

 

FB 1 / Zentrale Dienste

 

-1,00      Wegfall einer 1,0 A12-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,0 EG11-Stelle (SGL Personal)

1,00        Einrichtung einer 1,0 EG11-Stelle (SGL Personal) dafür Wegfall einer 1,0 A12-Stelle

 

Die Stelle war bisher durch eine verbeamtete Person besetzt. Die Aufgabe wird künftig durch eine tariflich beschäftigte Person wahrgenommen.

               

0,00        Umwandlung einer 1,0 EG 9c-Stelle in eine EG 9b-Stelle (Personalsachbearbeiter/in, Stellenneubewertung nach Aufgabenänderung)

 

0,00        Umwandlung einer 1,0 EG 11-Stelle in eine 1,0 EG 10-Stelle (Sachbearbeiter/in Organisation, Stellenneubewertung nach Aufgabenänderung)

 

0,20        Einrichtung von jeweils 0,2 VZÄ pro Fachbereich zur Schaffung von Digitallotsen

(zunächst Ansiedlung bei EG 9b, Überprüfung nach erfolgter Aufgabenübertragung)

 

-5,00      Überführung von 5,00 Stellen aus dem Fachbereich 1 - Zentrale Dienste in die neue Stabsstelle 19 - Digitalisierung und IT (1 x 1,00 EG 12, 1 x 1,00 EG 11, 3 x 1,00 EG 10)

 

 

FB 1 / IT   (künftig: Stabsstelle 19 - Digitalisierung und IT)

 

5,00        Überführung von 5,00 Stellen aus dem Fachbereich 1 - Zentrale Dienste in die neue Stabsstelle 19 - Digitalisierung und IT (1 x 1,00 EG 12, 1 x 1,00 EG 11, 3 x 1,00 EG 10)

 

1,00       Einrichtung einer 1,00 EG 11-Stelle (Koordinator Schuldigitalisierung)

               

Im Rahmen der Neustrukturierung der Aufgabenbereiche IT und

Digitalisierung soll eine zentral zuständige Stelle zur digitalen

Weiterentwicklung der Emmericher Schullandschaft geschaffen werden

(u. a. Fortschreibung und Umsetzung des Medienentwicklungsplans,

Umsetzung DigitalPakt, Fördermittelakquise).

 

2,00       Einrichtung von 2,00 EG9a-Stellen, IT-Support

 

Die IT-Administration an den Schulen sowie die durch den digitalen

Wandel anfallenden zusätzlichen Aufgaben im First-Level-IT-Support

sollen durch die Schaffung zweier EG 9a-Stellen bewältigt werden. Durch

die Übernahme eines Auszubildenden im Jahr 2023 kann eine der

vorgenannten Stelle durch einen Fachinformatiker besetzt werden.

 

FB 2 / Finanzen

 

1,00        Einrichtung einer 1,00 A10-Stelle, dafür Wegfall einer 1,00 EG 10-Stelle (Controlling)

-1,00      Wegfall einer 1,00 EG10-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,00 A10-Stelle (Controlling)

 

Die Stelle wurde ursprünglich als Beschäftigtenstelle eingeplant, inzwischen jedoch durch Übernahme einer Stadtinspektoranwärterin besetzt. Die Stelle ist somit künftig als Beamtenstelle auszuweisen.

 

0,00        Umwandlung einer 1,00 A11 Stelle in eine 1,00 A12-Stelle (SGL Forderungsmanagement, Stellenneubewertung nach Aufgabenerweiterung)

 

0,44        Einrichtung von 0,44 EG 5-Stellenanteilen (Sachbearbeiter/in Geschäftsbuchhaltung)

 

Die bisherige Stelleninhaberin scheidet zum 31.12.2022 aus dem aktiven Dienst aus.

Im Zuge der Nachbesetzung wird das Stellenprofil u. a. um den Aufgabenbereich des digitalen Rechnungseingangs erweitert.

 

0,20        Einrichtung von jeweils 0,2 VZÄ pro Fachbereich zur Schaffung von Digitallotsen

(zunächst Ansiedlung bei EG 9b, Überprüfung nach erfolgter Aufgabenübertragung)

 

 

FB 3 / Immobilien

 

0,20        Einrichtung von jeweils 0,2 VZÄ pro Fachbereich zur Schaffung von Digitallotsen

(zunächst Ansiedlung bei EG 9b, Überprüfung nach erfolgter Aufgabenübertragung)

 

 

FB 4 / Jugend, Schule und Sport

 

0,00        Umwandlung von 1,44 EG 9b-Stellenanteilen in 1,44 EG 9c-Stellenanteilen nach Neubewertung (Wirtschaftliche Jugendhilfe)

 

0,00        Umwandlung von 0,77 EG 9c-Stellenanteilen in 0,77 EG 10-Stellenanteile nach Neubewertung (Kita-Betreuung Verwaltung)

 

1,00        Einrichtung einer 1,00 S12-Stelle zur Umsetzung der Aufgaben nach dem Landeskinderschutzgesetz

 

Die sich aus dem Landeskinderschutzgesetz NRW ergebenen Aufgaben sind dauerhaft wahrzunehmen. Die Stelle ist durch eine befristete Förderung bis zum Jahr 2024 kostenneutral.       

 

0,50        Einrichtung von 0,5 VZÄ S12-Stellenanteilen zur Umsetzung zusätzlicher Aufgaben im Bereich Vormundschaften

 

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Die Reform beinhaltet zusätzliche dauerhafte Aufgaben sowie Vorgaben zur Organisation des Vormundschaftsbereichs, deren Umsetzung zu dem ausgewiesenen Mehrbedarf führt.

 

0,20        Einrichtung von jeweils 0,2 VZÄ pro Fachbereich zur Schaffung von Digitallotsen

(zunächst Ansiedlung bei EG 9b, Überprüfung nach erfolgter Aufgabenübertragung)

 

 

FB 5 / Stadtentwicklung

 

1,00        Einrichtung einer 1,00 EG12-Stelle (Ingenieur/in), dafür Wegfall einer 1,00 A10-Stelle

-1,00      Wegfall einer 1,00 A10-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,00 EG12-Stelle (Ingenieur/in)

 

Die Stelle war bisher durch eine verbeamtete Person besetzt. Die Aufgabe wird inzwischen durch eine tariflich beschäftigte Person wahrgenommen.

 

0,20        Einrichtung von jeweils 0,2 VZÄ pro Fachbereich zur Schaffung von Digitallotsen

(zunächst Ansiedlung bei EG 9b, Überprüfung nach erfolgter Aufgabenübertragung)

 

 

FB 6 / Bürgerservice und Ordnung

 

0,00        Umwandlung einer 1,00 EG 9b-Stelle in eine 1,00 EG 9a-Stelle aufgrund Neubewertung (Wohnungsbauförderung)

 

0,00        Umwandlung einer 0,60 EG 8-Stelle in eine 0,60 EG 9a-Stelle aufgrund Neubewertung (Sachb. Sondernutzung)

0,00        Umwandlung von 2,00 EG 6-Stellen in 2,00 EG 9a-Stellen nach Aufgabenerweiterung und Neubewertung (Kommunaler Ordnungsdienst, vormals Außendienst ruhender Verkehr)

 

0,00        Umwandlung von 0,60 EG 5-Stellenanteilen in 0,60 EG 9a-Stellenanteilen nach Aufgabenerweiterung und Neubewertung (Kommunaler Ordnungsdienst, vormals Außendienst ruhender Verkehr)

 

-1,00      Wegfall einer 1,00 A14-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,00 EG 14-Stelle (Fachbereichsleitung)

1,00       Einrichtung einer 1,00 EG 14-Stelle (Fachbereichsleitung), dafür Wegfall

einer 1,00 A14-Stelle

 

Die Stelle war bisher durch eine verbeamtete Person besetzt. Die Aufgabe wird inzwischen durch eine tariflich beschäftigte Person wahrgenommen.

 

-1,00      Wegfall einer 1,00 EG11-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,00 A12-Stelle (Stellv. Fachbereichsleitung)

1,00        Einrichtung einer 1,00 A12-Stelle (Stellv. Fachbereichsleitung), dafür Wegfall einer 1,00 EG11-Stelle

 

Die stellvertretende Fachbereichsleitung war bisher als Beschäftigtenstelle ausgewiesen. Nach inzwischen erfolgter Aufgabenänderung und Neubewertung der Stelle wird diese künftig durch eine verbeamtete Person besetzt.

 

0,00        Einrichtung eines kw-Vermerks an einer 1,00 EG 10-Stelle (Sachb. Allgemeine Ordnungsangelegenheiten)

1,00        Einrichtung einer 1,00 A11-Stelle (Sachb. Allgemeine Ordnungsangelegenheiten)

 

Eine absehbare Vakanz (altersbedingte Fluktuation) bedingt die frühzeitige Ausschreibung und Nachbesetzung der vorgenannten Stelle. Mit Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers erfolgt die Streichung der mit kw-Vermerk (künftig wegfallend) versehenen Stelle.

 

1,00        Einrichtung einer 1,00 EG 10-Stelle (Sachgebietsleitung Bürgerbüro / Personenstandswesen)

 

Die Tätigkeit wurde bislang durch die stellvertretende Fachbereichsleitung ausgeführt. Infolge der Umstrukturierung des Fachbereichs 6 und der Ausweitung des zugrundeliegenden Aufgabenfeldes ergibt sich hier ein entsprechender Mehrbedarf.

 

0,20        Einrichtung von jeweils 0,2 VZÄ pro Fachbereich zur Schaffung von Digitallotsen

(zunächst Ansiedlung bei EG 9b, Überprüfung nach erfolgter Aufgabenübertragung)

 

 

FB 7 / Arbeit und Soziales

 

0,00        Umwandlung von 3,50 EG 9b-Stellenanteilen in 3,50 EG 9c-Stellenanteile nach Neubewertung (Leistungssachbearbeitung SGB XII)

 

 

2,00       Einrichtung von 2,00 A9 L2E1-Stellen, (Sachbearbeitung Wohngeld)

 

Durch die im Jahr 2023 in Kraft tretende Wohngeldreform weitet sich der Kreis der potentiellen Leistungsempfänger in erheblichem Umfang aus. Hierdurch entsteht ein entsprechender Personalmehrbedarf.

 

1,00       Einrichtung einer 1,00 EG10-Stelle (Teamleitung Asyl)

1,00       Einrichtung einer 1,00 EG3-Stelle (Außendienstmitarbeiter Asyl)

1,00       Einrichtung einer 1,00 S 11b-Stelle (Aufsuchende Sozialarbeit)

 

Durch die anhaltend steigenden Flüchtlingszahlen hat sich das Arbeits- und Aufgabenaufkommen im Asylbereich deutlich erhöht. Hierdurch entsteht ein Personalmehrbedarf im Bereich der Vor-Ort-Betreuung (Außendienstmitarbeiter),

sowie im organisatorisch konzeptionellen Aufgabenbereich (Teamleitung). Um den Integrationsauftrag zielgerichtet erfüllen zu können wird eine zusätzliche Stelle im Bereich der aufsuchenden Sozialarbeit geschaffen.

 

2,00        Einrichtung von zwei 1,00 EG 9c-Stellen aufgrund personeller Vakanzen („Springerstellen“)

               

Derzeit sind im Fachbereich 7 in Folge von Stundenreduzierungen, Elternzeiten und weiteren (temporären) Vakanzen mehrere Stellen vollständig oder anteilig nicht besetzt. Im Vorgriff auf ein verwaltungsübergreifendes Konzept zur Ausweisung entsprechender Reserven sollen jetzt zwei Springerstellen zur Reduzierung dieses personellen Engpasses geschaffen werden.

 

0,20        Einrichtung von jeweils 0,2 VZÄ pro Fachbereich zur Schaffung von Digitallotsen

(zunächst Ansiedlung bei EG 9b, Überprüfung nach erfolgter Aufgabenübertragung)

 

 

Stabsstelle 13 - Kommunikation und Archiv

0,00        Umwandlung einer 1,00 EG 12-Stelle in eine 1,00 EG 13-Stelle nach Neubewertung, Leiter/in Stabsstelle 13

               

Das bisherige Aufgabenprofil wurde erweitert und neu bewertet, wodurch die vorstehende Umwandlung notwendig wird.

 

 

III.          Ausweisung der unter II. genannten Veränderungen im Stellenplan

 

§ 8 KomHVO NRW gibt die Ausweisung der Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie der tariflich Beschäftigten - hier unterteilt in Verwaltungsdienst und Sozial- und Erziehungsdienst- in Stellenplänen und Stellenübersichten als Anlage zum Haushaltsplan verbindlich vor.

Stellenplanänderungen sind mitunter mehrfach in den unterschiedlichen verbindlichen Mustern abzubilden.

 

Infolge dessen führen die unter II. abschließend benannten Änderungen in den nachfolgend benannten Teilplänen / Übersichten zu Modifizierungen:

 

  • Stellenplan 2022 Teil A:  Beamtinnen und Beamte - Kommunalverwaltung -,
  • Stellenübersicht 2022 Teil A: Aufteilung nach Organisationseinheiten - Beamtinnen und Beamte Kernverwaltung,
  • Stellenplan 2022 Teil B: Tarifbeschäftigte, soweit nicht Sozial- und Erziehungsdienst,
  • Stellenübersicht 2022 Teil A: Aufteilung nach Organisationseinheiten -Tarifbeschäftigte -,
  • Stellenplan 2022 Teil B: Tarifbeschäftigte Sozial- und Erziehungsdienst,
  • Stellenübersicht 2022 Teil A: Aufteilung nach Organisationseinheiten -Tarifbeschäftigte Sozial- und Erziehungsdienst -,
  • Stellenplan 2022 Teil A: Erläuterung Beamtinnen und Beamte,
  • Stellenplan 2022 Teil B: Erläuterung Tarifbeschäftigte (einschl. Sozial- und Erziehungsdienst) 

 

Die mit der 1. Änderung des Stellenplanes 2022 zu beschließenden Änderungen sind in der Anlage farblich kenntlich gemacht.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Entsprechende Haushaltsmittel, die die sich aus der 1. Änderung des Stellenplanes ergebenden finanziellen Auswirkungen (Mehr-/Minderausgaben) berücksichtigen, stehen im Haushalt 2022 (hier: Personalkosten in den jeweiligen Produkten) zur Verfügung.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister