Betreff
HH-Begleitbeschluss zur nachhaltigen Konsolidierung der Finanzen der Stadt Emmerich am Rhein;
hier: Beschluss des Konsolidierungspaketes (Maßnahmenliste) für die Jahre 2023 ff.
Vorlage
02 - 17 0862/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen, der Prüfaufträge und der Grundsatzbeschlüsse entsprechend des anliegenden Konsolidierungsprogramms.

 

Sachdarstellung :

 

Bereits in den letzten Jahren war mit den jeweiligen Haushaltsaufstellungen ersichtlich, dass die Aufwendungen stärker steigen werden als die Erträge und somit ein Ausgleich nur über den Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage erfolgen kann. Auch der Haushaltsplanentwurf 2023 ff. weist für die Folgejahre jeweils strukturelle Defizite aus. Selbst unter der Annahme einer deutlichen wirtschaftlichen Erholung in späteren Jahren wird sich die Entwicklung negativer Haushaltsergebnisse nicht umkehren, sondern nur verlangsamen. Daher sollten durch aktives Gestalten und Modernisieren im sog. Konzern Stadt Emmerich am Rhein Defizite abgebaut und Spielräume für Neues geschaffen werden (s. Haushaltsbegleitbeschluss vom 12.12.2021).

 

In der Arbeitsgruppe Haushalt haben alle Fraktionen gemeinsam mit der Verwaltung konstruktiv und einvernehmlich ein umfangreiches Arbeitsprogramm erarbeitet. Mit der Erstellung des vorliegenden Konsolidierungspaketes ist eine wichtige Entscheidung Richtung Haushaltsstabilisierung erreicht.

 

Für die weiteren Schritte sind - basierend auf den Vorgaben des Haushaltsbegleitbeschlusses des Rates der Stadt Emmerich am Rhein vom 12.12.2021 - folgende Punkte zu fixieren:

 

 

Umsetzungsphase

 

  • Die Verwaltung erstellt basierend auf den Ratsbeschlüssen zu den Einzelmaßnahmen einen Umsetzungsplan. Hier wird auch die zeitliche Realisierung von Konsolidierungsmaßnahmen geplant. Dieser Umsetzungsplan wird vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen.

 

  • Die Verwaltung erarbeitet die entsprechenden Vorlagen, die für eine Umsetzung erforderlich sind.

 

  • Die Verwaltung berichtet quartalsweise über den Umsetzungsstand der Maßnahmen.

 

  • Falls Maßnahmen nicht oder nicht in voller Höhe umzusetzen sind, müssen Kompensationen erfolgen.

 

 

Finanzziel und Zeitziel

 

  • Die Konsolidierungsmaßnahmen sollen insgesamt ein Volumen von 5 Mio. Euro erreichen.

 

  • Da sich einige Maßnahmen erst nach intensiver Vorlauf- und Beratungszeit realisieren lassen, ist eine längere Zeitspanne zur Umsetzung einzuplanen.

 

Eine vollständige Realisierung ist bis 2026 anzustreben.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Je nach Beschlussfassungen werden sich Auswirkungen auf die jeweiligen Haushalte ergeben.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister