Betreff
Benutzungsordnung für die Benutzung der Aula der Gesamtschule am Schulstandort "Grollscher Weg" (Stadttheater), des Pädagogischen Zentrums des Willibrord-Gymnasiums (PZ), sowie der Aula der Gesamtschule am Schulstandort "Paaltjessteege" und die Mensa der Gesamtschule am Schulstandort "Brink" in der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
03 - 17 0864/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Benutzungsordnung für die Aula der Gesamtschule am Schulstandort Grollscher Weg (Stadttheater), des Pädagogischen Zentrums (PZ) des Willibrord-Gymnasiums sowie die Aula der Gesamtschule am Schulstandort Paaltjessteege und der Mensa der Gesamtschule am Schulstandort Brink in Emmerich am Rhein (Anlage 1).

 

Sachdarstellung :

 

Der Rat der Stadt Emmerich hat am 21.10.1980 die Benutzungsordnung der Aula der Städt. Realschule (Stadttheater), des Pädagogischen Zentrums (PZ) des Willibrord-Gymnasiums sowie der Aula der Europa-Gemeinschaftshauptschule in Emmerich am Rhein beschlossen.

 

Durch die Neuordnung der Emmericher Schullandschaft sind die Städt. Realschule und die Europa-Gemeinschaftshauptschule zwischenzeitlich ausgelaufen und die Gesamtschule Emmerich am Rhein an drei Standorten (Grollscher Weg, Paaltjessteege, Brink) etabliert worden.

Zum einen machen die geänderten Bezeichnungen der Schulen bzw. der Schulstandorte und zum anderen die Änderung des § 2b UStG (Umsatzsteuergesetz), nach der die Stadt Emmerich am Rhein grundsätzlich als Unternehmer anzusehen ist, wenn sie „selbstständig“ eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausüben (wirtschaftliche Tätigkeit), eine Neufassung der Benutzungsordnung erforderlich.

 

Als Anlage 2 wird der Vorlage eine Synopse der alten und neuen Benutzungsordnung beigefügt. Die in dieser Synopse ”grün” gedruckten Textpassagen kennzeichnen redaktionelle Änderungen. Die ”rot” gekennzeichneten Änderungen ergeben sich aufgrund der geänderten Schullandschaft (Um- und Neubau, sowie Benennung), sowie veränderter gesetzlicher Anforderungen und Grundlagen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister