Betreff
Satzung für die Überlassung und Benutzung der städtischen Turnhallen in der Stadt Emmerich am Rhein und die Entgeltordnung für die Turnhallen der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
03 - 17 0865/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Satzung für die Überlassung der städtischen Sporthallen in der Stadt Emmerich am Rhein (Anlage 1).

 

Sachdarstellung :

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat am 14.10.2003 die Satzung für die Überlassung der städtischen Turnhallen in der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen.

Durch die Neuordnung der Emmericher Schullandschaft sind die Städt. Realschule und die Europa-Hauptschule zwischenzeitlich ausgelaufen und die Gesamtschule Emmerich am Rhein an den drei Standorten Grollscher Weg, Paaltjessteege und Brink etabliert worden. Zum einen machen die geänderten Bezeichnungen der Schulen bzw. der Schulstandorte und anderen die Änderung des § 2b UStG (Umsatzsteuergesetz), nach der die Stadt Emmerich am Rhein grundsätzlich als Unternehmer anzusehen ist, wenn sie ”selbstständig” eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausüben (wirtschaftliche Tätigkeit), eine Neufassung der Satzung erforderlich.

Als Anlage 2 wird der Vorlage eine Synopse der alten und neuen Satzung beigefügt. Die in dieser Synopse ”grün” gedruckten Textpassagen kennzeichnen redaktionelle Änderungen. Die ”rot” gekennzeichneten Änderungen ergeben sich aufgrund der geänderten Schullandschaft (Um- und Neubau, sowie Benennung), sowie veränderter gesetzlicher Anforderungen und Grundlagen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister