Betreff
Erwerb eines mobilen Stromerzeugers zwecks Sicherstellung der Stromversorgung des Feuerwehrgerätehauses Pastor-Breuer-Straße;
hier: Entscheidung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
06 - 17 0868/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt einem Mehraufwand / einer Mehrauszahlung in Höhe von 105.000,00 € zwecks Beschaffung eines mobilen Stromerzeugers zu und stellt diese Mittel bereit.

 

Sachdarstellung :

 

Mit dem so genannten Sensibilisierungserlass vom 29.07.2022 hat das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen die Kommunen aufgefordert, Vorsorgemaßnahmen zur Aufrechterhaltung ihrer Handlungsfähigkeit insbesondere bei einem Szenario einer Gasmangellage mit Auswirkungen wie begleitenden Stromausfällen mit mindestens bis zu 72 Stunden zu treffen.

 

Im Falle des Eintritts eines solchen Szenarios ist es zwingend erforderlich, den Betrieb des Feuerwehrgerätehauses an der Pastor-Breuer-Straße aufrecht zu erhalten. Es liegen die technischen Voraussetzungen zum Betrieb des Gebäudes durch einen Stromerzeuger vor; derzeitig hat die Stadt Emmerich a.Rh. einen solchen allerdings nicht in ihrem Eigentum.

 

Ein kurzfristig durchgeführter Test mittels eines probehalber zur Verfügung gestellten mobilen Stromerzeugers hat auch in der Praxis gezeigt, dass eine vollumfängliche Versorgung des Gebäudes möglich ist und damit auch die Einsatzfähigkeit des Löschzugs Stadt im Ernstfall gewährleistet werden kann.

 

Bei der Ermittlung des notwendigen Bedarfs sowie der Dimensionierung und Ausstattung des Stromerzeugers ist im Sinne der Sicherstellung des Bevölkerungsschutzes nicht nur das zuvor benannte Szenario betrachtet worden. Vielmehr soll die Stadt Emmerich a.Rh. in die Lage versetzt werden, das das Gerät auch in anderen Fallgestaltungen, u.a.. zur Sicherstellung der Versorgung anderer städtischer Gebäude, aber auch bei Einsätzen der Feuerwehr jeglicher Art anwenden zu können. Besagte Mobilität wird durch die Montage des Geräts auf einem Fahrzeuggestell gewährleistet, so dass dieses im gesamten Stadtgebiet zur Anwendung gelangen kann. Der an den Stromerzeuger angebrachte Lichtmast ermöglicht im übrigen der Feuerwehr bei einem mobilen Einsatz optimierte Ausleuchtungsmöglichkeiten von Einsatzstellen. Die mehrfache Nutzbarkeit des Geräts trägt daher nicht nur zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Stadt Emmerich am Rhein im Falle eines länger andauernden Stromausfalls bei, sondern stellt auch eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit der hiesigen Feuerwehr im Einsatzfall und damit des abwehrenden Brandschutzes dar. Beispielhaft seien hier Einsätze zu Nachtzeiten oder bei schlechten Sichtverhältnissen allgemein zu nennen.

 

Geräte vergleichbarer Art sind bereits in anderen Kommunen des Kreis Kleve vorhanden; von deren Funktionstüchtigkeit konnten sich die Bediensteten der hiesigen Feuerwehr bereits überzeugen.

 

Angesichts der Dringlichkeit, die Handlungsfähigkeit der Stadt Emmerich a.Rh. dauerhaft und ständig aufrecht zu erhalten, soll die Beschaffung des mobilen Stromerzeugers, dessen Lieferzeiten sich in Anbetracht der Nachfrage derzeitig auf mehrere Monate belaufen, unverzüglich erfolgen.

 

Die Kosten eines solchen Gerätes belaufen sich entsprechend des derzeitig vorliegenden Angebots auf einen Gesamtbetrag von ca. 105.000 €. Sonstige Angebote lassen sich aufgrund der derzeitigen Lage nicht einholen. Unter anderem hat ein Anbieter sein bereits zugesagtes Angebot in Anbetracht seiner eigenen Auftragslage wieder zurückgezogen. Angesichts der zuvor geschilderten Dringlichkeit sowie der derzeitig nicht vorhandenen Alternative zu Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Stadt Emmerich a.Rh. wurde in Abstimmung mit der hiesigen Vergabestelle in vergaberechtlicher Hinsicht eine Abwägungsentscheidung zu Gunsten der Dringlichkeit getroffen, d.h. mit der Entscheidung des Rates über die Freigabe der Mittel geht die Entscheidung über die Vergabe des Auftrages zum Erwerb des Stromerzeugers einher.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Es entsteht eine Mehrbelastung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von maximal 105.000,- €.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister