Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023;
hier: - Budget 300 - "Fachbereich 3 - Immobilien"
Vorlage
03 - 17 0924/2023/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dem Antrag der BGE-Fraktion XV/2022 “Fachgutachten Sanierung Stadttheater“ vom 28.11.2022 insoweit zu folgen, als dass die Erarbeitung eines Sanierungsentwurfes über die gestaffelte Vergabe zweier “Leistungsphasenpakete“ im Bereich Haustechnik erfolgt.

 

2. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dem Antrag der BGE-Fraktion Antrag XII/2022 “Projektreview De Wette Telder“ vom 28.11.2022 nicht zu folgen und beauftragt die Verwaltung mit dem Sanierungsprojekt “Wette Telder“ in dem geplanten und unten dargelegten Sinne fortzufahren.

 

3. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das im Haushaltsentwurf 2023 vorgesehene Budget 300 - ”Fachbereich 3 - Immobilien”, einschließlich der in der Veränderungsliste aufgeführten Positionen.

 

Sachdarstellung :

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 18.10.2022 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen.

 

Dieser vorgeschaltet fand am 28.10.2023 eine Präsentation für alle im Rat vertretenden Mitglieder im PAN statt.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.12.2022 / TOP 10 wurde das Budget 300 beraten; es wurde nicht beschlossen, sondern - unter Hinweis auf die noch nicht bekannten Positionen der Veränderungsliste - ohne Empfehlung an den Rat verwiesen.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023 erfolgte abermals keine Beschlussfassung/- empfehlung, sondern die Verweisung (ohne Empfehlung) an den Rat.

 

 

Zwischenzeitlich liegen (noch) zwei haushalts-/budgetrelevante Anträge der BGE-Fraktionen vor. Im Einzelnen sind dies:

 

  1. Antrag XV/2022 ”Fachgutachten Sanierung Stadttheater” vom 28.11.2022 (vgl. Anl.)

 

Anlässlich der Haushaltsplanberatung im PAN am 28.10.2022 wurden die Teilnehmenden darüber informiert, dass die im Rahmen der Schaffung von behindertengerechten Sitzplätzen im Stadttheater notwendigen Arbeiten eine Neubewertung des Brandschutzes und der Entfluchtungsmöglichkeiten notwendig machen. In 2021 wurde ein Brandschutzkonzept erarbeitet; im Jahr 2022 wurde dies fortgeschrieben. Im Ergebnis sind einerseits verschiedene Maßnahmen im Bereich der Haustechnik und der Baukonstruktion umzusetzen, andererseits ist ein Großteil der technischen Anlagen an das Ende ihrer Lebenszeit gestoßen und ein Weiterbetrieb, nicht nur wegen der zunehmenden Störanfälligkeit, sondern auch aus Gründen des Energieverbrauchs sowie der technischen Weiterentwicklungen ökonomisch und ökologisch nicht sinnvoll. Da die Personalstruktur bzw. Personalentwicklung im Fachbereich Immobilien im Bereich Haustechnik für derartige ”Großvorhaben” nicht ausreichend ist, wurde im vergangenen Jahr für die ”Grundlagenermittlung und Kostenschätzung” externes Fachwissen über ein Planungsbüro eingekauft.

 

Es wird vorgeschlagen, die (notwendige) Sanierung für die verschiedenen Bereiche der Haustechnik mit externer Unterstützung (Planungsbüro für technische Gebäudeausrüstung) durchzuführen. Das im o. g. Antrag angesprochene Fachgutachten ließe sich auch als Erarbeitung eines Sanierungsentwurfs (LPh 1 bis 3) im Bereich Haustechnik begreifen. Durch eine stufenweise Beauftragung von Planungsleistung im Bereich Haustechnik (LPh 1 bis 3 und 4 bis 8) könnten so mögliche Doppelleistungen und damit Doppelzahlungen vermieden werden und dennoch den politischen Entscheidungsträgern, die Möglichkeit zum Eingriff (stoppen, weiter, abändern) beim Vorliegen einer belastbareren Erkenntnislage (Kostenberechnung, Ende LPh 3) ermöglicht werden. Ferner wäre durch die skizzierte Vorgehensweise auch sichergestellt, dass Sanierungs- und Modernisierungsüberlegungen (Planung-Planungsvarianten) sowie deren konkrete Umsetzung (Erstellung Leistungsverzeichnisse, Fachbauleitung) in einer Verantwortungsgemeinschaft fallen.

 

 

  1. Antrag XII/2022 „Projektreview De Wette Telder“ vom 28.11.2022 (vgl. Anl.)

 

Nach der Vorstellung der Entwurfsplanung in einer eigens angesetzten Fraktionsvorsitzendenrunde am 13.01.2021 wurde ein Förderprogrammwechsel (”Soziale Integration im Quartier” zu ”Lebendige Zentren”) favorisiert.

 

Es wurden (Bau-) Antragsunterlagen vorbereitet und am 31.03.22021 ein erster und am 29.06.2021 ein überarbeiteter Bauantrag gestellt. Am 27.09.2021 erfolgte der Fördermittelantrag, zu welchem die damalig gültige Kostenberechnung in Höhe von ca. 1,9 Mio. € eingereicht wurde. Die Erteilung der Baugenehmigung erfolgte am 04.07.2022. Der Zuwendungsbescheid erging am 26.10.2022. Er sieht eine 70%-ige Förderquote, mithin eine Förderung in Höhe von ca.1,33 Mio. vor.

 

Nachlaufend wurde die Kostenberechnung für die Haushaltsplanberatungen aktualisiert - ca.2,5 Mio. €. Die Differenz von etwa 600 T € (2,5 Mio. € - 1,9 Mio. €) würde bei einem anhaltenden politischen Bekenntnis zu der Baumaßnahme zusätzlich beantragt werden (Förderquote 70 % = ca. 420 T €). Aufgrund der Erfahrung aus anderen Förderprogrammen/Fördermaßnahmen (PAN; Rheinpromenade etc.) bewertet die Verwaltung die Chancen auf eine positive Nachbescheidung, d.h. auf die anzustrebende Gesamtfördersumme in Höhe von 1, 75 Mio € als gut.

 

Auch in Anbetracht der sogenannten ”Sowiesokosten” in Höhe von ca. 450 T €, hiermit sind die Kosten gemeint, welche aufgrund der gesetzlichen Notwendigkeit (§ 7 DSchG NRW) zur Sicherung und Erhaltung des Denkmals, dann aber ohne jedwede Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes, (mindestens) anfallen würden, unter Berücksichtigung der Tatsache vermutlich weiter steigender Baukosten und aufgrund der Tatsache der bisherigen Begrenzung des Förderzeitraums auf den 15.12.2026 schlägt die Verwaltung vor, die Maßnahme ohne weitere Zwischenschritte direkt fortzuführen.

 

 

Die sich aus der Veränderungsliste ergebende Änderungspositionen (vgl. Anl.) werden in der Ausschusssitzung am 31.01.2023 erläutert werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Das beschlossene Budget bildet die Grundlage für das wirtschaftliche Handeln im Haushaltsjahr 2023.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister